Schimmel in der Wohnung, Mietminderung - wie lange gerechtfertigt?
Hallo und guten Tag,
ich habe Schimmel in der Wohnung, obwohl ich mich richtig verhalte (siehe meine anderen Berichte)
Ich hatte nun auch jemanden gefragt, der als Schimmelbeauftragter arbeitet. Der konnte mir auch anstzweise die Proplematik meiner Wohnung erklären, warum ssich dort der Schimmel bildet.
Der Bauverein möchte aber nichts an der Ursache unternehmen. Es kommt immer nur der Maler, der versprüht Reinigungsalkohöl, Malt mit einer spezialfarbe - das wars.
Nun meine Frage: Wie lange kann ich die Miete mindern? kann ich die Miete so lange mindern, bis endlich mal etwas an der Ursache getan wird? Denn durch diese Malerarbeiten kommt der Schimmel nach einer gewissen Zeit wieder durch.
vielen Dank im Voraus
13 Antworten
Hallo, ich würde all das was die netten Leute hier geschrieben,oder auch nicht geschrieben haben in ihren Antworten, erst einmal sacken und auf mich wirken lassen. Es gibt zu allem verschiedene Meinungen und Urteile. So auch zum Schimmelbefall in Wohnungen. Während der eine Richter für den Mieter spricht, urteilt ein anderer Richter in fast der gleichen Situation für den Vermieter. Auf alle Fälle solltest du dringend einen RA aufsuchen. Wenn der dir nicht weiterhelfen kann dann den nächsten.... Schimmelbefall in einer Wohnung ist immer unangenehm, zumal ja auch Gesundheitliche Aspekte zu beachten sind. Ich verbleibe MFG Linchenfee
vielen Dank, das mache ich so
ich habe Schimmel in der Wohnung, obwohl ich mich richtig verhalte (siehe meine anderen Berichte)
Auch Deine anderen Berichte sind nur subjektiv und besagen nicht zwingend, dass das stimmt...
Ich hatte nun auch jemanden gefragt, der als Schimmelbeauftragter arbeitet. Der konnte mir auch anstzweise die Proplematik meiner Wohnung erklären, warum ssich dort der Schimmel bildet.
Auch das besagt nicht darüber, wer die Verantwortung am Schimmel trägt...
Wie lange kann ich die Miete mindern? kann ich die Miete so lange mindern, bis endlich mal etwas an der Ursache getan wird?
Das kann man nicht beantworten, ohne zu wissen, woher die Feuchtigkeit kommt, die die Schimmelbildung verursacht, das ist die entscheidende Frage...
Unabhängig davon stehen Dir die Mieterrechte zu und Du kannst sofort mindern, je nach Ausmaß des Schimmels, bis der Mangel behoben ist
hier mein Bericht mit Bildern
Der Raummessgerät, dass der Bauverein aufgestellt hat, hat dies ja dokumentiert, dass ich 3 Mal mindestens am Tag Lüfte, das kann man sehen - zu den anderen Punkten habe ich meine Freundin als Zeugin.
Auch das besagt noch nichts, da Lüftungs- und Heizverhalten aufeinander abgestimmt sein müssen. Vor Lüften allein hilft überhaupt nichts, wenn es in einem Raum zu kalt ist. Das gilt vor allem auch im Sommer...
das stimmt - eindeutiges würde wahrscheinlich ein Sachverständige ans Tageslicht bringen ......aber der Bauverein beauftragt ja keinen. und ich habe nicht das Geld dazu ..... - gibt es da eine Möglichkeit??
Der Bauverein muss Dir Deine Schuld beweisen, nicht umgekehrt. Du hast wie jeder andere Mieter auch die üblichen Druckmittel: Zurückbehaltung der Miete, Ersatzvornahme und (zweckentfremdet) Mietminderung. Wenn Du diese androhst, wird er schon tätig werden...
Der Bauverein weiss nicht woher die Feuchtigkeit kommt - oder vielleicht doch - will es mir aber nicht sagen er sagt einfach ich müsse mehr lüften :) zur Zeit bewohne ich die Wohnung nicht - habe die Heizung aber an, so dass 18 grad in der Wohnung ist. Obwohl niemand in der Wohnung ist, sind immer 55 % Luftfeuchtigkeit, wenn ich da mal kurz bin. und steigt sehr schnell dann auf 60 % an. Ich denke die Luftzirkulation innerhalb der Wohnung stimmt nicht. Der Vermieter hat beim ersten Besuch soetwas gesagt: Das Problem ist,: Altes Gebäude neue Fenster - es findet kein Luftaustausch statt - aber davon redet der Vermieter nun nicht mehr - sehr komisch
Und da sind wir auch schon beim Problem, denn hier ist die Frage, ob es sich mietrechtlich um einen Baumangel handelt, der den Vermieter zur Verantwortung ziehen würde, oder nicht. Das kann man hier nicht beurteilen, denn dazu müsste man wissen, wann das Haus gebaut wurde, ob damals fachgerecht gearbeitet wurde, wann die Fenster eingebaut wurden und ob dies fachgerecht geschah...
Die Feuchtigkeit wird ziemlich sicher nicht durch eine Beschädigung des Gebäudes entstehen, sondern die natürlich vorhandene Luftfeuchtigkeit sein. Der Vermieter steht aber nur in der Verantwortung, wenn es Beschädigungen am Haus gibt oder nicht fachgerecht gearbeitet wurde. Auf Baumängel, die in früherer Zeit aufgrund technischer und naturwissenschaftlicher Kenntnis zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren (-> z.B. Kältebrücken), ist der Vermieter nicht verantwortlich und hat sich der Mieter mit seinem Heiz- und Lüftungsverhalten einzustellen...
Das kann nur ein Gutachter beurteilen, es ist aber durchaus möglich, dass die Verantwortung bei Dir liegt. 18 Grad ist nicht viel, und selbst wenn die Feuchte nur 55 % beträgt, kann sie dann lokal an kühlen Wänden über 70 % steigen. Es kann sein, dass ein Gutachter und ein Gericht sagen, dass der Bau des Hauses korrekt ist und 18 Grad zuwenig ist, dann könnte man das nämlich vermeiden...
Aber wie schon geschrieben, das muss der Vermieter beweisen, nicht Du, Solange er dies nicht getan hat, ist es seine Verantwortlichkeit...
Gerade mal gelesen. Das sieht seeeeehr nach falschem Heizen/Lüften aus. Zu dem Text: Wie geschrieben sind bei älteren Gebäuden, die gebaut wurden, als man noch nicht soviel über Bau- und Materialphysik wusste, Kältebrücken KEIN Baumangel, sondern zu dem Zeitpunkt stand der Technik. Dafür ist der Vermieter nicht verantwortlich, der Mieter muss sich darauf einstellen...
Bei einer Temperatur von 20 Grad und einer normalen Luftfeuchtigkeit kann es nicht solches Kondenswasser am Fenster geben, es sei denn, die Fenster sind defekt und die Dämmwirkung nicht mehr vorhanden. Bei mir sieht es morgens genauso aus, aber im Schlafzimmer, weil ich dort 13 Grad habe, ansonsten nirgends...
Ansonsten verweise ich auf meine Antwort zu Deiner Frage vom 25.11. ...
Mindern kann man bis der Mangel behoben ist.
Der Streitpunkt wird dann sein ob der Mangel durch den Maler behoben ist oder nicht!
Vielleicht dem vermieter mal den Bericht des Sachverständigen zukommen lassen. Vielleicht bekommt der vom Maler erzählt dass der da ein bischen sprüht und das dann nie wieder kommen kann und das auch noch glaubt.
das Problem ist der Sachverständige und die Kosten.
Habe leider nicht soviel Geld
Was kann man da machen??
Weise den Vermieter schriftlich darauf hin,das die Schimmelbekämpfung Deiner Meinung nach nicht ausreicht und bitte um Nachbesserung.
Schreibe auch,dass Du Dir eine Mietkürzung vobehälst,damit müsste Dein Anspruch auf Mietkürzung auch rückwirkend gewährleistet sein.
Wie lange kann ich die Miete mindern? kann ich die Miete so lange mindern, bis endlich mal etwas an der Ursache getan wird?
Vom Tage der Meldung bis zu Behebung des Mangels.
Mangel:
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
Ich kenne 1. deine anderen berichte nicht und 2. weiß ich nicht was dir der "Schimmelabgeordnete", sorry, Schimmel"beauftragter" ansatzweise geraten hat. Vielleicht war es ja falsch? Was ist denn angeblich die Ursache des Schimmelbefalls? Sollte sich tatsächlich ein Baumangel herausstellen, dann kannst du natürlich (angemessen) die Miete mindern, da du dann natürlich ein Zurückbehaltungsrecht hast. Du müßtest dich informieren ob du nach einer gewissen Zeit nicht sogar das Recht hast, den Mangel ganz auf deine Kosten abstellen zu lassen und die entstandenen Kosten dann komplett von den Mieten einbehältst. Da müßtest du einen RA fragen.
Mietminderung und Zurückbehaltung eines Teiles der Miete sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Beides kann aber kombiniert angewandt werden um den Druck zu erhöhen. Berechtigte Mietminderung ist nicht nachzuzahlen, Zurückbehalt sehr wohl, sobald der Mangel beseitigt ist. Mietminderung endet mit Abstellung des Mangels.
Ich liebe es, wenn hier mal Leute sind, die wirklich Ahnung haben... ;-)
Hallo und guten Tag,
zu 1) Der Raummessgerät, dass der Bauverein aufgestellt hat, hat dies ja dokumentiert, dass ich 3 Mal mindestens am Tag Lüfte, das kann man sehen - zu den anderen Punkten habe ich meine Freundin als Zeugin.
zu 2) das stimmt - eindeutiges würde wahrscheinlich ein Sachverständige ans Tageslicht bringen ......aber der Bauverein beauftragt ja keinen. und ich habe nicht das Geld dazu ..... - gibt es da eine Möglichkeit??
zu3) Der Bauverein weiss nicht woher die Feuchtigkeit kommt - oder vielleicht doch - will es mir aber nicht sagen er sagt einfach ich müsse mehr lüften :) zur Zeit bewohne ich die Wohnung nicht - habe die Heizung aber an, so dass 18 grad in der Wohnung ist. Obwohl niemand in der Wohnung ist, sind immer 55 % Luftfeuchtigkeit, wenn ich da mal kurz bin. und steigt sehr schnell dann auf 60 % an. Ich denke die Luftzirkulation innerhalb der Wohnung stimmt nicht. Der Vermieter hat beim ersten Besuch soetwas gesagt: Das Problem ist,: Altes Gebäude neue Fenster - es findet kein Luftaustausch statt - aber davon redet der Vermieter nun nicht mehr - sehr komisch :)