Was tun, wenn eine Wohnung zu Mietbeginn nicht verfügbar ist?

9 Antworten

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Das Pärchen sollte sich am besten jetzt schon in Erwartung evtl. Verzögerungen nach den Ausweichmöglichkeiten umsehen.

Wenn das Pärchen selbst aus einer Wohnung raus mussm geht es darum, wo das Umzugsgut gelagert werden kann. Außerdem auch darum, wo das Pärchen wohnen kann.

Um nicht am 1. Mai ohne was da zu stehen, könnte das Pärchen also jetzt schon entsprechende Vorkehrungen treffen. Umzugsgut wird z. B. von Umzugsspeditionen zwischen gelagert. Auch wenn man bisher nicht vor hatte, den Umzug einer Spedition anzuvertrauen, könnte man bei verschiedenen jetzt schon anfragen, ob die Zur-Verfügung-Stellung eines Lagercontainers zum Monatswechsel möglich ist und wieviel die Lagerung pro Tag kosten würde.

Ebenso sucht man sich ein passendes Hotel oder eine Pension oder checkt über Airbnb welche Möglichkeiten für eine mehrtägige Ersatzunterbringung besteht.

Sollte es dann so sein, dass man Ende April erfährt, dass es zu einer Verzögerung kommen wird, teilt man dem Vermieter mit, wie man das zu überbrücken gedenkt und welche Kosten auf ihn zu kommen würden. Er ist dankbar dafür, wenn er das beizeiten erfährt, um ggf. auch seinen Vormieter entsprechendes mitteilen zu können.

So schafft man es, dass auch ein verzögerter Umzug reibungslos über die Bühne gehen kann.

Hat das Pärchen jetzt noch keine eigene Wohnung, sondern die Leute ziehen zum 1. Mai von zu Hause aus, ist eine Verzögerung wohl noch am ehesten zu verschmerzen und zumindest die Lagerung des Umzugsguts bei einer Spedition würde sich erübrigen. Vielleicht auch die vorüber gehende anderweitige Unterbringung. In dem Fall besteht der Schadensersatz in 100% Mietminderung bis der Einzug möglich ist. Mit diesem Geld kann man auch was anfangen. Man hat im Endeffekt mehr davon, weil man das Ersparte für die neue Wohnungsausstattung verwenden kann, anstatt es an Dienstleister weiter zu geben.

Lotta1965 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 12:30

Lies bitte mal meinen Kommentar bei DarthMario. Am Auszug des Paares hängt ein ganzer Rattenschwanz.

bwhoch2  19.04.2017, 12:47
@Lotta1965

Passt Dir was nicht in meiner Antwort?

Ich habe zwei Möglichkeiten berücksichtigt:

1. Sie bewohnen bereits eine Wohnung und müssen pünktlich raus.

2. Sie wohnen bei den Eltern.

Such Dir doch selbst raus, was am besten passt. Hier wohl die Variante 1. Diese stellt sicher, dass sie am 1.5. aus der jetzigen Wohnung raus sind und das sie bis zur Verfügungstellung der neuen wo unter kommen. Was gefällt Dir daran nicht?

Sie haben doch eh keine Chance, den Vermieter oder Vormieter zu etwas zu zwingen, was aus irgend einem Grund nicht geht. Beim Streichen mit helfen ist genauso Quatsch. Die jetzigen Mieter sind verpflichtet, die Wohnung so zurück zu geben, wie es dem Vertrag entspricht. Da mischt man sich nicht ein. Am Ende heißt es noch, weil man beim mithelfen mehr behindert hat und außerdem noch schlechte Arbeit gemacht hat, muss nun nachgearbeitet werden und das dauert. Dann hat man die Probleme erst recht am Bein.

Im übrigen: Ich halte es immer für ziemlich leichtsinnig, einen Wohnungsum/-einzug und alles was daraus folgt, so eng zu planen, dass man bei der kleinsten Schwierigkeit einen ganzen Rattenschwanz an Problemen auslöst. Das Pärchen hätte auch anders planen können und die Mutter (Du?) wohl auch.

Aber zumindest ist jetzt noch genug Zeit für ein evtl. Problem wirklich gut vorzusorgen.

Lotta1965 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 13:11
@bwhoch2

Warum reagierst du denn gleich so aggressiv? Ich habe nur auf den Kommentar bei DarthMario hingewiesen, weil ich den ganzen Text nicht unter jede Antwort setzen wollte. Ich selbst bin übrigens nicht davon betroffen. Bei dem Pärchen handelt es sich um den besten Freund meines Sohnes und seine Freundin. Und ich glaube die beiden haben mehr Probleme damit als die betroffene Mutter. Nur haben die zwei vorhin mit mir gesprochen und ich habe nur wenig Ahnung vom Mietrecht......

bwhoch2  19.04.2017, 14:03
@Lotta1965

Tut mir leid, aber ich habe mir solche Mühe gegeben, ausführlich genau die zwei Möglichkeiten darzustellen, die denkbar sind und dann liest sich Dein Verweis auf den anderen Text und der Text selbst so, als ob Du einfach nicht verstehen wolltest, was ich geschrieben habe. Der Hinweis passt einfach nicht, wenn alles schon so schön erklärt wurde.

Du bist nicht betroffen. Das ist gut. Dann kannst Du als ebenfalls neutrale Person nun den beiden mit meiner Antwort aufzeigen, was sie genau in ihrer Situation zu unternehmen haben, um rechtlich sicher und ohne Komplikationen, wenn es soweit ist, einerseits den verzögerten Umzug zu managen und andererseits den richtigen Schadensersatz zu bekommen.

Die Energie an den richtigen Stellen eingesetzt und das Problem ist am Ende nur noch minimal. Dem Vormieter streichen helfen, wäre auf jeden Fall verkehrt.

bwhoch2  20.04.2017, 11:42
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung und alles Gute den beiden für den Umzug, dass alles glücklich verläuft.

Der Vermieter ist euer Vertragspartner. Der ist dafür verantwortlich das ihr am 01.05. in die Wohnung könnt.

Kurz: Mietbeginn ist der 01.05. Will/Kann der Vermieter die Mietsache nicht bereitstellen, muss er für Ersatz sorgen bzw. die Kosten dafür tragen.

Wenn der Schlüssel nicht pünktlich übergeben werden kann, dann macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig (sofern ein Schaden entstanden ist) und der neue Mieter muss für jeden Tag, den die Wohnung nicht genutzt werden kann, keine Miete zahlen.

Aber: Der Vermieter kann die Wohnung auch ungestrichen übergeben. Euch zahlt er dann entweder die Kosten fürs Streichen oder einigt sich auf andere Weise (z.B. freiwillige Mietminderung im ersten Monat) oder ihr müsst bei Auszug ebenfalls nicht streichen. Ob und wie die Vormieter dann dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig sind, ist für euch nicht von Bedeutung.

Bis zum 1.5. ist noch viel Zeit, ich würde erstmal Ruhe bewahren, auch wenn es schwerfällt.

Lotta1965 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 12:41

Der Vermieter kann die Wohnung auch ungestrichen übergeben.

Ja, die beiden hätten die Wohnung ja auch so genommen, weil eigentlich gar nichts zu streichen ist. Das will der Vermieter aber nicht, der will, dass der Vormieter streicht. Oder 500 € zahlt.

Genesis82  20.04.2017, 10:33
@Lotta1965

Was der Vermieter vorm Vormieter will, ist für euch irrelevant. Er muss die Wohnung zum 1.5. übergeben.

Das Pärchen hat erst ab 01.05. ein Anrecht auf die Schlüssel, das ist klar.

Eben und das ist das Entscheidende.

so ist es fraglich, ob die zwei den Schlüssel zum Mietbeginn erhalten, weil der Vormieter noch wegen Streicharbeiten drin ist. Welche Möglichkeiten hat das Paar, wenn die Schlüsselübergabe nicht zu Mietbeginn erfolgen kann? 

Mietminderung zu 100 % sowie Schadenersatz für Lagerung von Möbeln usw.

Und oder fristlose Kündigung und Schadenersatz.