HILFE..Was bedeutet öffentliche Klage - Hauptverfahren?
Hallo,
ich brauche dringend Hilfe. Anfang dieses Jahres bin ich betrunken Fahrrad gefahren und erwischt worden bei einem Wert von 1,67. Als die Beamten mich mitnehmen wollten beleidigte ich sie und werte mich. Im Auto schnappte ich nach der Hand von einem Polizisten (erwischt diese aber nicht wirklich), weil er mich so stark festhielt dass ich keine Luft mehr bekam. Nun habe ich drei Anzeigen auf dem Hals, nämlich fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung gemäß §§316. Ich bereue das alles sehr, bitte jetzt keine Moralpredigen, ich weiß was für einen Mist ich gebaut habe.. Habe deswegen auch zwei ernst gemeinte Entschuldigungsschreiben verfasst und ein Entschuldigungstelefonat mit den beteiligten Beamten geführt.
So, nun erreichte mich heute nach langer Zeit der Brief. Ergänzend muss noch gesagt werden, dass ich 18 Jahre alt bin und da irgendwas von Jugendrichter steht, weshalb ich annehme, dass das Ganze jugendstrafrechtlich verurteilt wird. Aus dem Brief werde ich allerdings nicht ganz schlau. Er wurde vom Staatsanwalt verfasst, er enthält seine Anklageschrift. Am Ende dieser Anklageschrift und des Briefes steht: "Ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.
Was bedeutet das und was muss ich jetzt tun? Wird es zu einer richtigen Verhandlung im Gerichtssaal kommen? Bedeutet öffentlich, dass einfach jeder Mensch, den es interessiert, dort in dem Saal zusehen kann? Wenn da Leute kommen die mich kennen... Dann kann ich mich ein Leben lang nicht mehr draußen blicken lassen, so peinlich ist das... Welche Beamten werden beteiligt sein? Derjenige der die Anklageschrift verfasst hat? Lohnt es sich einen Anwalt zu holen oder was muss ich jetzt tun?
Ich danke euch sehr fürs durchlesen und hoffe ihr könnt mir helfen.
LG Lara
4 Antworten
Hallo
Bedeutet öffentlich, dass einfach jeder Mensch, den es interessiert, dort in dem Saal zusehen kann?
nein, dann würde öffentliche Sitzung dort stehen
ob die Verhandlung öffentlich ist oder nicht steht nicht in dem Schreiben
Welche Beamten werden beteiligt sein?
diejenigen die du beleidigt hast und gegen die du dich gewehrt hast
Derjenige der die Anklageschrift verfasst hat?
das ist der Staatsanwalt, der wird auch dabei sein
Lohnt es sich einen Anwalt zu holen
ich würde dazu raten
eine öffentliche Anklage hat nichts mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung zu tun!
näheres auch hier
http://justiz.hamburg.de/oeffentliche-klage/
ob die Verhandlung öffentlich ist oder nicht erfährst du wenn du den Gerichtstermin erhälst
Nochmals danke. also ist es noch nicht sicher ob es zu einer verhandlung kommt nur sehr wahrscheinlich wenn ich das jetzt richtig verstanden habe? Reicht es wenn ich den Anwalt einschalte sobald ich erfahren habe ob es zu einer Sitzung kommt? LG
früher war es so, dass jede Straftat die von Jugendlichen begangen wurden vor dem Jugendrichter in einem Gerichtsverfahren verurteilt wurden, der Jugendgerichtshelfer muss ja auch angehört werden.
ob es heute auch noch so ist kann ich jetzt gar nicht sagen:-(
Reicht es wenn ich den Anwalt einschalte sobald ich erfahren habe ob es zu einer Sitzung kommt?
da ist es schon fast zu spät, er benötigt ja auch Zeit um die Akten anzufordern usw..
ich würde ihn gleich einschalten.
einfach mit der Anklageschrift zum Anwalt gehen, er kümmert sich dann um alles andere
Ich erhebe die öffentliche Anklage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.
Das bedeutet, dass es zur Anklage und damit zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Dieses Verfahren wird öffentlich sein, dass bedeutet, dass Zuschauer zugelassen sind.
Offensichtlich hast du ja schon gute Schritte unternommen und Reue gezeigt, dich entschuldigt. Das wird sich auf jeden Fall strafmildernd auf das Urteil auswirken.
Einen Anwalt solltest du auf jeden Fall einschalten - dieser ist bei Strafverfahren als Verteidiger nämlich zwingend vorgeschrieben.
Die Personen, die an diesem Einsatz beteiligt waren, werden wohl als Zeugen gehört werden. Das betrifft die Polizisten genau so wie alle anderen Personen, die zu dem Sachverhalt aussagen können.
Dieses Verfahren wird öffentlich sein,
muss nicht so sein, und bei Jugendlichen sowieso in sehr seltenen Fällen
Ich habe reichlich Verfahren vor dem Jugendgericht erlebt, die öffentlich waren. Nicht öffentlich sind sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
:-) - trotzdem ein schönes solches
Das Gericht prüft, ob es auf den Antrag der Staatsanwaltschaft eine Gerichtsverhandlung gibt. Die ist immer öffentlich (Zuschauer, Zeugen, lokale Presse...). Hab ich in einer Verkehrssache auch gehabt. Geht vorüber. Führerscheinentzug für ein Jahr und Geldstrafe 5.000 DM. Aber das Leben geht weiter. Da kräht nachher kein Hahn mehr zu dieser Angelegenheit. Take it easy.
Oh nein :( Aber das bedeutet, es ist noch nicht sicher? Das Gericht könnte sich eventuell noch dagegen entscheiden?
Geldstrafe auch bei Jugendstrafrecht? Ich wäre wahrscheinlich die nächsten fünf Jahre verschuldet, sollte ich 5000 Euro zahlen müssen :O Danke dir für die Antwort :)
Beides :D bin für jede Antwort, ob Kommentar oder sonst was, dankbar :) Aber die Frage ob es nun schon entschieden ist dass es zur Sitzung kommt, war jetzt an dich gerichtet, ginatilan :)
Die ist immer öffentlich (
Unsinn
gerade beim Jugendgericht sind die so gut wie nie öffentlich
r und Geldstrafe
im Jugendstrafrecht wird keine Geldstrafe angeordnet
Hallo, falls es jemand interessiert: Der Fall ist so ausgegangen, ich habe 40 Sozialstunden bekommen. Liebe Grüße
Danke für die Antwort. Dort steht: "Die Staatsanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten des Amts wegen für geboten." Zudem fällt ja öfter das Wort "öffentliche Klage".. was ist damit gemeint? :/