Wer zahlt den Gutachter wegen Schimmel vor Kauf einer Eigentumswohnung?
Vor zehn Jahren wurde ein Gutachten erstellt, über Schimmel und Wasserflecken in einer Wohnung die ich jetzt kaufen möchte, bevor ich mich aber dazu entschließe würde ich gerne erneut ein Gutachten machen lassen, aus Sorge immer wieder Probleme mit schimmel zu haben und immer wieder Geld in die Wohnung stecken zu müssen. muss ich das Gutachten selber zahlen oder die bisherige Eigentümerin (Kaufvertrag ist noh nicht unterschrieben). Bei der wohnungsbesichtigung wieß der Makler auf Schimmel in einer Ecke hin, meinte jedoch der vorherige Mieter habe den Schimmel behandelt (vom schimmel war nichts zu sehen, aber es wurde ja auch drüber gestrichen) Habe jetzt erst das Gutachten bezüglich des Schimmels erhalten, dieses ist 2002 erstellt worden. kann ich den Kaufpreis auch mindern oder ist das nicht möglich? (dies würde wohl nach der Unterschrift auf dem kaufvertrag nicht mehr gehen)
vielen Dank!
8 Antworten
Bei einer Eigentumswohnung gibt es auch immer einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum. Ist der Schimmel Folge eines Baumangels, müsste der Verwalter Auskunft zum Sachstand geben können. Einen Gutachter braucht es dafür nicht.
Wer die Musik bestellt muss die musik bezahlen. Wenn Du ein Gutachten haben willst und den Gutachter beauftragst bist Du auch derjenige der das Gutachten bezahlt. Eine Wohnung mit Schimmel (und sei es nur der Verdacht auf Schimmel) würde ich nie kaufen, auch nicht mit Gutachten. Es sei denn man kann Dir genau sagen aus welchem Grund Schimmelbildung da war und dass dieser Grund vollständig beseitigt wurde.
Bezahlen muss immer derjenige, der das Gutachten bestellt hat (und nicht, wie viele meinen, wer am Schimmel schuld ist!). Ob sich der Eigentümer auf Kaufpreisminderung einläßt, weiß ich natürlich nicht. Wenn es eine Umgebung ist, in der es viele leer stehende Wohnungen gibt, würde ich es auf jeden Fall versuchen. Optimal wäre natürlich, wenn der Eigentümer mit Kaufpreisminderung einverstanden wäre, aber gleichzeitig nicht die Haftung für Schimmel ausschließt ;-)
Das Gutachten zahlt der, der es bestellt. Das ist wohl überall so üblich.
Es hilft dir ja bei deiner Kaufentscheidung. Du kannst aber auch deine Verhandlung vom Ergebnis abhängig machen.
So lange der Notarvertrag noch nicht unterschrieben ist, kannst du noch über alles verhandeln.
Das ist mir aber etwas zu wirr. Für die Beseitigung von Gebäudeschäden ist doch die WEG bzw. deren Verwalter zuständig und alle ET müssen die Kosten und Lasten, auch den Gutachter, anteilig wuppen, so ja in der TE vorgegeben. Viel Glück.