Gibt es Entschädigung bei einem Fahrradunfall?

5 Antworten

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Vorausgesetzt, die Schuldfrage ist dem Grunde nach geklärt, erhält man seinen Schaden ersetzt.

  • Reparaturkosten bzw. bei Totalschaden den Zeitwert abzgl. Restwert
  • Nutzungsausfall für das Fahrrad oder Kosten für ein vergleichbares Leihfahrrad für die Zeit der unfallbedingten Reparatur
  • Ersatz für evtl. Bekleidungsschäden
  • Unkostenpauschale
  • bei Körperschaden auch ggf. Schmerzensgeld

Warum bei einem einfach gelagerten Fall nach einer Grundsatzentscheidung gefragt wird, erschließt sich mir nicht.

Grundlage der Schadenersatzforderung sind die §§ 823 und 249 BGB

Traumblau 
Beitragsersteller
 12.04.2010, 11:41

Hallo Charles, danke für Deine ausführliche Antwort. Könntest Du mir eventuell noch sagen, wie hoch die Unkostenpauschale ist? Vielen Dank.

charles0308  12.04.2010, 11:53
@Traumblau

je nach Umfang und Höhe des Schadens zwischen 20 und 40 €; in diesem Fall gehe ich von 20 € aus

Die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin muß die Kosten tragen, die für die Wiederherstellung Deines Rades anfallen. Evtl. ist auch eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bis zur Reparatur fällig. Um dies genauer zu klären, empfehle ich Dir, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür muss ebenfalls die Kfz-Haftpflichvers. der Verursacherin tragen. (Ich habe jetzt immer unterstellt, dass nicht Du den Unfall verschuldt hast.)

Traumblau 
Beitragsersteller
 12.04.2010, 11:43

Hallo, daß die Kfz-Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin auch die Kosten für meinen Anwalt zahlen muß ist ja interessant. Das werde ich eventuell in Anspruch nehmen. Danke für den Tipp!

DerHans  13.04.2010, 09:44
@Traumblau

Wenn der Autofahrer zu 100 % die Schuld trägt, zahlt die KFZ-Haftpflicht auch den Anwalt. Bei einer "Mitschuld" zahlst du selbst im Verhältnis des Urteilsspruch natürlich auch deinen Anwalt.

Eine Nutzungsausfallentschädigung bekommst du für dein Fahrrad auch. Häufig haben die Fahrradläden dafür auch ein Leihrad. Das wird dann bei der Reparaturrechnung mit berücksichtigt. Ein neues Fahrrad bekommst du nicht, da die Haftpflicht immer nur den Zeitwert erstattet.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) sagt hierzu: der Zeitwert wird durch den Wertverlust bestimmt. Manche Gutachten berechnen ihn linear mit 10 % im Jahr (bei einer angenommenen Lebensdauer von 10 Jahren). Die Firma Schwacke Bewertung hat bis Mitte der 1990er Jahre Tabellen zur Bewertung von Fahrrädern herausgegeben, diese aber mangels Nachfrage eingestellt. Das Bewertungsmodell in Form eines Kurvendiagramms (siehe Anhang) ging von einem degressiven Wertverlust aus, der anfangs am stärksten ist; nach einem Jahr beträgt der Zeitwert 60 % des Neupreises. Im Laufe der Jahre flacht die Kurve ab und erreicht nach 8 Jahren 24 %.

Grundsätzlich folgen Gerichte dieser degressiven Bewertung, wenn es z.B. um die Ermittlung des Zeitwertes nach einem Unfall mit Totalschaden geht. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf für ein zerstörtes, zwei Jahre altes Rennrad den halben Neuwert angesetzt. Das ist ziemlich genau der Wert aus dem Schwacke-Diagramm.

Dass das Rad technisch in Ordnung ist, wird dabei vorausgesetzt. Bei einem sehr gepflegten Rad oder einer sehr gesuchten Marke kann man wahrscheinlich einen höheren Wert ansetzen. Das ist dann aber Verhandlungssache. Man kann z.B. anführen, dass es keinen ausdifferenzierten Markt für gebrauchte Fahrräder gibt und auf entsprechende Angebote des gleichen Fahrrades (bzw. der Gangschaltung) auf Ebay etc. verweisen. Der Grund für dieses im Endeffekt unbefriedigende Ergebnis ist, dass der Geschädigte Ersatz für seinen Schaden erhalten soll, aber durch den Schaden und die Regulierung nicht besser gestellt sein soll.

Für den Nachweis des Alters des Fahrrades gegenüber der Versicherung ist es nicht unbedingt notwendig, den Kaufbeleg vorzulegen. Es gibt keine Verpflichtung, diesen dauerhaft aufzubewahren. Es kann sinnvoll sein, wenn Sie von dem Fahrrad ein Foto vorlegen können. Dies kann auch als Beleg für den Pflegezustand sowie als Beweis für nachträgliche Einbauten dienen, mit denen sich eine Wertsteigerung begründen lässt.

Verbund Service und Fahrrad g.e.V. sagt hierzu:

Zunächst einmal ist so ein Unfall immer eine sehr ärgerliche Sache: Erst der Schreck und die Gefahr – und dann muss man sich auch noch mit der Versicherung herum ärgern. Natürlich haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung. Zugleich ist es aber auch gängig, dass Versicherungen bei materiellen Schäden nur den Zeitwert eines Produkts ersetzen. Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Rades übersteigen, wird die Versicherung nur den Zeitwert des gesamten Fahrrads ersetzen. Da Ihr Fahrrad 15 Jahre alt ist, könnte es tatsächlich so kommen. Den Restwert berechnen Versicherungen in der Regel nach einer Tabelle. Regelmäßige Wartung oder umfangreiche Erneuerungen von Komponenten (z.B. neue Reifen, neues Laufrad etc.) können sich dabei werterhöhend auswirken. Es ist umstritten, ob Sie hierfür Belege vorlegen müssen oder es auch andere Möglichkeiten gibt, dies glaubhaft zu machen.

Wenn Sie das Rad in regelmäßiger Inspektion im Fachhandel hatten, würde ich mir das von diesem bescheinigen lassen. Auch kann der Fachhändler einen Zeitwert aus seiner Sicht dokumentieren – wobei keine Gewähr besteht, dass die Versicherung dieser Einschätzung folgt.

Bei mir war es wiefolgt:

Ich sand der Versicherung einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Die Versicherung stellte sich quer und wollte den Restwert des Rades ermitteln. Ich schlug vor die Ersatzteile online zu beziehen um das Radel selbst zu reperieren. Die kosten minimierten sich dadurch um 30%. So kamen wir zusammen.

Ich vermute mal, du musst nen Kostenvoranschlag machen lassen und wenn der Fahrradhändler sagt, dass ein neues Fahrrad günstiger als die Reparatur wäre bzw. es nicht reparabel ist, dann wirst du wie bei nem Auto den ungefähren Zeitwert verlangen können.

Entschädigung fürs Laufen gibts denke ich nicht.

Traumblau 
Beitragsersteller
 12.04.2010, 11:39

Hallo Christin, das mir mindestens (!) die Reparatur ersetzt wird, ist ja klar. Aber mir geht es um die zusätzlichen Kosten. D.h. bis ich wieder ein Rad habe, muß ich den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Eigentlich erwarte ich dafür eine Aufwandspauschale pro Tag. Wie hoch ist die gegebenenfalls? Außerdem kann man das Fahrrad nicht mal zur Reparaturwerkstatt schieben, weil es so kaputt ist. Es muß also mit einem Taxi dahin transportiert werden.

DerHans  13.04.2010, 09:45
@Traumblau

Das kannst du unter Nutzungsausfall googlen.