Darf ich dem Mieter Katzen "in Pflege" verbieten?
Hey, darf mein Mieter, wenn ich Haustiere verboten habe, trotzdem Katzen
in Pflege haben? Also wenn er nicht der eig. Halter der Katzen ist, sondern
sich nur manchmal um sie kümmert? Gibt es da rechtlich einen Unterschied,
ob jmd. die Katzen "besitzt" und in der Wohnung hält, oder er sich nur manchmal
um sie kümmert? Bitte nur antworten, wenn ihr euch rechtlich auskennt, was das
angeht lg
6 Antworten
Das ist genau wie mit Besuch, den ein Mieter 3 Monste bei sich wohnen lassen kann, ohne dich als Vermieter darüber informieren zu müssen. Oder gar eine Genehmigung dafür braucht. Sollten aber Schäden in der Wohnung durch die vorübergehende Aufnahme der Katzen zur Pflege entstehen, muss der Mieter dafür gerade stehen.
Du darfst noch nicht mal das Halten einer Katze verbieten. 🤷♀️
Und dann wird ein Gericht darüber entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist.
Natürlich kann der Mietvertrag gekündigt werden - und die Kündigung ignoriert, Weil sie nicht wirksam ist.
EGAL was im Mietvertrag steht. Du kannst auch unterschreiben das Du Nichtraucher seist und bei Rauchen in der Wohnung der Mietvertrag endet. Und rauchen das es nur so qualmt. Mietverträge unterliegen dem Mietrecht und nicht der Laube des Vermieters.
Das Mietrecht besagt doch, dass Katzen vertraglich verboten werden dürfen? Man schreibt ja normal nicht Dinge in den Vertrag, die nicht rechtlich gestützt sind. Mir ging es in erster Linie nur darum, ob es einen Unterschied gibt bezüglich befristeter Pflege und dauerhafter Haltung der Katzen.
Nein, das Mietrecht besagt das Katzen nicht generell verboten werden können. Solche Klauseln im Mietvertrag sind nichtig.. Die Mieter dürfen vorübergehend oder auch dauerhaft Wohnungskatzen halten.
Wenn es im Vertrag festgelegt ist, braucht es doch meine Zustimmung?
Nein, weil das Gesetz über dem steht, was du in deinen Vertrag schreibst. DU kannst auch reinschreiben, Kinder sind verboten, damit ist es aber nicht rechtlich gültig, wel sowas nicht verboten werden darf.
Nein, diese Vertagsklausel ist von vornherein nichtig.
Soweit ich weiß besagt das Gesetz, dass man es im Vertrag festlegen darf und wenn man sich nicht daran hält, besagt das Gesetz eben auch, dass es ein Kündigungsgrund ist, ich wollte aber nur wissen, ob es ein Unterschied gibt, wenn Katzen befristet in der Wohnung sind, anstatt permanent.
Nein. Selbst wenn Katzenhaltung ausgeschlossen ist, kannst du einen kurzfristigen Besuch nicht verbieten. Also 1-2 Wochen auf eine Katze aufpassen musst du hinnehmen.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass man hier als extremer Allergiker mit nur noch einem Lungenflügel eine Chance hat rechtlich eine Unterlassung durchzusetzen, wenn eine ernsthafte gesundheitliche Gefahr gegeben ist.
Okay danke :) Hast du einen Beleg dafür auf den man sich beziehen könnte? Habe auch kein Problem das hinzunehmen, ich möchte nur gerne wissen, wie/wo das festgelegt ist bzgl. des "kurzen Besuchs".
Es gibt dazu viele Entscheidungen zum Besuch mit Hunden. Da machen die Gerichte aber keine pauschalen Aussagen zu Dauer und Häufigkeit, sondern beziehen das immer auf den Einzelfall.
Heißt mit einem 15 Jahre alten Dackel, der in einer Tasche getragen wird und nur schläft wird anders bewertet als bei einem jungen Rottweiler, der die Nachbarn anknurrt und während des Besuchs an die Wände springt.
Heißt, auch in deinem Fall muss man die Gesamtsituation bewerten. Ist eine einzelne Katze eine Woche in der Wohnung, weil die Besitzerin im Krankenhaus ist, sieht das sicherlich anders aus als wenn dein Mieter 4 mal jährlich Kitten aus dem Tierheim in der Wohnung aufpäppelt.
Katzen gelten zudem teilweise als Kleintier und da ist ein Verbot durchzusetzen nicht unbedingt einfach.
Also du wirst keine eindeutige Aussage finden, was ein „kurzer Besuch“ ist.
Katzen gelten auch nicht teilweise als Kleintiere, das ist Quatsch
Naja, eben doch teilweise. Wie oben geschrieben ist die Rechtsprechung bei Tieren sehr variabel, kann also im Einzelfall einem Kleintier entsprechen. Ich habe mir das nicht ausgedacht 🙈
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/katze-in-mietwohnung
Danke für den Link, das hätte ich nie gedacht, vor allen Dingen was bedeutet teilweise, dann könnte man ja auch sagen ein Chihuahua ist auch teilweise kein Hund.
Ja, das könnte einem als Vermieter tatsächlich passieren, dass ein Mieter seinen kleinen Chihuahua tatsächlich halten darf. Ein altes Hündchen von einer Rentnerin, die immer zuhause ist, wird vermutlich anders bewertet als ein winziger Kläffer der die Nachbarn über Stunden in der Wahnsinn bellt.
“Doch wie sind Schoßhündchen zu bewerten? Yorkshire-Terrier, so befanden die Landgerichte Kassel und Düsseldorf übereinstimmend, seien wie Kleintiere zu behandeln, und ihre Haltung sei daher generell zulässig. Begründung: Yorkshire-Terrier machten sich höchstens durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar und könnten andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen (LG Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260; LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604). Für Chihuahuas, mutmaßt der Deutsche Mieterbund, dürfte deswegen das gleiche gelten.“
Bei Hunden in einem großen Haus mit mehreren Parteien kann ichs ja verstehen, aber warum verbietet man grundsätzlich alles? Das ist jetzt eine ernst gemeinte Frage... Das interessiert mich.
Es geht nur um ein Katzenverbot. Gründe möchte ich jetzt nicht nennen, weil das zu Diskussionen führt auf die ich gar nicht aus bin. Ich möchte ja nur wissen, ob es einen Unterschied zwischen befristeter Pflege und dauerhafter Haltung gibt? Denn die dauerhafte Haltung darf meines Wissen nach per Vertrag verboten werden.
Kennen Sie eig den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz?
Er benötigt die Zustimmung von Dir
Nein- die braucht er bei gelegentlicher Aufnahme zur Pflege nicht!!!
Definiere bitte "gelegentlich" und zusätzlich die Dauer dieser Beherbung.
Vermieter können vertraglich festlegen, dass die Katzenhaltung einer Genehmigung bedarf. Ignoriert der Mieter die Klausel hinsichtlich der Genehmigung, kann ihm der Mietvertrag gekündigt werden.