Wer trägt die Kosten für Filterreinigung im gemieteten EFH?
In einem gemieteten EFH ist der Wasserdruck zu gering für bestimmte Geräte. Der Wasserfilter muss gereinigt oder ausgetauscht werden. Wer muss welche Kosten übernehmen ?
3 Antworten
Es ist für mich schwer vorstellbar, wie ein Filter Deinen Wasserdruck verbessert, aber die nötige Arbeit hört sich schwer nach Wartung einer bestehenden Einrichtung an, die Du mit gemietet hast. Reine Wartung gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten, eine mögliche Reparatur oder Instandhaltung muss der Vermieter ganz allein bezahlen.
Auf jeden Fall muss er dafür sorgen, dass alles wieder in Ordnung kommt, nicht Du!
Es wird um den Dreck im Filter gehen.
Der Vermieter. Und der legt sie dann auf den Mieter wieder um.
Sorry, das wollte ich auch mit meiner Anrwort so andeuten. Ein Eigenheimmieter sollte an sich das mit Filterpatrone wissen bzw. mal den Hahn des Rückspülers umlegen.
Lohn es sich denn hierüber mit dem Vermieter zu streiten? So eine Filterkerze kostet weniger als 10 € und ist in 5 min. gewechselt.
Im EFH ist im Normalfall der Mieter selbst dafür zuständig. Er hat es schließlich auch in der Hand, wie hoch die Kosten ausfallen, da er sich den Handwerker dafür selbst aussuchen kann oder die Arbeit vielleicht sogar selbst durchführt.
Wenn er den Vermieter bittet, das zu übernehmen, wird sich dieser zwar auch kümmern, aber die Gefahr, dass es unnötig teuer wird, ist auf jeden Fall gegeben.
In jedem Fall handelt es sich bei dieser Maßnahme um Kosten, die der Mieter zu tragen hat, denn die Verschmutzung des Filters hängt unmittelbar mit dem Verbrauch des Leitungswassers zusammen.