Darf man sich vor offiziellem Mietbeginn wohnend melden?
Unser Mietvertrag ist ab dem 01.05 gültig. Jedoch dürfen wir schon zum 01.04 in die Wohnung da der Vormieter eher draußen ist. Wenn wir jetzt also am 01.04 die schlüssel kriegen, dürfen wir uns dann auch gleich Wohnend melden? oder erst ab 01.05.
8 Antworten
Du darfst nicht nur, du musst sogar. Für die Anmeldung des Wohnortes ist der Mietvertrag unerheblich; wichtig ist dein tatsächlicher Aufenthalt. Wenn du also ab 1.4. dort wohnst, musst du dich auch ab da anmelden.
Hallo, dürft Ihr dann ab 01.04. dort wohnen, oder habt ihr nur Zutritt zu z.B. Renovierungsarbeiten ? Falls Ihr ab 01.04. dort wohnt könnt Ihr Euch selbstverständlich gleich ummelden, ansonsten erst ummelden wenn tatsächlich umgezogen wurde.
Hallo, sei froh, daß du schon einen Schlüssel so zeitig vor deinem eigentlichen Einzug erhalten hast. Damit kannst du schon wegen Gardinen, Teppiche usw. etwas unternehmen und am Umzugstag deine Möbel nur noch einrichten. Wenn dein Mietvertrag erst ab 01.05.11 gilt, darfst du nur ab diesem Datum dich als Mieter wohnend melden. Es ist nur eine Kolanz des Vermieters, daß du so zeitig schon rein darfst. Wünsche dir einen guten Umzug.
Na hat der Vermieter bei euch nichts zu sagen?
doch. der hat sein Einverständniss dazu gegeben und meinte wir sollen das mit dem Vormieter klären.
dann ist ja alles o.k. und du kannst dich polizeilich Ummelden ab 01.04.11.
Also kann ich zum 01.04ten auch schon Strom und Telefon anmelden (vorrausgesetzt der Vormieter hat bis zum 31.03 gekündigt) oder???
Die Ummeldung für den Strom macht meistens der Vermieter, also sprich mal mit ihm. Ansonsten: Klar, sobald du in die Wohnung rein kannst, kannst du auch Tel. und Strom anmelden.
Wenn damit eine ladungsfähige Anschrift begründet wird, wäre das sogar Pflicht.
Eher die Kolanz des VORmieters ;) Immerhin zahlt er ja den April noch. Aber wir haben uns natürlich mündlich geeinigt dass wir die Miete sowie nebenkosten dann ihm abgeben.