Muss ich Miete zahlen, wenn keine Schlüsselübergabe erfolgte?
Also ich habe im März einen Mietvertrag unterschrieben ab dem 1.02.2015. Grund war Trennung von meiner Frau. Irgendwie haben wir uns wieder zusammen gerauft und wohnen zusammen in unserer alten Wohnung. Den o. g. Mietvertrag habe ich fristgerecht zum 30.06.2015 wieder gekündigt (im März), vor Einzug. Ich habe trotzdem drauf bestanden das eine Schlüsselübergabe erfolgt. Dies ist trotz mehreren Mails, Anrufversuchen nicht erfolgt, bis heute. Jetzt kam ein Brief, dass ich Miete zahlen soll obwohl ich keinen Schlüssel habe.
6 Antworten
Wenn du nicht in den Besitz der Wohnung durch Übergabe des Schlüssels gelangt bist, dann hat der Vermieter seinen Teil des Mietvertrages nicht erfüllt - daher brauchst auch du deinen Teil nicht erfüllen und daher keine Miete zahlen.
Hole dir aber lieber doch Hilfe beim Mieterverein. Spätestens jetzt sollte ein gutes Schreiben an den Vermieter geschickt werden.... indem genau das steht, was ich oben geschrieben habe (etwas juristischer ausgedrückt). Wenn das nicht passiert, dann kannst du damit rechnen, dass der Vermieter seine Forderung aufrecht erhält und sich einen Mahnbescheid bei Gericht holt - und dann bekommst du mehr Ärger.
Ich habe trotzdem drauf bestanden das eine Schlüsselübergabe erfolgt. Dies ist trotz mehreren Mails, Anrufversuchen nicht erfolgt, bis heute. Jetzt kam ein Brief, dass ich Miete zahlen soll obwohl ich keinen Schlüssel habe.
§ 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
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Da der Vermieter Dir die Mietsache nicht zur Verfügung gestellt hat, bzw. keine Übergabe stattgefunden hat, bist Du auch nicht zur Mietzahlung verpflichtet.
MfG
Johnny
Sieh nach, ob die Wohnung noch frei ist. Wenn nicht, dann kannst du festellen wer die Wohnung bezogen hat, wenn und brauchst nur den Leerstand zu zahlen.
Wenn du den Schlüssel nicht hast, dann konntest du die Wohnung nicht nutzen und brauchst wahrscheinlich nicht zu zahlen.
Ich rate dir: Geh zur Verbraucherberatung. Nimm den gesamten Schriftwechsel mit. Das kostet dich einige € aber die können dir u. U. helfen. MfG
Hat denn überhaupt eine Übergabe der Wohnung stattgefunden?
Natürlich muss der Vermieter Dir auch die Möglichkeit geben, Deine angemietete Wohnung betreten zu können!
Das einzige Problem könnte sein, dass Du per Email den Vermieter aufgefordert hast. Schlauer wäre natürlich ein Einschreiben gewesen.
Denn Du musst ja auch den Zugang des Schreibens nachweisen!
Hast Du mal geprüft, ob die Wohnung vielleicht schon wieder vermietet und bewohnt ist? Dann brauchst Du natürlich erst recht keine Miete zahlen, zumindest nicht für den Zeitraum, ab dem diese weiter vermietet wurde!
Mails und Anrufversuche sind der denkbar schlechteste Weg Ansprüche nachweisbar zu fordern.
Ich hoffe wenigstens die Kündigung ist formgerecht erfolgt.
Wann war/Ist denn vertraglich vereinbarter Mietbeginn?
1 Mai war Mietbeginn, ich habe aber schon vorher gekündigt (schriftlich per Einschreiben)