Mietgarage streichen?
Hi,
ich habe mal eine Frage...
und zear habr ich vor gut einem Jahr eine Garage gemietet. Auf dem Platz sind nur Garagen so ca 50 stück.
Alle von innen total runtergekommen blanker Beton, Ölflecken einfach hässlich...
Das war mir für mein Motorrad zu schade also habe ich die Decke und Wände von innen weiss gestrichen und den Biden ebenfalls beschichtet, da im Mietvertrag nicht stand das ich das nicht darf, es stand nur drin das man dirt kein Benzin lagern darf, es für gewerbliche Zwecke nicht nutzen darf etc.
Jetz hat es letztens durch zufall der Hausmeister (der mit mir auch die Schlüsselübergabe machte, jedoch nicht Eigentümer der Garagen ist) gesehen weil ich in der Garage war und das Tor offen stand und der machte direkt einen Affenzirkus.
Zur Info ich bin Ausgelernter Maler und Lackierer (seit 10 Jahren) und habe hochwertige Betonschutzfarben zu 200€ pro Eimer von dem chemiewerk in dem ich arbeite vererndet. Auch die Bodenbeschichtubg wird in Tiefgaragen von grossen Kaufhäusern verwendet etc. Und ich habe natürlich auch sauber und ordentlich gearbeitet.
Habe ich nun irgendwas zu befürchten falls ich die Garage mal abgebe? Ursprungszustand ist nicht warrn alles zeei komponentike Materialien :D
3 Antworten
Nicht mal ignorieren, den HM.
Zu befürchten hättest Du nur etwas, wenn Du einen Schaden angerichtet hättest.
Ein solcher ist aber hier nicht zu erkennen.
Da Du die Mietsache auch nur innen verbessert hast und somit auch keine "Beeinträchtigung" der Aussenwirkung verursacht hast, kann Dir niemand was. Wenn es Dir nicht ausdrücklich verboten wurde, den Dreck zu entfernen und mal wieder frische Farbe anzubringen, ist es eher sogar eine Erwartung an Dich als Mieter, dass Du Dich auch um irgendwann fällige Schönheitsreparaturen kümmerst.
Entweder, indem Du den Vermieter darauf aufmerksam machst oder indem Du sie selbst in mittlerer fachmännischer Qualität ausführst, was man von einem Maler/Lackierer auch erwarten darf.
Ich wüsste nicht, was Du zu befürchten hast?
Solange Du auf Deine Kosten die gemietete Garage verbesserst, was sollte der Eigentümer dagegen haben.
Solange Du nicht in die Substanz der Garage eingreifst, brauchst Du auch keine Genehmigung.
Wäre ja noch schöner, wenn man jedes Mal den Vermieter um Erlaubnis fragen muss, wenn man eine Wand streichen möchte.
Rückgängig musst Du sowas nur dann machen, wenn man aufgrund der Veränderung befürchten muss (verrückte/knallige Farben z. B.), dass sich das Objekt nicht mehr ohne weiteres vermieten lässt.
Das sehe ich hier nicht, ganz im Gegenteil sogar!
Wende Dich an den Vermieter und frage doch mal nach, was der HM für ein Problem hat/sieht.
Viel Erfolg, alles ist gut!
Dein Mietvertrag ist gewerblicher Natur. Wenn nicht eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, ist der MV unbefristet. Der Vermieter kann jederzeit fristgerecht kündigen ohne einen Grund zu nennen so wie du auch.
Der Hausmeister ist nicht dein Vertragspartner. Er könnte aber in Vollmacht des Vermieters handeln. Die Vollmacht müsste er dir vorweisen. Du musst nicht mal ein Gespräch mit ihm führen. Der "Affenzirkus" ist daher wohl nur ein Schlag ins Wasser.
Für die Herausgabe der Mietgarage nach Ende der Mietzeit hast du nichts zu befürchten.
Wo steht, " der MV ist gewerblicher Natur " ? Und von Kündigung ist auch keine Rede. Der Fragesteller fragt nur ob er etwas zu befürchten hat, falls er die Garage kündigt.