Einzug vor Schlüsselübergabe aber mit Vertragsbeginn?

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Laut Mietvertrag ist Mietbeginn der 1. Juli. Den muss der Vermieter sichern. Es ist also mit der Schlüsselübergab durch den Vormieter kein Rechtsverstoß gegeben. Zumal Miete und Kaution schon bezahlt sind. Der Vermieter könnte und sollte aber die offizielle Übergabe am 5. Juli nachholen und protokollieren (Übergabeprotokoll).

Du hast Anspruch auf die Wohnung ab 1.7.2017 08:00h - der Vormieter hat Anspruch auf die Abnahme der Wohnung durch den Vermieter bis 01.07.2017, weil eine Herausgabe der Wohnung an den Vermieter NACH Mietende gesetzlich für beide Parteien bindend ist. Vor Mietende kann auch eine Übernahme durch den Vermieter stattfinden, wenn beide Parteien dazu bereit sind.

Wann hätte denn der Vormieter die Wohnung und Schlüssel an den Vermieter zurück geben sollen?

Der Vormieter ist nicht dein Vertragspartner. Die Übergabe der Kaution ist wohl etwas vorschnell gewesen. Fällig wäre sie in einer 1. Rate zum Mietbeginn.

Nun fällt der 1.7. auf einen Sonnabend. Der Vermieter hat dennoch den vertraglichen Mietbeginn zu gewährleisten. Wann ist von deiner Seite der Einzug geplant?

user1797 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 09:57

Danke für deine Antwort! Der Einzug ist für den 01.07. geplant, da ich ja laut Mietvertrag ein Anrecht auf die Wohnung habe und ich aus meiner alten Wohnung verständlicherweise auch raus muss. Da ich den Vormieter kenne, könnte ubd würde er mir die Schlüssel auch einfach geben, ganz egal was die Wohnungsgesellschaft sagt. 

Und genau das werden wir wohl auch machen, denn ich habe keinerlei Interesse darin in ein Hotel zu gehen und über mietminderung und Schadensersatz dann die Kosten zurück zu holen, sondern ich will ab 01.07. in "meine" neue Wohnung. 

Eine Gesellschaft, die nicht vertragsgemäß die Wohnung zum 1.7. übergibt, aber sich die Miete bereits im Voraus bezahlen lässt, ist sicher auch in Zukunft mit Vorsicht zu genießen. Daher mein Tipp:

Mach bei Schlüsselübergabe eine vernünftige Übergabe mit dem Vormieter mit Übergabeprotokoll. Darin unbedingt alle Mängel aufführen, auch Fotos von der ganzen Wohnung machen und das Protokoll mit Datum und Uhrzeit der Übergabe und beiden Unterschriften versehen. Alle Zählerstände ebenfalls festhalten. 

So bist du auf der sicheren Seite und es kann später bei der "richtigen" Übergabe (oder noch später bei deinem Auszug) nicht behauptet werden, dass diverse Mängel nach deinem Einzug eingetreten sind und dir angelastet werden.

user1797 
Beitragsersteller
 30.06.2017, 09:58

Danke für deine Antwort! Ja, Fotos machen und diese ins Protokoll aufnehmen ist eine sehr gute Idee, das werde ich auf jeden Fall machen. 

M.E. hast du nichts zu befürchten, was im Vertrag steht, ist bindend für beide Seiten und wenn der Vormieter dir den Schlüssel überlässt, hat allenfalls er den schwarzen Peter.

bwhoch2  30.06.2017, 11:03

Rechtlich u. U. sehr problematisch, wenn man hier ohne Erlaubnis der WG eigenmächtig handelt.

teutonix1  30.06.2017, 12:22
@bwhoch2

Das glaube ich eher nicht, die WG hätte ja den Vormieter kontaktieren können, um eine vertragsgemässe Schlüsselübergabe gewährleisten zu können.