HILFE..Was bedeutet öffentliche Klage - Hauptverfahren?

4 Antworten

Hallo

Bedeutet öffentlich, dass einfach jeder Mensch, den es interessiert, dort in dem Saal zusehen kann?

nein, dann würde öffentliche Sitzung dort stehen

ob die Verhandlung öffentlich ist oder nicht steht nicht in dem Schreiben

Welche Beamten werden beteiligt sein?

diejenigen die du beleidigt hast und gegen die du dich gewehrt hast

Derjenige der die Anklageschrift verfasst hat?

das ist der Staatsanwalt, der wird auch dabei sein

Lohnt es sich einen Anwalt zu holen

ich würde dazu raten

laraherbst 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 15:36

Danke für die Antwort. Dort steht: "Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten des Amts wegen für geboten." Zudem fällt ja öfter das Wort "öffentliche Klage".. was ist damit gemeint? :/

ginatilan  09.10.2015, 15:42
@laraherbst

eine öffentliche Anklage hat nichts mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung zu tun!

näheres auch hier

http://justiz.hamburg.de/oeffentliche-klage/

ob die Verhandlung öffentlich ist oder nicht erfährst du wenn du den Gerichtstermin erhälst

laraherbst 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 15:54
@ginatilan

Nochmals danke. also ist es noch nicht sicher ob es zu einer verhandlung kommt nur sehr wahrscheinlich wenn ich das jetzt richtig verstanden habe? Reicht es wenn ich den Anwalt einschalte sobald ich erfahren habe ob es zu einer Sitzung kommt? LG

ginatilan  09.10.2015, 16:02
@laraherbst

früher war es so, dass jede Straftat die von Jugendlichen begangen wurden vor dem Jugendrichter in einem Gerichtsverfahren verurteilt wurden, der Jugendgerichtshelfer muss ja auch angehört werden.

ob es heute auch noch so ist kann ich jetzt gar nicht sagen:-(

Reicht es wenn ich den Anwalt einschalte sobald ich erfahren habe ob es zu einer Sitzung kommt?

da ist es schon fast zu spät, er benötigt ja auch Zeit um die Akten anzufordern usw..

ich würde ihn gleich einschalten.

einfach mit der Anklageschrift zum Anwalt gehen, er kümmert sich dann um alles andere

Ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.

Das bedeutet, dass es zur Anklage und damit zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Dieses Verfahren wird öffentlich sein, dass bedeutet, dass Zuschauer zugelassen sind.

Offensichtlich hast du ja schon gute Schritte unternommen und Reue gezeigt, dich entschuldigt. Das wird sich auf jeden Fall strafmildernd auf das Urteil auswirken.

Einen Anwalt solltest du auf jeden Fall einschalten - dieser ist bei Strafverfahren als Verteidiger nämlich zwingend vorgeschrieben.

Die Personen, die an diesem Einsatz beteiligt waren, werden wohl als Zeugen gehört werden. Das betrifft die Polizisten genau so wie alle anderen Personen, die zu dem Sachverhalt aussagen können.

ginatilan  09.10.2015, 15:45

Dieses Verfahren wird öffentlich sein,

muss nicht so sein, und bei Jugendlichen sowieso in sehr seltenen Fällen

gri1su  09.10.2015, 15:47
@ginatilan

Ich habe reichlich Verfahren vor dem Jugendgericht erlebt, die öffentlich waren. Nicht öffentlich sind sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

ginatilan  09.10.2015, 16:18
@gri1su

jetzt hast du mich unsicher gemacht:-(

mein Wochenende ist dahin:-(

lach

gri1su  09.10.2015, 16:20
@ginatilan

:-) - trotzdem ein schönes solches

Das Gericht prüft, ob es auf den Antrag der Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung gibt. Die ist immer öffentlich (Zuschauer, Zeugen, lokale Presse...). Hab ich in einer Verkehrssache auch gehabt. Geht vorüber. Führerscheinentzug für ein Jahr und Geldstrafe 5.000 DM. Aber das Leben geht weiter. Da kräht nachher kein Hahn mehr zu dieser Angelegenheit. Take it easy.  

laraherbst 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 15:32

Oh nein :( Aber das bedeutet, es ist noch nicht sicher? Das Gericht könnte sich eventuell noch dagegen entscheiden? 
Geldstrafe auch bei Jugendstrafrecht? Ich wäre wahrscheinlich die nächsten fünf Jahre verschuldet, sollte ich 5000 Euro zahlen müssen :O Danke dir für die Antwort :)

ginatilan  09.10.2015, 15:34
@laraherbst

Danke dir für die Antwort :)

für die Antwort oder für den Kommentar:-) lach

laraherbst 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 15:37
@ginatilan

Beides :D bin für jede Antwort, ob Kommentar oder sonst was, dankbar :) Aber die Frage ob es nun schon entschieden ist dass es zur Sitzung kommt, war jetzt an dich gerichtet, ginatilan :)

ginatilan  09.10.2015, 15:29

Die ist immer öffentlich (

Unsinn

gerade beim Jugendgericht sind die so gut wie nie öffentlich

r und Geldstrafe

im Jugendstrafrecht wird keine Geldstrafe angeordnet

Hallo, falls es jemand interessiert: Der Fall ist so ausgegangen, ich habe 40 Sozialstunden bekommen. Liebe Grüße