Motorradhelm bekleben erlaubt?
Es geht hierbei um den "BKSQD" Aufkleber der auf dem Visier klebt.
Ist das erlaubt?
Ich denke, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls sagen könnte, dass man seine Sicht in Eigenverantwortung eingeschränkt hat und so der Unfall verhindert hätte werden können. Ansonsten dürfte es kein Problem darstellen, da es nicht im direkten Sichtfeld ist.
Seinen Kopf dreht man (ich zumindest) weit genug. Ich halte meinen Kopf ja nicht starr fest und bewege nur meine Augen! :D
Foto: Dukein69
5 Antworten
Wenn dein direktes Sichtfeld, wie du schreibst, nicht beeinträchtigt ist, sehe ich keine Probleme.
Nein. Der Aufkleber ist quasi im unteren linken Bereich. Quasi der Bereich, den das Auge nicht einmal scharfstellt.
Zum einen sollte die Beklebung natürlich die Sicht nicht beeinträchtigen, was man bei der Größe des Aufklebers im Verhältnis zum Visier schon kritisch sehen kann und zum anderen sollte der Aufkleber bzw auch der Helm dafür geprüft sein.
Weichmacher im Kleber können nämlich die Festigkeit beeinträchtigen.
Jedoch umfasst das Sichtfeld nicht ansatzweise die Größe des Visieres.
Den Helm darf man ohne Einschränkung bekleben. Das Visier nicht da es die Sicht einschränkt.
Wofür benötigst du noch einen Gesetzestext oder Rechtsprechung, das sind klare Angaben, abgesehen davon solltest du das auch in der Fahrschule besprochen sein.
Nein, solche Dinge werden nicht in der Fahrschule besprochen. Weil es dazu entweder eine Rechtssprechung oder einen Gesetzestext geben muss, ansonsten sehe ich es als nicht verboten an.
Dann frage ich mich in welcher Fahrschule du warst?. Beklebe dein Helm/Visier, manche sind Unbelehrbar.
Das Visier darfst du nicht bekleben.
, weil..?
Weil Du einen aktiven und einen passiven Sichtbereich hast und beides nicht eingeschränkt werden darf, was durch den Aufkleber jedoch erfolgt.
Wirst Du damit erwischt, wird Dir bereits die Weiterfahrt untersagt.
Hast du dazu auch eine rechtliche Niederschrift?
Ruf doch einfach bei der Polizei an. Die kann es Dir haargenau erklären!
Mit Sicherheit, ich denke, dass diese wichtigere Aufgaben haben und sich mit Rechtsgrundlagen als solches eher weniger beschäftigen werden.
Gut, dann besorg Dir die kostenpflichtige ECE-Norm 22/05, da stehen auch die amtlichen Vorgaben bzgl. dem Sichtfeld drin.
Kann es sein das du hier die Antwortgeber verarschen willst, oder verstehst du es wirklich nicht?
Ich verstehe es, ich fordere nur Beweise und Belege. Das ist der Unterschied.
Dann beklebe dein Sichtfeld, bei der nächsten Kontrolle wirst du den Nachweis in deinem Geldbeutel finden.
Du darfst nur dein Gesichtsfeld nicht einschränken
So so, das Gesichtsfeld. Was auch immer das sein soll..
Hast du dazu auch einen Gesetzestext oder eine Rechtssprechung?