Muss ich als Mieter die kosten für Malerarbeiten (rohbau) tragen?
Ich habe eine Neubau 2 Zimmer Wohnung gemietet. Im Vertrag steht ich trage die Kosten für die Malerarbeiten. Soweit so gut. Ich als Laie gehe davon aus das Malerarbeiten streichen, tapezieren, Kleinigkeiten etc gemeint sind. Nun stehe ich ab dem 1.8 ein Mietverhältnis an, wobei die Wände nicht mal verspachtelt (rohbau) sind, bevor sie gestrichen werden können . Muss ich nun diese Kosten tragen? Wir sprechen hier von rund 7000€ Malerarbeiten! als MIETER!
6 Antworten
Wem ordnet man nun das Verspachteln zu?
Ist es typischerweise eine Malerarbeit oder ist es eher die Arbeit des Trockenbauers?
Würde man mit einer Klage vor Gericht ziehen, säße da zunächst ein Richter oder eine Richterin, die davon ausgehen, dass Maler diejenigen sind, die üblicherweise mit der Rolle oder mit einem Pinsel hantieren und sie würde die Arbeiten wohl eher als Sache des Trockenbauers sehen. Das Gericht würde davon ausgehen, dass es ohne vorherige nähere Definition wohl so zu verstehen war, dass man nicht mehr spachteln muss, bevor man mit Rolle und Pinsel loslegen kann.
Das ist meine Einschätzung. Sagt das Gericht aber, es hätte keine Ahnung davon, es muss einen Sachverständigen befragen, könnte das etwas anders aussehen.
Grundsätzlich musst Du das nicht und ich rate Dir von dem Vertrag ab.Du kannst Ihn auch kündigen,weil das sittenwidrig und damit nichtig wäre.
Allerdings gibt es Ausnahmen.Wenn Du beispielsweise einen Mietvertrag abschließt,
wo zum Einzug erhebliche einmalige Aufwendungen,Investitionen gemacht werden müssen,die der Eigentümer / Vermieter auf Dich abwälzt,z.B.weil Ihm das Geld ausgegangen ist,könnte man eine sehr geringe Miete vereinbaren.
Dann aber unbedingt Festmiete / Dauer festlegen,oder einen Staffelmietvertrag.
Wenn Du z.B.für eine 2-Zimmer Neubau Wohnung den marktüblichen Preis von 700 .-kalt zahlen müsstest,aber nun nur 300,-,so könnte sich das lohnen,weil Du die 7000,- Investitionen schon vor einem Zeitraum von zwei Jahren heraus hast,weil Du billig mietest.Es ist also rentierlich.
Dann aber unbedingt festlegen,wer und wie renoviert wird.Ich würde dann das Geld geben,und der Eigentümer soll auf eigene Rechnung den Auftrag geben.
Gut überlegen,ob Du sicher zwei Jahre oder länger wohnen bleibst.Ist das so,kanns ok sein.
Wenn Du das Geld nicht hast,bzw.Du musst keinen Grund angeben,kannst Du vom Vertrag zurücktreten.Die Wohnung muss grundsätzlich beziehbar übergeben werden. Aber....wenn es jetzt nicht ein Wohnclo wäre,sondern eine gute,ruhige Lage,in einer Stadt ,könnte sich sogar ein Kredit lohnen,den Du dafür aufnimmst.Aber,dann bitte checken.Auch ein Fachmann sollte die Vergleichsmiete für "ordentliche" Vermietung einer ähnlichen Wohnung überprüfen.
Ich würde dann versuchen keine Kaution,Mietsicherheit zu leisten.Denn Du hast ja mit der Investition eine Vorleistung erbracht.Die Wohnung ist ja erstmal nicht vermietungsfähig.Und damit würde die Sache eigentlich akzeptabel sein.Kannst Du nicht auch selbst renovieren,oder Dir von Freunden / Familie helfen lassen?
Das Geld ist kein Problem, ist nicht so das ich nichts habe. Es geht mir ums Prinzip und ich verschenke halt kein Geld, damit die sich auf mich entlasten können. Die Wohnung ist wirklich 1a Lage in einer Stadt, Top geschnitten und würde die dennoch haben wollen. Aber wenn sich da etwas machen lässt, möchte ich dies natürlich tun. Weil ich das etwas frech fände. Meine Vermieter bzw meine Vermieterin ist eine ältere Dame/ehepaar und nutzen dies als Kapitalanlage
Wenn das so angepriesen wurde,ist es ok.Als Standardmietverhältnis ist es das nicht.Du musst halt rechnen.Ich denke,eine Win-Win Situation.Ein Kapiatalanleger muß nichts mehr investieren.( Vielleicht Hypothek/ Bankkredit ausgereizt),und Du kannst Dir ausrechnen,was Du pro Monat sparst,wenn Du keine (vergleichbare) bezugsfertige Wohnung nimmst.Ich denke,auf lange Sicht gewinnst sogar Du.Und Du hast vielleicht mehr Freiheiten,eine persönliche Beziehung ,geht vom Hund halten,bis zu freundschaftlicher ,nachbarlicher Beziehung über das geschäftliche hinaus.
Frech ist das nicht.Es wäre nur dann frech,wenn die Forderung nachgeschoben würde,vielleicht erst damit rausgerückt wird,wenn der Möbelwagen schon gebucht ist.Das grenzte sogar an Nötigung.Die Drohung mit einem empfindlichen Übel,keine Wohnung,Notlage ausnutzen....Aber das sehe ich jetzt nicht.
Es wurde nur von Malerarbeiten gesprochen, nicht detailiert, dass ich den ganzen Laden machen muss
Dennoch danke für die ganzen Antworten und Zeit. Werde es nochmal gründlich durchlesen und mich etwas beruhigen :)
Ich würde mehr die Investitionssumme sehen,und nicht den Umfang,Strukturputz etc.Wenn die Wohnung Top ist,Erstbezug,Dir gefällt,bekommst sogar alles so,wie Du es persönlich magst.Ansonsten alles weiß und man will ja nicht gleich wieder renovieren.Sei ein wenig clever.Du sparst einen Haufen Asche.
Wenn das so im Mietvertrag vereinbart wurde - selbst dran schuld! Nicht in Ordnung ist natürlich, dass die Wände nicht verspachtelt sind. Wenn die Malerarbeiten zu Lasten des Mieters gehen, müßten sie zumindest malerfertig sein.
In den nächsten fünf Wochen passiert noch sehr viel ! Die 4 Räume sind in zwei Tagen geglättet und tapezierfertig ! Und in einem Tag gestrichen !
Da sollte man sich erst mal am Bau schlau machen, bevor man hier Fragen stellt !
Zeigen sie wörtlichen Text zu den " Malerarbeiten" die sie erwähnen !
Nein musst du nicht. Wäre mir neu
Erst einmal danke für die ausführliche Antwort!
Ich zahle 550 Euro warm 400 kalt. War ein vermeintlicher Glücksgriff, worauf ich lange gesucht habe. Ich habe schon vor einige Jahre dort zu wohnen. Der Mietvertrag ist schon seit knapp 2/3 Wochen unterschrieben von beiden Parteien. Wurde von einer Lbs Maklerin angeboten. Aber ich meine als Mieter habe ich eine Wohnung beziehbar zu bekommen. Abgesehen vom Streichen usw.
Liebe Grüße