Streichen nach 1Jahr Miete?

9 Antworten

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solchen klauseln in mietverträgen sind nichtig. erstens: du verlässt die wohnung so, wie du sie bezogen hast. zweitens: hast du schäden selbst verursacht (tür zerbeult, fenster beschädigt...) musst du selbst dafür aufkommen. gleiches gilt für übermässig vergilbte/verdreckte wände: was du gemacht hast, beseitigst du. gleiches gilt für löcher in den wänden durch nägel, bohrungen: gips drüber und fertig.

Vaness83 
Beitragsersteller
 03.09.2009, 16:05

Ja von dem neuen Urteil habe ich schon gehört, war mir aber nicht sicher ob mein Mietvertrag damit auch nichtig ist, also schon mal vielen vielen Dank für die vielen Antworten, ihr habt mir schon mal super geholfen!

onomant  03.09.2009, 15:55

Was du meinst sind Schönheitsreparaturen wärend der Mietzeit. Oder irre ich mich?

Leider gibt es hier eine Menge falscher Antworten. Auch die erste, die Du als hilfreichste Antwort gewertet hast, ist so nicht richtig.(siehe auch Antwort heimwerker) M.E. ist die Schönheitsreparaturklausel gültig. Diese richtet sich nach dem Abnutzungsgrad einer Wohnung. Auch in Wohnungen, die 1 Jahr oder kürzer bewohnt waren, eine Renovierung aber nötig ist, muss der Mieter nach neuem Recht auch dann streichen wenn er die Wohnung nur kurz bewohnt hat. Es ist also eine individuelle Regelung, die es heute gibt. Du schreibst, Du hast selbst Hand angelegt in dieser Wohnung und Bad und Schlafzimmer gestrichen. Wenn das nicht fachgerecht war und man Streifen, Flecken, Schlieren, Nasen etc. sieht, so kann der Vermieter verlangen, dass das fachgerecht gestrichen wird. Vermieter und Mieter entscheiden bei einer Wohnungsbegehung ob die Wände in Ordnung sind oder ob renoviert werden muss. Am besten nimmt man sich einen Zeugen mit. Grelle Farben, Pastellfarben muss der VM nicht akzeptieren. Das muss dann auf Verlangen auch wieder neutral gestrichen werden - egal wie lange man dort gewohnt hat.

Hmmmm, geh mal zum Mieterverein. Wenn das genauso drin steht bist du evt komplett raus. diese Formulierung wurde kürzlich höchtrichterlich gekippt, ist aber noch in vielen Formularverträgen drin. hier. http://www.ra-kotz.de/schoenheitsreparaturen3.htm

Huhu, meines Wissens nach bist du alle so und so viele Jahre verpflichtet zu streichen/renovieren. Wenn du das aber schon gemacht hast (beim Einzug) und keine grellen und aufdringlichen Farben verwendet hast, dann passt es so! Die Klausel, dass beim Auszug gestrichen werden muss, ist Schwachsinn! Grobe Schönheitsfehler, die du verursacht hast, müssen natürlich ausgebessert werden.

Bei uns stand das auch im Mietvertrag.. Als ich unsern alten Vermietern danach fragte hat er gesagt das das mit dem Streichen nur für den Fall sei das sogenannte Popfarben(Grün, gelb, Lila usw.) an den Wänden seien.. Und da du ja sowieso beim Einzug renoviert hast ist das ja eh egal.. Man braucht nur beim Ein- oder Auszug streichen..