Schlüsselübergabe vor Mietbeginn lt. Mietvertrag

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"Im Vertrag steht, dass die Miete jeweils im Vorraus überwiesen wird. D.h. der vormieter zahlt dann eventuell im März die Miete für August."

Das ist doch, wenn ich das recht verstehe, nicht Dein erster Mietvertrag!?

Im Voraus heißt zu Beginn der jeweiligen Zeitabschnitte, bei Wohnungsmiete meist der Kalendermonat, spätestens jedoch am 3. Werktag.

Du zahlst also immer für den kommenden/laufenden Monat.

Wenn der Mietvertrag der Vormieter am 31.3. endet und Euch der Vermieter ab 1.4. in die Wohnung läßt ist das reine Kulanz.

Ob und was Ihr dafür zahlen müßt ist Verhandlungssache.

Zumindest die verbrauchsabhängigen BK sollten ab Wohnungsübernahme von Euch übernommen werden.

Aber das ergibt sich ja durch die Zählerstände von selbst.

dieSero 
Beitragsersteller
 22.02.2011, 10:25

hehe doch ist unser erster Mietvertrag :) daher hab ich das falsch verstanden. Danke für die Aufklärung.

anitari  22.02.2011, 11:27
@dieSero

"hehe doch ist unser erster Mietvertrag :)"

Dann ist das entschuldigt;-)

Danke

das solltet ihr mit dem Vermieter besprechen, wenn ihr einen Monat früher einzieht ist es normal, dass man auch die Miete ab diesem Datum zahlt. Es sei denn, ihr nutzt die Zeit zum renovieren und der Vermieter ist kulant und verlangt nur einen Anteil.

Da steht wahrscheinlich "IM VORAUS BIS ZUM DRITTEN WERKTAG FÜR DEN LAUFENDEN MONAT" oder so ähnlich...

Grundsätzlich müsst Ihr erst ab Beginn des Mietvertrags zahlen. Der Vermieter kann unabhängig davon aber die vorzeitige Schlüsselübergabe eben an Bedingungen knüpfen...

Dazu mein im Zusammenhang zu betrachtendes Beispiel:

Mein MV-Vertragsverhältnis begann am 01.02.2006. Ab da waren Mietzahlungen zwingend. Die Wohnung wurde wurde mir aber bereizs ab 17.01.2006 überlassen. Ich hatte seinerzeit die Nebenkosten anteilig für den Januar übernommen.

Jezt im 6. Mietjahr besteht das denkbar beste Verhältnis zwischen VM und mir.

Oft ist nicht die Rechtsfrage wichtiger als ein entsprechend sauberer Umgang miteinander.

Rechtlich gesehen, ist die Frage ggf. streitig anzusehen.

Nö, euer Mietvertrag gilt erst ab dem 1.5. Erst ab da müsst ihr zahlen. Was vorher war, ist irrelevant. Wenn die Wohnung leersteht => Pech des Vermieters. Falls ihr schon früher einzieht, dann könnt ihr euch natürlich mit dem Vermieter einigen, ihr müsst aber nicht zahlen (er muss euch auch nicht reinlassen).

Erst ab dem 1.5. sind eure Verpflichtungen gültig. Alles vorher ist Absprache und nicht vom Mietvertrag geregelt.