Darf ein Staatsanwalt jemanden festnehmen?
Ich habe gestern im Treppenhaus mitbekommen wie ein Staatsanwalt häftigen Streit bzw. eine Diskussion mit einem meiner Nachbaren hatte. Ich konnte nicht verstehen worum es genau ging aber irgendwas mit einer Straftat etc. als mein Nachbar dann die Tür vor dem Staatsanwalt schließen wollte, hat der Staatsanwalt daraufhin sich nicht abwimmeln lassen, und hat sich zwischen die Tür gestellt und dann hat mein Nachbar den Staatsanwalt weggeschubst und ja.. daraufhin haben sie sich einen kleinen Kampf geliefert. Ich wollte eigentlich dazwischen gehen. Aber dachte mir dann doch das lass ich ganz schnell sein weil mein Nachbar zwei Köpfe größer ist als ich, also rufte ich die Polizei die aber komischerweise gerade hochgerannt kam als ich gerade anrufen wollte. Nun meine Frage darf ein Staatsanwalt soetwas? Sich zwischen die Tür stellen und Handgreiflich werden und jemand Festnehmen? Übrigens der Staatsanwalt hatte wirklich Ortdenlich was auf der Kante xD Ist das so üblich für Staatsanwälte... Denn der Staatsanwalt hatte ihn im Polizeigriff oder wie man das nennt (Sicherungsgriff). Danke schonmal ^^
9 Antworten
Die Polizei......
Amtsdeutsch genannt der Polizeivollzugsdienst. Die vollziehen also. Und was? Das was man ihnen sagt. Genau das ist die Funktion der Polizei, nicht mehr und nich weniger.
Sie entscheidet nichts, gar nichts, sie führt immer nur aus.
Du wirst jedoch bereits mitbekommen haben, die Polizisten nehmen ab und zu mal jemanden fest.
Und nun gilt es zu bedenken, dass Polizisten Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind - neuerdings jedoch Ermittlungsbeamte genannt.
Das bedeutet, alles was Die in Strafsachen machen, machen die "nur" stellvertretend und im Namen der Staatsanwaltschaft.
Der Staatsanwalt ist der, der eine Ermittlung letztlich führt. Er ist die oberste Instanz, der entscheidet, was wo gemacht wird und wer festgenommen wird oder nicht.
Und selbstverständlich darf der dann eine Festnahme anordnen - und wer anordnet darf auch durchführen.
Ob der dabei nun einen Dampf hatte oder nicht, solange die Maßnahme im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften steht, tut das nichts zur Sache - zumal der außer Dienst schon auch mal tanken darf.
Also ja, der ist dazu befugt. Zudem auch jeder Richter, dass das nicht vergessen wird. Wer entscheiden darf, ob eine Festnahme rechtmäßig ist oder war, der darf sie auch selbst anordnen.
Und sich dem zu widersetzen ist ebenfalls eine Straftat und wird als solches bereits bestraft.
"Sie entscheidet gar nichts" ? Das ist falsch!!!!! Der Staatsanwalt gilt als "Herr des Ermittlungsverfahrens".; das aber grundsätzlich in seiner Amtsstube. Die "Beamten des Polizeidienstes haben (müssen) strafbare Handlungen erforschen und alle Maßnahmen treffen, um die Verdunklung der Sache zu verhindern (so § 163 StPO). Dabei müssen sie genau so wie der Staatsanwalt die Strafprozessordnung (StPO) anwenden, somit auch Durchsuchungen, Festnahmen etc. durchführen. Man stelle sich vor, der Polizist dürfte nicht entscheiden, wenn der auf frischer Tat betroffene Einbrecher sich darauf berufen würde, dass ihn nur der Staatsanwalt festhalten dürfe. Haha... Es ist eine wirkliche Ausnahme, wenn sich Staatsanwälte selbst auf die "Pirsch" machen.
Ich glaube eher, es war gemeint, der Staatsanwalt hätte ordentlich gebechert.
Ach soooo. Man macht in diesem Job wohl viel mit.
So war auf jeden Fall der Eindruck^^ als ich ein Treppengang höher war..
Ein Staatsanwalt hat die gleichen Rechte wie jeder andere Mensch auch - er darf jemanden festnehmen, wenn er ihn auf frischer Tat bei einer Straftat antrifft. Alles andere muß er der Polizei überlassen. Es ist allerdings recht unwahrscheinlich, daß er seine Kompetenzen zu weit ausgedehnt hat. Dazu haben Juristen normalerweise weder Lust noch fehlt ihnen das Wissen, was sie dürfen.
Etwas klarer:: 1.) Alle Menschen dürfen eine Festnahme gemäß §127 Abs. 1 durchführen, wenn die auf frischer Tat betroffene Person nicht bekannt ist (das gilt tatsächlich auch für den Bäckermeister oder den Staatsanwalt pp.) Diese Maßnahme endet mit dem Eintreffen der Polizei; hat somit eng befristeten Charakter . 2.) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2, in Verbindung mit einem Haftgrund aus § 112 StPO etc., dürfen die Staatsanwaltschaft (die also nicht (!) auf das "Jedermannrecht" zurückgreifen muss und ebenso die Polizei) eine Person bis zum Ablauf des nächsten Tages (im un/günstigen Fall 47 Stunden und 59 Minuten) "vorläufig ohne richterlichen Haftbefehl vorläufig festnehmen.
gem. §127 Abs. 2 StPO hat der Staatsanwalt mehr Rechte als jeder andere Mensch
"Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt"
Also ich bin ja Laie... aber wenn der Meister den Staatsanwalt schubst, dann begeht er doch eine Straftat gem. § 113 StGB. Wenns ein ganz Zarter ist noch gem. 223 ;)
Dann handelt der Staatsanwalt doch nach §127(1) StPO und nicht nach (2).
Glaube was anderes wollte Skyfly nicht sagen...
Doch, wollte er, weil er mal wieder nicht nachgelesen hat. Neee, ey.
Und Danke an PepsiMaster für die Korrektur.
also ein staatsanwalt stellt die haftbefehle für die polizei aus also nimmt er sie praktisch fest nur die polizei ist die ausführende gewalt was du da schilders habe ich selber noch nicht erlebt und mich wunder das grade etwas aber ja ein staatsanwalt darf dich festnehmen wenn er genung beweise gegen dich hat
Ja mich wundert sowas auch, habe swas vorher auch noch nicht erlebt . Aber danke ^^ das wusste ich gar nicht das ein Staatsanwalt sowas darf!
Ein Staatsanwalt hat judikative jedoch keine exekutive Gewalt. Des weiteren dürfte er in diesem Fall keine Entscheidungen (Befangenheit) treffen.
Der Einsatz von körperlicher Gewalt durch den Staatsanwalt erscheint mir in der Rechtmäßigkeit fragwürdig.
Seit wann gehört ein Staatsanwalt zur Judikative. Hab noch nie einen Recht sprechen sehen, ich denke die Judikative liegt bei den Richtern.
mit Befangenheit hat das nichts zu tun .. demnach dürfte ein Polizeibeamter sonst ja auch niemanden festnehmen, der ihn geschlagen hat.
"Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt" (§127 Abs. 2 StPO)
Da ist jetzt ein klein bischen Unsinn.
Die Staatsanwaltschaft ist Organ der Rechtspflege - ok. Aber dennoch ist sie der Exekutive zugeordnet.
Die Judikative ist ausschließlich das Gericht.
Und selbst wenn die eine Festnahme anordnet und mangels Exekutive vor Ort auch selbst durchsetzt, lässt sich auch das locker rechtlich begründen.
Das heißt also im Endeffekt das der Staatsanwalt Rechtswidrif gehandelt hat oder wie man das nennt? Komisch weil die Polizei ihm auch noch geholfen hat...
ja darf er ..
"Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt" (§127 Abs. 2 StPO)
Und dann schrieb der Fragesteller noch irgendwas davon, dass der Staatsanwalt "was auf der hohen Kante" hatte.
Staatsanwälte sind auch nur Menschen und sammeln irgendwo ihr Gespartes. Aber woher weiß man, wie viel Geld ein anderer auf der hohen Kante hat?