Schönheitsreparaturen in Mietgarage?

3 Antworten

Zweifellos der Vermieter. Du bist aber verpflichtet, den Vermieter über den Mangel zu informieren, sonst kann er dich für Folgeschäden haftbar machen.

Navajo

jadoll 
Beitragsersteller
 19.02.2016, 12:20

Hallo Navajo, danke für die gute Antwort. Der Vm ist schon seit Jahren informiert - dasselbe ist auch bei den anderen Garagenmietern (Reihengarage) so.

Der Eigentümer ist da wohl in der Pflicht. 

jadoll 
Beitragsersteller
 19.02.2016, 12:29

Hallo peterobm, danke für die gute Antwort. Der Eigentümer ist nur an der Miete interessiert, aber nicht an Rep./Instandh.

gruß jadoll

Hallo Navajo, vielen Dank für Deine Antwort. Der Vermieter hat das gesehen, unternimmt aber nichts (macht seit Jahrzehnten schon weder an dem Garagengebäude [Reihengarage] noch an den Torrahmen [unten stark angerostet] etwas. roste] etwas