Nutzungsausfallentschädigung E-Scooter?
Steht einem Geschädigten nach einem Unfall eine Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum zu, in dem sich der beschädigte E-Scooter nicht nutzen ließ? Welche Tagessätze werden dabei zugrunde gelegt? Gibt es Vergleichsentscheidungen?
Die Schuldfrage ist eindeutig. Dem Besitzer des E-Scooters wurde durch einen Abbiegevorgang des Versicherungsnehmers die Vorfahrt genommen.
Der E-Scooter wird für den Arbeitsweg bzw. die letzte Meile (Zuhause bis Bahnhof, Bahnhof bis Arbeitsstätte) genutzt.
2 Antworten
Ja, eine Nutzungsausfallentschädigung steht einem Geschädigten auch bei Elektrokleinstfahrzeugen zu. Mit einem hohen Tagessatz kann man da aber nicht rechnen; ich würde ≈ 10 € p. Tag schätzen.
Zu beachten ist auch, dass sich der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung nur auf die für die Reperatur oder Ersatzbeschaffung eines anderen E-Scooters notwendige Dauer beschränkt (OLG Karlsruhe, 08.08.2011 Az. 1 U 54/11). Voraussetzung ist ferner, dass ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit besteht, z. B. zur regelmäßigen Fahrt zur Arbeit (LG Lübeck, 08.07.2011 Az. 1 S 16/11).
Du kannst davon ausgehen, dass du dir die Nutzung eine Leihgerätes bezahlen lassen kannst. dabei wird dann aber nur die tatsächliche Nutzung gezahlt. Nicht also die Zeit, wenn der Scooter den ganzen Tag in der Firma steht.
Dann bekommst du eine Nutzungsausfallentschädigung. Als es die Dinger noch nicht gab, kamst du ja auch von A nach B
"letzte Meile" könnte man auch zu Fuß machen. So schlimm ist das ja wohl nicht.
Würde bedeuten 1 Stunde täglich früher los, weil statt 10 Minuten dann ca. 45 Minuten Weg. Gleiches zurück.
Hallo DerHans und danke für deine Antwort.
Leider stehen hier im eher ländlichen Raum keine Leihscooter bereit, sodass als Alternative nur
Letzte Meile mit Taxi
oder
Fahrrad nutzen und zusätzlich für Fahrradkarte ca. 5€ pro Tag zahlen
oder
Strecke komplett mit dem eigenen Auto fahren
bleibt.
Was davon würde die gegnerische Versicherung zahlen?
Grüße