Feuchte Wand.. wer haftet Mieter oder Vermieter?

5 Antworten

nachdem wir ausgezogen sind, beschuldigt der Vermieter uns, dass wir es nicht gemeldet haben.

Stimmt doch auch - ihr habt es nicht gemeldet. Was aber eure Pflicht gewesen wäre.

woher wollen wir wissen, dass es schlimm ist?

Das ist mit die billigste Ausrede, die ich je von einem Mieter gehört habe. Eben wenn man das nicht weiß, dann informiert man umgehend den Vermieter.

feuchte Wände und schimmel haben wir bei vielen Wohnungen gesehen, man streicht drüber und das war es

Ja, klar - aber wenn der Vermieter einfach drüber streicht, dann ist das Geschrei groß!

Die Feuchtigkeit kommt von der Dusche Oben. Nun will der Vermieter die
Dusche abreissen und 600 Euro von der Kaution einbehalten.

Wenn die Dusche nicht richtig eingebaut war, dann haftet dafür eigentlich der Handwerker. Aber - durch euer Nichtstun habt ihr den Schaden verschlimmert. Und der Handwerker wird vielleicht für die fehlerhaft eingebaute Dusche haften, nicht aber für den Schaden, der für 1,5 Jahre Nichtstun durch den Mieter entstanden ist. Dafür wird man dich - zu Recht - haftbar machen.

Was würdet ihr an unserer Stelle tun?

Ganz kleine Brötchen backen, den Schaden der Privathaftplichtversicherung melden und versuchen, sich mit dem Vermieter zu einigen.

Nun will der Vermieter die Dusche abreissen und 600 Euro von der Kaution einbehalten.

Völlig zurecht. Ihr habt als Mieter nach §536c BGB jeden Mangel der Mietsache dem Vermieter mitteilen und zwar möglichst bald nach Entdeckung des Mangels.
Informiert man den Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig von dem Mangel, ist er dem Vermieter zum Ersatz des durch die unterlassene oder verspätete Anzeige entstandenen Schadens verpflichtet, § 536c BGB.

Meint, die Dusche hätte womöglich nicht abgerissen, das Mauerwerk nicht aufstemmt und neu verputzt und getrichen werden müssen, wenn ihr rechtzeitig auf die offensichtliche Undichtigkeit hingewiesen hättet.

Der Vermieter bestreitet, dass es vom Anfang an da war, muss der Vermieter das nicht beweisen, wenn der Fall vor Gericht landet.

Nein. Die Beweislastumkehtr ist genau anders herum: Beschädigungen der Mietsache fallen immer dann in die Verantwortung des aktuellen Mieters, wenn er nicht Vorhandensein des Mangels vor Mietbeginn beweisen  (Übernahmeprotokoll) oder den tatsächlichen Verursacher benennen kann (Rotweinfleck auf vermietetem Teppich nach Party).

mit wieviel Kosten sollten wir rechnen wenn wir Rechtsanwalt miteinbeziehen?

Rd. 770 EUR pro Instanz.

Was würdet ihr an unserer Stelle tun?

Kautionsminderung hinnehmen.

G imager761

Wenn der Vermieter sagt, dass ihr das verursacht habt, muss er es auch beweisen. Wenn ihr nun behauptet, dass das von Anfang an da war, dann solltet ihr das aber auch beweisen können. Gibt es ein Übergabeprotokoll vom Einzug? Kennt ihr die Vormieter von euch? Vielleicht kann der ja bestätigen, dass das schon da war. Oder vielleicht habt ihr ja auch Bilder gemacht beim Einzug..... Vor allem wird es schwierig, wenn ihr den Schaden dem Vermieter nicht mitgeteilt habt. Zudem, wenn es ein Übergabeprotokoll vom Einzug gibt und in dem steht nichts von der Sache, habt ihr wirklich ein Problem.

Fragwürdig scheint mir allerdings, 600 EUR für eine 10 x 15 cm große Stelle feuchten Putz einzubehalten. Vor allem hat die Dusche in der Wohnung über euch ja nichts mit euch zu tun - für die Kosten der Reparatur dieser Dusche müsst ihr nicht aufkommen.

Ein Anwalt rechnet nach Streitwert ab - in diesem Fall 600 EUR. Da sind die Kosten überschaubar.

maxxi2014 
Beitragsersteller
 04.10.2017, 12:08

die dusche oben ist auch bei uns. vor dem einzug hat man neue duschkabine eingebaut scheinbar ist sie nicht fachgerecht gemacht worden.

Pasha78  04.10.2017, 12:15
@maxxi2014

Wenn die Dusche erst vor 1,5 Jahren eingebaut wurde (kurz bevor ihre eingezogen seid), dann kann der Vermieter das bei dem Handwerker geltend machen, von dem das eingebaut worden ist (Sachmängelhaftung).

Lotta1965  04.10.2017, 14:33
@Pasha78

Den Schuh wird der Handwerker sich nicht anziehen. Der wird für die fehlerhaft eingebaute Dusche haften, aber nicht für einen sichtbaren Schaden, den der Mieter einfach nicht gemeldet hat. Hätte er das getan, wie es seine Pflicht ist, wäre der jahrelang aus der fehlerhaft eingebauten Dusche entstandene Schaden zu vermeiden gewesen.

Pasha78  04.10.2017, 14:39
@Lotta1965

Den Schuh wird sich der Handwerker aber anziehen müssen. § 634 ff BGB - Mängel bei Werkverträgen und daraus resultierende Mängelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüche.

Ein Mieter hat Mängel in seiner Mietsache unverzüglich an den Vermieter zu melden. Das habt ihr nicht getan. 

Der sichtbare Mangel, wäre er gemeldet worden, hätte den Vermieter schon unmittelbar bei der Wohnungsübergabe auf die Idee gebracht, dass die Duschkabine im  oberen Stockwerk defekt ist. Da hätten Folgeschäden beizeiten vermieden werden können. Das wird euch nun angelastet.

Die Schadensregulierung solltet ihr eurer Haftpflichtversicherung überlassen, unabhängig davon, dass ihr dem Eingehalt von 600€ aus der Kaution vorsorglich widersprechen solltet. Wann war Mietende?

Was hat eure Dusche mit der Dusche im oberen Stockwerk zu tun?

maxxi2014 
Beitragsersteller
 04.10.2017, 12:50

mietende war vor 2 monate warum? dusche oben ist auch bei uns

Gerhart  04.10.2017, 16:56
@maxxi2014

Mietende vor 2 Monaten > Der Vermieter kann zwar ankündigen, dass er 600€ einbehalten will, aber damit ist nicht erklärt, ob noch  weitere Einbehalte folgen könnten. Die Kaution ist spätestens 6 Monate nach Mietende durch den Vermieter abzurechnen.

Wenn bei der Herausgabe der Mietsache an den Vermieter nach Mietende der Mangel nicht festgestellt und protokolliert wurde, dann zählt er auch nicht als "versteckter" Mangel. Ein feuchter Fleck an der Wand ist durchaus bei einer Besichtigung festzustellen. Habt ihr den Vermieter auf diesen Fleck aufmerksam gemacht? Hat der Vermieter von euch die Beseitigung des Mangels unter Fristsetzung verlangt?

Die Bezeichnung "Dusche oben" lässt zunächst nicht vermuten, dass Ihr 2 Etagen bewohnt habt. Ich bin kein Hellseher.

Weist den Vermieter auf die Rechtslage hin und setzt eure Haftpflichtversicherung in Kenntnis.

Wenn ihr nachweislich Verursacher seid geht es euch was an. Was ich nicht verstehe ist warum euch das egal war und drüber zu streichen wäre völlig absurd. Es gab doch sicher ein Übergabeprotokoll am Anfang und am Ende!? Was ein Anwalt kostet kann man nachlesen, eine Rechtsschutzversicherung wäre aber angebracht.

maxxi2014 
Beitragsersteller
 04.10.2017, 12:01

nein es gab kein übergabeprotokoll. wir sins rnicht schuld die dusche war undicht