Haus vererbt - gehört Grundstück dazu?
Guten Tag zusammen. Der Bruder meiner Freundin ist verstorben. Er hatte keine eigene Familie. Die Eltern der beiden sind ebenfalls längst verstorben. Einzige gesetzliche Erbin wäre damit meine Freundin. Ihr Bruder hat aber ein Testament erstellt, in dem er u. a. wie folgt formuliert: "Zu meinen Erben setze ich ein: 1) Meine Schwester 2) Meinen Freund. Meine Schwester soll mein Haus in B. erhalten. Mein Freund soll das Haus in A. erhalten."
Das Haus in B ist nicht viel wert und renovierungsbedürftig. Das Grundstück ist aber riesig - allerdings kein Baugelände. Ohne Grundstück ist das ganze Anwesen auch nicht zu gebrauchen, da diverse Nebeneingänge und die Garagen gar nicht benutzt werden könnten. Das Haus in A hat nur ein kleines Grundstück. Der ebenfalls als Erbe bedachte Freund des Bruders deutet jetzt an, das Testament sei nicht so zu verstehen, dass meine Freundin Haus und Grundstück erbt sondern das Grundstück sei ihr gar nicht zugedacht gewesen. Darum müsse dieses (bzw. der Wert dafür) hälftig geteilt werden. Der Notar sagt, das Erbe ist zunächst 50:50 zu teilen. Danach erst greife die Teilungsanordnung. Im übrigen sei das Testament unklar und auslegungsbefürftig.
Stimmt es, dass alles, was nicht besonders im Testament erwähnt ist, unter den beiden zu teilen ist? Oder ist es so, dass alles, was nicht im Testament erwähnt wurde, an die gesetzliche Erbin (also meine Freundin) geht?
Für eine möglichst schnelle Antwort wäre ich dankbar.
5 Antworten
Der Notar hat doch schon die Antwort gegeben! Wenn ihr eine andere Meinung hören wollt, bleibt nur der Gang zu einem Fachanwalt für Erbrecht. Den sollte sich deine Freundin auch leisten, bevor sie von dem scheinbar gierigen Freund über den Tisch gezogen wird.
Es könnte ja auch sein, daß das Testament von ihr als einziger Verwandter angefochten werden kann!
Grundsätzlich bilden Haus und Grundstück eine Einheit, die Immobilie. So steht es auch im Grundbuch: Gemarkung, Flurstück usw. unabhängig von einer etwaigen Bebauung (die ja im Laufe des Eigentums zigmal geändert werden kann).
Wenn es Zweifel über die tatsächlichen Verfügungen des Testamentes gibt, kann die nur das Nachlassgericht klären.
Deine Freundin wäre gut beraten, gleich unter Vorlage des Testamentes beim Nachlassgericht am Amtsgericht des Todesortes des Testaten genau dies zu veranlassen.
Anders als bei Kaufverträgen kommt es bei einem Testament nämlich nicht darauf an, was die Beteiligten oder andere (auch Anwälte) meinen, deuten oder allgemein für richtig gehalten wird, sondern was der Erblasser (vermutlich) damit zum Ausdruck bringen wollte. Dies allein, ggf. durch lebzeitige Zeugenaussagen belegt, ist der vermutet erklärte Wille und wird durch den Vorsitzenden dann auch entscheiden.
G imager761
An euer Stelle würde ich mir einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht leisten, der nicht in euer Stad seine Kanzlei hat. Grundsätzlicherweise würde ich dem Notar erst einmal nicht vertrauen...
Die Gefahr, dass der Notar mit dem Testament beauftragt wurde und evtl. sogar mit dem "Freund" gemeinsame Sache macht, wäre mir persönlich, zu hoch.
Bin ein gebranntes Kind...und fahre jetzt mit meinem Anwalt (der 70km weg ist) deutlich besser als mit einem, der hier im Ort mit dem anderen RA rumkungelt...
Der TV hat Verfügungsgewalt, aber eben auch die Informationspflicht :-O Daran wäre er zu erinnern... Die nachlassgerichtliche Klärung der Testamentsauslegung kann er mittragen, kraft Amtes veranlassen oder eben die Miterbin selbst.
Wenn nicht eindeutig der Wille des Verstorbenen erkennbar ist, dann ja, dann wird alles nicht Benannte unter den Pflichtanteilen der Angehörigen aufgeteilt.
@cpro90 Dankeschön für die schnelle Antwort. Nachtrag: Der Notar hat offenbar selbst keine Einschätzung über die Testamentsauslegung abgegeben. Insofern waren meine Fragen natürlich nicht als Zitate zu verstehen. Du hast dass offenbar kapiert. Nochmals Danke. Wie wäre denn der Ablauf, um festzustellen, was der Verstorbene tatsächlich wollte. Das wird doch sicher vom Nachlassgericht bestimmt, oder? Was muss meine Freundin veranlassen und wie könnte ein mögliches Verfahren aussehen?
Mmmh da fehlt mir in der Tat noch das Praxiswissen ;-) zudem hab ich Erbrecht noch nicht in der Vorlesung behandelt^^
Zuerst mal solltest du alles, was Aufschluss darüber geben könnte, was der Verstorbene wollte, suchen... hilfreich sind z.B. Briefe, aber auch Fotos oder ein mündliches Gespräch vor Zeugen... in der Regel ist es allerdings so, dass wenn man ein "Haus" erbt, das Grundstück dazugehört, bzw. eine Trennung von Haus und Grundstück ohne weiteres gar nicht möglich ist, näheres regelt das Nachlassgericht.
Also wenn der Notar das schon so sagt, wird es auch stimmen.
Danke Jule1205. Der Freund ist auch zusätzlich noch als Testamentsvollstrecker benannt! Er übt das Amt aus und gibt meiner Freundin so gut wie keine Informationen. Der Notar ist neu in der Stadt. Die Kanzlei ist aber wesentlich näher am Wohnort des Freundes. Meine Freundin muss über 100 km dahin fahren. Ob der Notar vertrauenswürdig ist, kann man nicht einschätzen. Aber hat meine Freundin denn überhaupt eine andere Wahl? Bestimmt nicht der Testamentsvollstrecker fast alles?