Darf man als Hauseigentümer bedingungslos untervermieten?

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Darf man als Eigentümer eines Grundstückes Teile dessen ohne weiteres
vermieten?

Ja. Aber um zu vermieten muß man nicht zwingend Eigentümer einer Sache sein. So kann z.B. auch der Hauptmieter einer Wohnung einen Teil oder die gesamte Wohnung untervermieten.

Ich meine, bei einer Mietwohnung muss offensichtlich der
Vermieter gefragt werden, doch ist diese Einnahmequelle für einen
Eigentümer nicht steuerpflichtig?

Jeder Vermieter muß seine Mieteinnahmen versteuern, egal ob er als Eigentümer oder als Hauptmieter die Wohnung oder auch einen Teil der Wohnung vermietet.

Eine Bareintreibung der Miete deutet nicht zwingend darauf hin, daß er die Mieteinnahmen nicht versteuert.

Im übrigen macht das BGB keinen Unterschied zwischen Mieter oder Untermieter und Vermieter oder Hauptvermieter, es kennt nur Mieter und Vermieter.

Ja, klar kann man sein Eigentum untervermieten wann und wie immer man will.

Und ja, dann hat man Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die steuerpflichtig sind.

Der Hauseigentümer vermietet direkt. Das ist dann ein ganz normales Mietverhältnis. Untervermieten kann nur ein Mieter.

Wenn er also einen Teil seines Gebäudes vermieten will, muss er niemanden fragen. Natürlich muss er die Einnahme versteuern.

Wenn er "schwarz" vermietet, läuft er natürlich Gefahr, eine Menge Steuern nachzahlen zu müssen, wenn es rauskommt.

MinusLmilchkuh 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 14:34

Danke,

er vermietet schon über viele Jahre hinweg immer phasenweise an unterschiedliche Personen. Als ich offerierte, bei meinem Auszug einen Nachfolger für mich zu suchen, wurde dies heftig verneint, der Eigentümer suche sich seine Mieter selbst, die Wohnung laufe ja nicht weg.

Da kommt schon einiges an Geldern bei herum, denke ich.

LG

Forte90  02.08.2016, 14:42
@MinusLmilchkuh

Wo ist das Problem dabei, dass der Vermieter seine Mieter lieber selbst suchen möchte, als irgendwelche "Messis" empfohlen zu bekommen?

Nemisis2010  02.08.2016, 14:47
@MinusLmilchkuh


Als ich offerierte, bei meinem Auszug einen Nachfolger für mich zu suchen, wurde dies heftig verneint, der Eigentümer suche sich seine Mieter selbst, die Wohnung laufe ja nicht weg.

Das ist für mich kein Anzeichen einer Paranoia, sondern das Recht eines jeden Vermieters. Der Mieter hat nämlich in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß er einen Nachmieter stellen und damit die Kündigungsfrist verkürzen kann. In der Regel ist die mietvertraglich vereinbarte ordentliche oder gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 573 c BGB sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter einzuhalten.

Du könntest dem Vermieter im übrigen 1000 Nachmieter nennen und er müßte keinen einzigen davon akzeptieren, selbst wenn sich Angela Merkel, Günther Jauch und Bill Gates für die Wohnung interessiern würden.




anitari  03.08.2016, 07:12
@MinusLmilchkuh

er vermietet schon über viele Jahre hinweg immer phasenweise an unterschiedliche Personen.

Das soll bei Vermietung vorkommen. Azubis, Praktikanten, Monteure, Arbeitnehmer in der Probezeit oder Urlauber z. B. suchen oft eine Bleibe für nur wenige Wochen oder Monate.

Als ich offerierte, bei meinem Auszug einen Nachfolger für mich zu suchen, wurde dies heftig verneint,

Da liegt also der Hund begraben. Du wolltest die Kündigungsfrist umgehen in dem Du dem Vermieter einen "Nachmieter" vor die Nase setzt.

Das hat er abgelehnt und jetzt willst Du ihm eins auswischen.

Natürlich darf man als Eigentümer ohne weiteres vermieten.

Dann ist man Eigentümer und Vermieter.

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ist zu versteuern.

Das der Vermieter die Miete in bar kassiert ist kein Indiz das er das nicht tut.

MinusLmilchkuh 
Beitragsersteller
 03.08.2016, 19:23

Ich möchte niemandem etwas auswischen und wurde auch gar nicht gekündigt, sondern bat meinem Vermieter aufgrund dessen Alters Hilfe an, wenn mein Vertrag ausläuft und ich mir eine andere Wohnung suchen will.

Meine Fragestellung erfolgt aus Neugier, da mir seit geraumer Zeit diverse Verhaltensweisen der Person recht dubios erscheinen.

Darf man als Eigentümer eines Grundstückes Teile dessen ohne weiteres vermieten?

Grundsätzlich ja.

Ist diese Einnahmequelle für einen Eigentümer nicht steuerpflichtig?

Einkommensteuerpflichtig nach § 21 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

Welchem Zwecke dient die Geheimniskrämerei?

Möglicherweise der Vermeidung von Steuerzahlungen, auch als Steuerhinterziehung bekannt.



MinusLmilchkuh 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 14:29

Vielen Dank,

dann wird es wohl leider die Steuerhinterziehung sein. Lohnt sich der Gang zum Finanzamt oder soll ich ihn weiter seine Suppe köcheln lassen? (ich stehe vor einem moralischen Dilemma, da ich einerseits Betrug nicht unterstütze, andererseits auch nicht auf der Straße landen möchte)

LG

Forte90  02.08.2016, 14:38
@MinusLmilchkuh

Nur weil er das Geld in Bar annimmt, heißt dass nicht gleich, dass er es nicht in seiner Steuererklärung angibt. Die ältere Generation nutzt selten Bankkonten.

Dich geht es ja schließlich auch nichts an, wie die Verhältnisse zu der anderen Mietpartei sind.

Wenn du ihn anschwärzt und er das Geld versteuert, hast du Pech und kannst aus der Wohnung fliegen. :)