Einzug vor Schlüsselübergabe aber mit Vertragsbeginn?
Hallo User!
Ich habe einen Mietvertrag mit einer großen Wohngesellschaft geschlossen, Mietbeginn laut Mietvertrag ist der 01.07.
Die Schlüsselübergabe mit Abnahme- und Übergabeprotokoll des aktuellen Mieters soll/kann nach Aussagen der Gesellschaft auf Grund von Terminen erst am 05.07. erfolgen, was für mich allerdings nicht tragbar ist.
Jetzt ist es so, dass ich den aktuellen Mieter kenne und dieser auch nicht mehr in der Wohnung wohnt. Er hat auch kein Problem damit, dass ich bereits die Schlüssel von ihm bekommen würde, vor der offiziellen Übergabe mit der Gesellschaft.
Jetzt ist die Frage: Kann die Gesellschaft mir irgendetwas, wenn ich ab dem 01.07. in der Wohnung wohne weil mir der Vormieter die Schlüssel gegeben hat? Immerhin ist das laut Vertrag mein offizieller VertragsStart, die Miete und Kaution wurde auch bereits bezahlt und ich sehe mich diesbezüglich absolut im Recht, bin aber auf andere Meinung gespannt.
Viele Grüße
4 Antworten
Laut Mietvertrag ist Mietbeginn der 1. Juli. Den muss der Vermieter sichern. Es ist also mit der Schlüsselübergab durch den Vormieter kein Rechtsverstoß gegeben. Zumal Miete und Kaution schon bezahlt sind. Der Vermieter könnte und sollte aber die offizielle Übergabe am 5. Juli nachholen und protokollieren (Übergabeprotokoll).
Du hast Anspruch auf die Wohnung ab 1.7.2017 08:00h - der Vormieter hat Anspruch auf die Abnahme der Wohnung durch den Vermieter bis 01.07.2017, weil eine Herausgabe der Wohnung an den Vermieter NACH Mietende gesetzlich für beide Parteien bindend ist. Vor Mietende kann auch eine Übernahme durch den Vermieter stattfinden, wenn beide Parteien dazu bereit sind.
Wann hätte denn der Vormieter die Wohnung und Schlüssel an den Vermieter zurück geben sollen?
Der Vormieter ist nicht dein Vertragspartner. Die Übergabe der Kaution ist wohl etwas vorschnell gewesen. Fällig wäre sie in einer 1. Rate zum Mietbeginn.
Nun fällt der 1.7. auf einen Sonnabend. Der Vermieter hat dennoch den vertraglichen Mietbeginn zu gewährleisten. Wann ist von deiner Seite der Einzug geplant?
Danke für deine Antwort! Der Einzug ist für den 01.07. geplant, da ich ja laut Mietvertrag ein Anrecht auf die Wohnung habe und ich aus meiner alten Wohnung verständlicherweise auch raus muss. Da ich den Vormieter kenne, könnte ubd würde er mir die Schlüssel auch einfach geben, ganz egal was die Wohnungsgesellschaft sagt.
Und genau das werden wir wohl auch machen, denn ich habe keinerlei Interesse darin in ein Hotel zu gehen und über mietminderung und Schadensersatz dann die Kosten zurück zu holen, sondern ich will ab 01.07. in "meine" neue Wohnung.
Eine Gesellschaft, die nicht vertragsgemäß die Wohnung zum 1.7. übergibt, aber sich die Miete bereits im Voraus bezahlen lässt, ist sicher auch in Zukunft mit Vorsicht zu genießen. Daher mein Tipp:
Mach bei Schlüsselübergabe eine vernünftige Übergabe mit dem Vormieter mit Übergabeprotokoll. Darin unbedingt alle Mängel aufführen, auch Fotos von der ganzen Wohnung machen und das Protokoll mit Datum und Uhrzeit der Übergabe und beiden Unterschriften versehen. Alle Zählerstände ebenfalls festhalten.
So bist du auf der sicheren Seite und es kann später bei der "richtigen" Übergabe (oder noch später bei deinem Auszug) nicht behauptet werden, dass diverse Mängel nach deinem Einzug eingetreten sind und dir angelastet werden.
Danke für deine Antwort! Ja, Fotos machen und diese ins Protokoll aufnehmen ist eine sehr gute Idee, das werde ich auf jeden Fall machen.
M.E. hast du nichts zu befürchten, was im Vertrag steht, ist bindend für beide Seiten und wenn der Vormieter dir den Schlüssel überlässt, hat allenfalls er den schwarzen Peter.
Das glaube ich eher nicht, die WG hätte ja den Vormieter kontaktieren können, um eine vertragsgemässe Schlüsselübergabe gewährleisten zu können.
Rechtlich u. U. sehr problematisch, wenn man hier ohne Erlaubnis der WG eigenmächtig handelt.