Nutzungsausfallentschädigung E-Scooter?


28.04.2022, 18:28

Der E-Scooter wird für den Arbeitsweg bzw. die letzte Meile (Zuhause bis Bahnhof, Bahnhof bis Arbeitsstätte) genutzt.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, eine Nutzungsausfallentschädigung steht einem Geschädigten auch bei Elektrokleinstfahrzeugen zu. Mit einem hohen Tagessatz kann man da aber nicht rechnen; ich würde ≈ 10 € p. Tag schätzen.

Zu beachten ist auch, dass sich der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung nur auf die für die Reperatur oder Ersatzbeschaffung eines anderen E-Scooters notwendige Dauer beschränkt (OLG Karlsruhe, 08.08.2011 Az. 1 U 54/11). Voraussetzung ist ferner, dass ein Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit besteht, z. B. zur regelmäßigen Fahrt zur Arbeit (LG Lübeck, 08.07.2011 Az. 1 S 16/11).

Du kannst davon ausgehen, dass du dir die Nutzung eine Leihgerätes bezahlen lassen kannst. dabei wird dann aber nur die tatsächliche Nutzung gezahlt. Nicht also die Zeit, wenn der Scooter den ganzen Tag in der Firma steht.

Kricme20 
Beitragsersteller
 29.04.2022, 17:11

Hallo DerHans und danke für deine Antwort.

Leider stehen hier im eher ländlichen Raum keine Leihscooter bereit, sodass als Alternative nur

Letzte Meile mit Taxi

oder

Fahrrad nutzen und zusätzlich für Fahrradkarte ca. 5€ pro Tag zahlen

oder

Strecke komplett mit dem eigenen Auto fahren

bleibt.

Was davon würde die gegnerische Versicherung zahlen?

Grüße

DerHans  29.04.2022, 17:26
@Kricme20

Dann bekommst du eine Nutzungsausfallentschädigung. Als es die Dinger noch nicht gab, kamst du ja auch von A nach B

DerHans  29.04.2022, 17:32
@DerHans

"letzte Meile" könnte man auch zu Fuß machen. So schlimm ist das ja wohl nicht.

Kricme20 
Beitragsersteller
 01.05.2022, 09:31
@DerHans

Würde bedeuten 1 Stunde täglich früher los, weil statt 10 Minuten dann ca. 45 Minuten Weg. Gleiches zurück.