Schimmelschaden: Wer zahlt Schrank, Bett, etc.

3 Antworten

Seine Aussage ist, dass man dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit unterstellen muss. Ist dem so?

Keine Ahnung. Dazu müsste man den Fall genau kennen. Das bloße Vorhandensein von Schimmel aufgrund eines Baumangels muss nicht auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sein.

Was ist mit Versicherung (z.B. Gebäudeversicherung) müssten die nicht für so einen Schafen aufkommen?

Eine Gebäudeversicherung kommt nur für Schäden am Gebäude auf. Vielleicht würde hier die Vermieterhaftpflichtversicherung einspringen. Im schlimmsten Fall greift vielleicht Eure Hausratversicherung.

Aber: Wenn Du dich schon beraten lässt, solltest Du doch dort die entsprechenden Antworten finden, oder?

Plogen 
Beitragsersteller
 01.12.2014, 18:09
Keine Ahnung. Dazu müsste man den Fall genau kennen. Das bloße Vorhandensein von Schimmel aufgrund eines Baumangels muss nicht auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sein.

Ursache ist, dass die Außenwand (unter der Erde) nicht genug Isoliert war (war eine Souterrain Wohnung). Ich glaube weiter Erklärungen gingen hier zu weit.

Aber: Wenn Du dich schon beraten lässt, solltest Du doch dort die entsprechenden Antworten finden, oder?

Ja, das habe ich halt auch gedacht, finde mich nur leider vom Mieterbund nicht so gut beraten. Deswegen frage ich hier noch einmal in die Runde.

Wenn der Vermieter für den Schimmel verantwortlich ist, zahlt er auch die Folgeschäden, wie verschimmelte Möbel.

Du hast gegenüber dem Vermieter Schadenersatzanspruch, da eindeutig lt. Gutachten die Gebäudesubstanz ursächlich für die Schimmelbildung ist. Und die geht zu Lasten des Vermieters. Deinen Schadenersatz musst du aber binnen 6 Monaten nach Auszug geltend machen, ansonsten ist deine Forderung verjährt.