Schimmelschaden: Wer zahlt Schrank, Bett, etc.
Hallo zusammen,
ich habe bis vor kurzem in einer Wohnung mit einem erheblichen Schimmelschaden im Schlafzimmer gewohnt. Durch den Schimmel ist uns (meiner Freundin und mir) einigen Schaden entstanden. Verschmittelt waren z.B. der Kleiderschrank, das Bett, die Matratze, die Nachtschränkchen, 1 Malm Komode, 1 Expedit Regal, Kleidung, etc.
Nach jahrelangen hin und her (ca. 3 Jahre), hat unser damaliger Vermieter ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet, bei dem die Raumtemp. / Feuchtigkeit und und auch eine Themogutachten der Wand gemacht wurde. Ergebnis war, dass der Schimmel eindeutig von der schlecht isolierten Wand verursacht wurde. Außerdem steht in dem Gutachten "selbst durch ein ausreichendes Heiz und Lüftungsverhalten, hätte nicht verhindert werden können, dass Möbel und Textilien beschädigt werden". Sprich es ist 100% zu unseren Gunsten ausgefallen.
Jetzt disktuieren wir aber mit unserem Berater vom Mieterbund, ob / wie wir den Schaden erstattet bekommen. Seine Aussage ist, dass man dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit unterstellen muss. Ist dem so?
Außerdem mussten wir ja um schwerwiegende Krankheiten zu vermeiden kurzfristig aus der Wohnung ausziehen, kann man hier ggf. Provision / Umzugskosten dem Vermieter in Rechnung stellen?
Was ist mit Versicherung (z.B. Gebäudeversicherung) müssten die nicht für so einen Schafen aufkommen?
Uns hat der ganze Spaß jetzt mehrere Tausend Euro gekostet und wir können ja nicht mal was dafür. Es muss doch irgendwelche Rechtlichen Möglichkeiten geben!?
Würde mich über jeden Tipp / Ratschlag / Meinung freuen.
Danke und viele Grüße Chris.
3 Antworten
Seine Aussage ist, dass man dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit unterstellen muss. Ist dem so?
Keine Ahnung. Dazu müsste man den Fall genau kennen. Das bloße Vorhandensein von Schimmel aufgrund eines Baumangels muss nicht auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sein.
Was ist mit Versicherung (z.B. Gebäudeversicherung) müssten die nicht für so einen Schafen aufkommen?
Eine Gebäudeversicherung kommt nur für Schäden am Gebäude auf. Vielleicht würde hier die Vermieterhaftpflichtversicherung einspringen. Im schlimmsten Fall greift vielleicht Eure Hausratversicherung.
Aber: Wenn Du dich schon beraten lässt, solltest Du doch dort die entsprechenden Antworten finden, oder?
Keine Ahnung. Dazu müsste man den Fall genau kennen. Das bloße Vorhandensein von Schimmel aufgrund eines Baumangels muss nicht auf fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sein.
Ursache ist, dass die Außenwand (unter der Erde) nicht genug Isoliert war (war eine Souterrain Wohnung). Ich glaube weiter Erklärungen gingen hier zu weit.
Aber: Wenn Du dich schon beraten lässt, solltest Du doch dort die entsprechenden Antworten finden, oder?
Ja, das habe ich halt auch gedacht, finde mich nur leider vom Mieterbund nicht so gut beraten. Deswegen frage ich hier noch einmal in die Runde.
Wenn der Vermieter für den Schimmel verantwortlich ist, zahlt er auch die Folgeschäden, wie verschimmelte Möbel.
Du hast gegenüber dem Vermieter Schadenersatzanspruch, da eindeutig lt. Gutachten die Gebäudesubstanz ursächlich für die Schimmelbildung ist. Und die geht zu Lasten des Vermieters. Deinen Schadenersatz musst du aber binnen 6 Monaten nach Auszug geltend machen, ansonsten ist deine Forderung verjährt.