Wohnung gekauft - nach 1,5 Jahren Schimmel entdeckt - SChaden vom Verkäufer schwiegen

5 Antworten

Vor ein paar Monaten haben wir in der Eigentümerversammlung erfahren, dass die Wohnung SChimmel an der Wand hatte und das Haus aufwendig saniert wurde.

Dann muss man doch davon ausgehen, dass der Schimmel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr da war. Allerdings könnte es ja möglich sein, dass der Handwerksbetrieb das Haus nicht richtig saniert hat und hier Schadenersatz leisten muss. Sollte mal geprüft werden. (Gewährleistung nach VOB = 4 Jahre)

Hallo, wir haben vor 1,5 Jahren eine Wohnung gekauft. Vor ein paar Monaten haben wir in der Eigentümerversammlung erfahren, dass die Wohnung SChimmel an der Wand hatte und das Haus aufwendig saniert wurde. Das war ca. 5 Monate VOR unserem Kauf. Nun ist wieder Schimmel an der gleichen Wand aufgetreten. Hätte uns der Verkäufer oder Makler darüber informieren müssen?

Nur wenn Ihr spezielle Sachen gefragt hättet, dann hätte der ehemalige Eigentümer wahrheitsgemäß antworten müssen.

Aber dann wäre es immer noch eine Sache das man es beweisen muss/kann.

Kann man den Verkäufer hier noch belangen?

Wenn man es beweisen kann.

Wer hat mit sowas Erfahrung?

Ein Anwalt.

MfG

Wenn das Haus 5 Mon. vor Eurem Kauf saniert wurde, lagen bei der Hausverwaltung sicherlich dazu Unterlagen, die ihr vor dem Kauf - genauso wie die WEG-Beschlüsse und Protokolle - hättet einsehen können. Evtl. kann man hier zum Schluß kommen, daß der Verkäufer nach der Sanierung auf die vollständige Beseitigung des Schimmels vertrauen konnte.

Grundsätzlich könnte man den Verkäufer noch belangen, die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre.

http://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/rechtliches/hauskauf-mangel-gewaehrleistung.html

Der Schimmel könnte aber auch von euch wiedergekommen sein. Das kann sehr schnell gehen, wenn man falsch lüftet und heizt. Und selbst wenn man es richtig macht, kann die Feuchtigkeit an den Außenwänden den Schimmel ebenfalls hervorrufen. Wenn die Wohnung nach dem ersten Schimmelbefall aufwendig saniert wurde, dann haben die Vormieten eigentlich das Richtige getan und es hat ja bis jetzt gut gehalten. Den Verkäufer kann man eigentlich nicht dafür belangen, da er den Schimmel beseitigt hat. Um ihn zu belangen müsste man wissen, ob es noch immer derselbe Schimmel ist oder nicht.

kajetan1 
Beitragsersteller
 07.01.2015, 18:20

Der Schimmel ist an einer Wand, die zur Garage geht. Dort werden die Autos nass abgestellt - und das wird der Grund sein. Dieser Bereich wurde auch aussen saniert. Sonst ist in der ganzen Wohnung kein Schimmel,

Den Beweis anzutreten, dass die Sanierung vorsätzlich verschwiegen wurde, dürfte eher schwer fallen. Das Problem Schimmelbildung könnte jedoch mit einer kleinen Investition in eine Lüftungsanlage behoben werden. Den Fachmann fragen.