Strom und Telefon vor offiziellem Mietbeginn anmelden?
Unser Mietvertrag ist ab 01.05 gültig. Nun dürfen wir aber schon zum 01.04ten die wohnung beziehen da der Vormieter bereits zum 24.03ten aus der Wohnung ist. Nun wollte ich wissen ob ich Strom und Telefonanschluss schon vorher zum 01.04 anmelden darf?( vorrausgesetzt der vormieter hat bis zum 30.03 gekündigt)
12 Antworten
Klar, warum nicht? Wenn ihr zum 1.4. einzieht, dann zieht ihr zum 1.4. ein.
Der Mietbeginn laut Vertrag ist egal, da hat das eine nix mit dem anderen zu tun. Strom und Telefon sind ja unabhängig vom Mietvertrag.
Bei Strom nehmen viele Versorger die Schlüsselübergabe als Zeitpunkt für den Wechsel. Also melde dich rechtzeitig an zu dem Zeitpunkt wo du wirklich in der Wohnung bist, weil die Jungs vom Energieversorger auch den Zählerstand von dem Zeitpunkt haben wollen um am fairsten Abrechnen zu können. Bei Telefon muss sich das eigentlich ähnlich handhaben.
Wenn der Vormieter schlau ist meldet er sich auch selber ab zum 31.03.. Ist immer blöd wenn ein Monat geschätzt werden muss etc.
Es kommt auf euren Vermieter an.
Bei unserem Unternehmen melden wir unsere Mieter selbst an. Oft ist es sogar so, dass wenn die Mieter schon einen Monat früher mietfrei in die Wohnung dürfen, dann läuft der Monat noch auf unser Unternehmen.
Der alte Mieter muss also nur bis zu seinem Auszugstermin zahlen und der neue Mieter erst ab Datum des Einzugstermins laut Vertrag.
Also sprich mit deinem Vermieter. Es kann sich lohnen :)
Mit Übernahme der Wohnung sollte fairerweise auch der Strom von euch gezahlt werden.
Ihr macht ja sicher ein Übernahmeprotokoll, in dem die Zählerstände aufgelistet werden.
Bei manchen Stadtwerken kann man die Ummeldung per Telefon machen.
Das Telefon würde ich schon mal beantragen. Die Telekom braucht viel Zeit dazu
Telefon würde ich ca. 14 Tage vorher an oder ummelden und mit dem Strom würde ich warten bis ihr in der Wohnung seit, du brauchst dazu ja auch den Zählerstand und Zählernummer....