Zustimmung des Familiengerichts bei Grundstückskauf - kann es da Probleme geben??

5 Antworten

Weiß hier jemand zufällig, wie hoch die Gebühr bei einer sogenannten Nichtabnahme-Entschädigung ist? Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet unsere Bank nach der Aktiv-Passiv-Methode. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Berechnung bei beiden Gebühren gleich. Wir würden gerne wissen, was passiert wenn wir den Kreditvertrag annehmen und letztlich das Darlehen aber nicht abnehmen.

Danke für die Antworten! Wir haben uns jetzt entschieden, den Kreditvertrag erst zu unterschreiben wenn der Kauf des Grundstücks gesichert ist. Notfalls begeben wir uns dann erneut auf die Suche nach einer Finanzierungsmöglichkeit.

Bei Immobiliengeschichten sind die Familiengerichte oftmals sehr eigen.

Ich habe das selber schon einige Male erlebt, dass ein Familiengericht völlig überzogene Preisvorstellungen hat. Selbst übliche Marktpreise waren dem Gericht nicht genug.

Es folgerte daraus eine Benachteiligung für den Minderjährigen und hat einem Verkauf nicht zugestimmt.

Das Risiko könnt ihr nicht ausschließen.

Wenn das Grundstück die einzige Chance für euch darstellt, dann solltet ihr euch generell fragen, ob das überhaupt funktionieren wird.

Je nach Darlehensvertrag solltet ihr euch Gedanken machen, was passiert, wenn der Zins mal einen Prozent nach oben geht.

Kantarr 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 15:10

Weiß hier jemand zufällig, wie hoch die Gebühr bei einer sogenannten Nichtabnahme-Entschädigung ist? Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet unsere Bank nach der Aktiv-Passiv-Methode. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Berechnung bei beiden Gebühren gleich. Wir würden gerne wissen, was passiert wenn wir den Kreditvertrag annehmen und letztlich das Darlehen aber nicht abnehmen.

qugart  06.02.2018, 15:19
@Kantarr

Frag da doch direkt beim Darlehensgeber nach wie hoch eine Nichtabnahmeentschädigung wäre.

In der Regel wirst du ja gar keinen Kredit erhalten, wenn du kein Grundstück vorweisen kannst. Ich gehe davon aus, dass da eine Grundschuld eingetragen werden soll.

Das alles sollte dir aber dein Berater (Bank, Bausparkasse,...) erklären.

Kantarr 
Beitragsersteller
 06.02.2018, 13:39

Danke für den Hinweis! Unser Problem ist derzeit dass wir trotz sehr viel Eigenkapitals (fast 50% der Gesamtkosten) Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen. Die Rate können wir locker bezahlen, auch bei höheren Zinsen. Doch die Banken machen derzeit eine sehr pessimistische Haushaltsrechnung was uns bei der Vergabe Steine in den Weg legt. Das liegt wohl an der Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien seit Frühjahr 2016. Nur aufgrund des günstigen Zinses im aktuellen Angebot haut das hin mit der Bank-internen Haushaltsrechnung.

Aber wenn ich das hier so lese, dann lassen wir das Angebot vielleicht besser liegen und beantragen das Ganze nochmal wenn das Gericht zugestimmt hat.

Unterzeichnen Sie keinen Kreditvertrag, bevor der Kaufvertrag nicht vom Vormundschaftgericht abgesegnet ist.

Insbesondere vor dem Hintergrund des von Ihnen günstig empfundenen Preises wird das Gericht einen vereidigten Sachverständigen mit der Bewertung des Kaufobjektes und damit dem Teilanspruch des Mündels am Kaufpreis beauftragen.

So etwas kann dann noch Zeit und unangenehme Erkenntnisse nach sich ziehen.

Wird der Kaufvertrag nicht rechtsgültig, dann stecken Sie im Dilemma der Kosten für die evtl. Rückabwicklung des Kredites, was sehr teuer werden kann!

Natürlich kann die Genehmigung versagt werden, denn ansonsten bräuchte man dieses Instrument nicht. Bei einer Veräußerung an einen Dritten nicht unter dem Verkehrswert gibt es aber im Regelfall keine Probleme.