Parkplatzunfall ... Muss ich mich mit 50/50 abgeben?

6 Antworten

Beim Anwalt bist du gut beraten, wenn dich keine Schuld trifft,wirst du dich auch nicht mit 50/50 zufrieden geben müssen. Eventuell wird es halt schwer, das nachzuweisen. Aber ein Anwalt sollte das unter Kontrolle bekommen.

Bei Unfällen auf einem Parkplatz läuft's regelmäßig auf geteilte Schuld hinaus, auch mit Anwalt... Sollte aber nicht problematisch sein, denn 50% zahlt ja die Kraftfahrthaftpflicht der Unfallgegnerin, und die andern 50% übernimmt Deine Vollkasko. Also kannst Du die Reparatur komplett über Versicherungen abwickeln.

Naja doof gelaufen, wahrscheinlich wirds jetzt vor Gericht gehen. Und wenn Ihr keine Polizei gerufen habt wird am Ende wahrscheinlich auch 50 / 50 rauskommen. Fals die Frau aber aus einer Parklücke gekommen ist würde ich allerdings dagegen angehen. Dann ist 50 / 50 zu hoch.

Augenzeugen des Unfalls? Ohrenzeugen, dass die Frau ihre Schuld eingestanden hat? Falls nicht: schlechte Karten...

Hallo,

wollte nochmal eine Rückmeldung zwecks Ausgang der Kostenübernahme beim Unfall geben.

Die Kosten bekomme ich zu 100Prozent erstattet. :-)

Trotzdem ein Haufen Rennerei gehabt und sicherlich wieder ein paar graue Haare mehr bekommen ...

Lieben Gruß