Kreisverkehr Vorfahrt genommen, wer ist schuld?(Skizze)?
Hi liebe Leute, bevor es zur Skizze kommt, versuche ich euch den Sachverhalt mal so zu erklären.
vor ein paar Tagen kam es zu einem Zusammenstoß mit einem älteren Herren in einem Kreisverkehr. Kurz zum Sachverhalt:
Ich fuhr normal in ein Kreisverkehr rein, als der Unfallbeteiligte unachtsam und nicht nach links schauend mir die Vorfahrt nahm. Er fing an zu beschleunigen, damit es nicht zum Zusammenstoß kommt. Ich habe noch gebremst bin im dann noch hinten links leicht rangefahren. Naja Gott sei Dank nur Blechschaden. Polizei kam nach 45 min, hat nichts aufgenommen und nichts abfotografiert. Unfallbeteiligter zischte nach 30 min ab und meinte, dass ihm das zu lange dauert. Ich blieb noch sicherheitshalber am Unfallort. Versicherungen wurden verständigt
ich habe dazu noch eine Skizze angefertigt, die den Vorgang 1zu1 nachbildet. Ich hoffe dass ihr durch die Skizze mir etwas helfen könnt, wem die Schuld hier trifft.
4 Antworten
Wird wohl nicht so einfach sein. Du bist ihm reingefahren, das sehen manche Richter nicht so gerne, weil sie argumentieren, dass Du dann ja auch noch hättest bremsen können. Zeugen wären da gut, dass es einfach nicht mehr gereicht hat.
So wie es momentan aussieht: Versicherung melden und Daumen drücken.
Zunächst Respekt für die Grafik wenn du die selbst gemacht hast! Dann zum Thema: ich bin kein Jurist aber ich sehe keinen Grund warum dich die Schuld treffen sollte. Wenn du nicht schon vor der vorherigen Ausfahrt geblinkt hast oder das Tempolimit überschritten hast, kannst du ja nichts dafür, zumal du noch gebremst hast.
vielen lieben Dank, die Skizze hab ich am Computer mit ein paar Hilfsmitteln erstellt. :) das beruhigt mich etwas, da ich nicht weiß was auf mich zu kommt von der gegnerischen Versicherung.
Im Kreisverkehr hast du Vorfahrt. Er hätte warten müssen. Wie du schon sagtest, tat er das nicht und er hat dir die Vorfahrt genommen. Die geschilderte Situation ist eindeutig. Er hat dafür einzustehen.
Ein Kreisverkehr, der nicht durch diese Schilder ausgezeichnet wird, ist kein Kreisverkehr. Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um eine normale Kreuzung, und da gilt Rechts vor Links.
Danke das beruhigt mich. Ich bin ihm ja durch abbremsen auch etwas weiter hinten reingefahren, deswegen hat mich die Sache leicht beunruhigt, weil man ja immer sagt: „ wer hinten reinfährt ist auch schuld“
Wie war dort die Beschilderung? Nach deiner Skizze gab es keine und dann gilt rechts vor links und du hättest dem weißen Fahrzeug die Vorfahrt genommen.
Wenn die üblichen "Vorfahrt gewähren" / "Kreisverkehr" bei der Einfahrt in den Kreisverkehr aufgestellt wären, hätte das weiße Fahrzeug dir die Vorfahrt genommen.
hi, tatsächlich hab ich die Beschilderung in der Skizze vergessen, natürlich war an jeder ein- und Ausfahrt ein „Vorfahrt gewähren“ Schild.
Das stimmt nicht ganz. Im Kreisverkehr hat man nicht automatisch Vorfahrt. Eigentlich gilt dort auch die Rechtsregel, außer es wird durch Schilder anders angezeigt (wie bei eigentlich jedem Kreisverkehr)