Schmerzensgeld bei Teilschuld?
Hallo,
ich hatte gestern abend einen Unfall mit meinem Fahrrad. Ich bin auf einer Kreuzung mit meinem Pkw frontal zusammengestoßen, weil er rechts abbiegen wollte und mich geradeaus fahrend übersehen hat.
Ich wurde auf die Frontscheibe geschleudert und ging zu Boden. Die Front des Autos ist stark demoliert und mein Rad ist Schrott. Zum Glück ist mir nichts weiter passiert, aber seit heute morgen habe ich starke Nackenschmerzen und ein paar Prellungen (blaue Flecken) entdeckt.
Teilschuld habe ich auf jeden Fall, da es dunkel war und ich kein Licht am Fahrrad hatte. Jedoch hat der Autofahrer auch nicht geblinkt, ich ging also davon aus, dass überhaupt gar nicht erst die Möglichkeit bestände, dass er abbiegen würde und mich eventuell übersehen könnte.
Habe ich eventuell Anspruch auf Schmerzensgeld?
8 Antworten
eine haftungsteilung ist halt wie das wort sagt teilung jeder bekommt meistens 50% du musst schauen ob deine versicherung auch 50% zahlt es heisst nicht gleich das deine auch 50% zahlt dein schmerzensgeld wird dann auch geteilt bin schadensachbearbeiter
also wenn du nicht in den ersten 24 stunden zum arzt gehst bzw. krankenhaus sieht es schlecht aus die schmerzen kommen ja eh in der nacht wenn der körper sich ausruht....
du musst ja nicht sagen das du kein licht an hattest sag niemals etwas ohne gefragt zu werden wenn du ein schaden schildern sollst dann schilder ihn so das es keine nachteile für dich gibt wenn die versicherung dich speziell fragt ob du licht an hattest dann die wahrheit sagenwar denn die polizei da?
war da. Im Krankenhaus war ich auch kurz nach dem Zusammenstoß. Wurde mit Diagnose "Prellungen" entlassen.
zuerst solltest du mal zum arzt und die schäden feststellen lassen und außerdem hätte der unfall eigentlich unverzüglich der polizei gemeldet werden müssen.
Schmerzensgeld eher nicht. Der Schaden an deinem Rad wird vielleicht zur Hälfte übernommen. Andererseits zahlst du, oder deine Haftpflichtversicherung die Hälfte des Schadens am Auto. Wenn du allerdings gar keine Lampe am Fahrrad hast, wird es teurer. Ohne Licht ist auf jeden Fall grob fahrlässig.
wenn du nicht in einem Krankenhaus oder Arzt warst, der bestätigt dass du Verletzunge vom Unfall hast, NEIN dann hast du keinen Anspruch.