Mietwohnung undichtes Dach.Vermieter lässt sich Zeit. Kann ich Mietminderung machen?
Hallo, ich ziehe zum 01.12. in eine neue Wohnung. Sie steht schon seit einigen Monaten leer. Besichtigung war am 01.07.2015 ohne Dachschaden. Mitte August haben sich zwei Wasserflecken an der Decke gebildet (Orangefarben). Decke ist abgehangen mit Holzplatten. Schimmel? Vermieter wurde der Schaden gemeldet. Er fragte bei der Versicherung doch die lehnten ab. Logisch. Jetzt soll ein Gutachter kommen. Wie sieht es aus wenn der Schaden bis zum 01.12. nicht beseitig ist?
Vielen Dank
6 Antworten
Hallo, es ist momentan so, das es sehr schwer ist eine Mietwohnung zu finden. Du hast zu Recht die Mängel moniert beim Vermieter. Wenn der Vermieter kein Geld hat für die Reparatur, was auch vorkommt, wird der Vermieter zu Mobben beginnen um dich aus der Wohnung raus zu Mobben. Das nennt sich Miet-Mobbing. Dein Vermieter bekommt im Handumdrehen neue Mieter. Da hilft auch kein Anwalt. Am besten such du dir schnell eine andere Wohnung. Der Schimmel wir deiner Gesundheit zu setzen. Das kannst du dir von einem Arzt bestätigen lassen falls dein Vermieter gegen dich vor Gericht ziehen sollte. MfG Elch
Vermieter wohnt noch im gleichen Haus. Mal schauen wie es sich weiter entwickelt.
Ich hoffe es ist nicht ein Zweifamilienhaus, denn dann kann der Dich auch relativ einfach wieder loswerden:
§ 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf dieVoraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
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Bis Dezember ist ja noch ein bisschen Zeit.
Er fragte bei der Versicherung doch die lehnten ab. Logisch.
Wenn das undichte Dach, die Folge eines Sturmes wäre, dann müsste die Gebäudeversicherung zahlen, wenn der Baustein Sturm mitversichert ist.
Ansonsten ist die Ablehnung des Versicherers völlig richtig.
Richtig. In den Zeitraum gab es keinen Sturm.
Fordere den Vermieter schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwortschein, zunächst einmal schriftlich auf, den Mangel zu beseitigen. Sind ja noch fast 2 Monate Zeit! Mietminderung ist erst möglich, wenn du in die Wohnung eingezogen bist, bzw. wemm du Miete bezahlst!
Vermieter wohnt noch im gleichen Haus. Mal schauen wie es sich weiter entwickelt. Danke
Jetzt soll ein Gutachter kommen. Wie sieht es aus wenn der Schaden bis zum 01.12. nicht beseitig ist?
Die Frage ist doch, ob jetzt immer noch Wasser eindringt oder nicht mehr. Dringt weiterhin Wasser ein, macht es wenig Sinn, in die Wohnung einzuziehen.
Dringt aber kein Wasser mehr ein, dann trocknet auch die nasse Stelle noch ab (Vermieter sollte die Heizung etwas aufdrehen.). Zurück bleiben vielleicht die beiden Flecken, die man aber überstreichen kann.
Ja und wo wohnt mann dann?? Man hat ja seine jetzige Wohnung fristgerecht gekündigt!?!
Das fragt "man" den Vermieter. denn wenn er nicht vertragsgemäß eine bewohnbare Wohnung bereit stellen kann, muss er ggf. Schadensersatz leisten.
Die sind nicht überstreichbar, wurde an TROCKENEN (Monate alten) Flecken schon probiert.
Wer hat das probiert? Ein Maler? Es gibt bestimmt Mittel und Möglichkeiten.
Ja und wo wohnt mann dann?? Man hat ja seine jetzige Wohnung fristgerecht gekündigt!?! Zu den Flecken.... Die sind nicht überstreichbar, wurde an TROCKENEN (Monate alten) Flecken schon probiert.