Zustimmung des Familiengerichts bei Grundstückskauf - kann es da Probleme geben??
Meine Partnerin und ich haben Anfang Januar den notariellen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Dieses wird von einer Erbengemeinschaft an uns veräußert. Sie sind nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, dort steht noch der Verstorbene. Eine der Erbinnen ist minderjährig. Der Notar hat nun beim Familiengericht im Wohnort der Minderjährigen Verkäuferin die Zustimmung zum Kauf beantragt. Alle dafür notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen liegen vor. Das Grundstück können wir mit Eigenkapital finanzieren.
Unsere Frage ist: Kann aus irgendeinem Grund etwas schief gehen und eine Ablehnung des Familiengerichts erfolgen? Besteht die Möglichkeit dass uns das Grundstück nicht übertragen werden kann? Der Kaufpreis war günstig, allerdings muss ein ziemlich aufwendiger Abriss finanziert werden. Da das Schreiben vom Notar erst vor zwei Tagen ans Familiengericht ging, wollen wir da jetzt noch nicht nachfragen.
Unser Problem ist, dass wir einen sehr guten Kreditvertrag für den geplanten Neubau angeboten bekommen haben und diesen gerne unterzeichnen möchten. Das Angebot gilt nur für wenige Tage und es ist aufgrund unserer Einkommenssituation weit und breit die einzige Chance, die wir derzeit sehen. Wir sind zuversichtlich dass wir Eigentümer des Grundstücks werden, allerdings wollen wir das Risiko ausschließen dass uns das Grundstück letztlich doch nicht übertragen wird. Dann wäre es fatal, schon im Darlehensvertrag zu sein und diesen möglicherweise rück-abwickeln lassen zu müssen.
Ich freue mich auf gute Ratschläge!
Christoph
5 Antworten
Weiß hier jemand zufällig, wie hoch die Gebühr bei einer sogenannten Nichtabnahme-Entschädigung ist? Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet unsere Bank nach der Aktiv-Passiv-Methode. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Berechnung bei beiden Gebühren gleich. Wir würden gerne wissen, was passiert wenn wir den Kreditvertrag annehmen und letztlich das Darlehen aber nicht abnehmen.
Danke für die Antworten! Wir haben uns jetzt entschieden, den Kreditvertrag erst zu unterschreiben wenn der Kauf des Grundstücks gesichert ist. Notfalls begeben wir uns dann erneut auf die Suche nach einer Finanzierungsmöglichkeit.
Bei Immobiliengeschichten sind die Familiengerichte oftmals sehr eigen.
Ich habe das selber schon einige Male erlebt, dass ein Familiengericht völlig überzogene Preisvorstellungen hat. Selbst übliche Marktpreise waren dem Gericht nicht genug.
Es folgerte daraus eine Benachteiligung für den Minderjährigen und hat einem Verkauf nicht zugestimmt.
Das Risiko könnt ihr nicht ausschließen.
Wenn das Grundstück die einzige Chance für euch darstellt, dann solltet ihr euch generell fragen, ob das überhaupt funktionieren wird.
Je nach Darlehensvertrag solltet ihr euch Gedanken machen, was passiert, wenn der Zins mal einen Prozent nach oben geht.
Frag da doch direkt beim Darlehensgeber nach wie hoch eine Nichtabnahmeentschädigung wäre.
In der Regel wirst du ja gar keinen Kredit erhalten, wenn du kein Grundstück vorweisen kannst. Ich gehe davon aus, dass da eine Grundschuld eingetragen werden soll.
Das alles sollte dir aber dein Berater (Bank, Bausparkasse,...) erklären.
Danke für den Hinweis! Unser Problem ist derzeit dass wir trotz sehr viel Eigenkapitals (fast 50% der Gesamtkosten) Schwierigkeiten haben, einen Kredit zu bekommen. Die Rate können wir locker bezahlen, auch bei höheren Zinsen. Doch die Banken machen derzeit eine sehr pessimistische Haushaltsrechnung was uns bei der Vergabe Steine in den Weg legt. Das liegt wohl an der Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien seit Frühjahr 2016. Nur aufgrund des günstigen Zinses im aktuellen Angebot haut das hin mit der Bank-internen Haushaltsrechnung.
Aber wenn ich das hier so lese, dann lassen wir das Angebot vielleicht besser liegen und beantragen das Ganze nochmal wenn das Gericht zugestimmt hat.
Unterzeichnen Sie keinen Kreditvertrag, bevor der Kaufvertrag nicht vom Vormundschaftgericht abgesegnet ist.
Insbesondere vor dem Hintergrund des von Ihnen günstig empfundenen Preises wird das Gericht einen vereidigten Sachverständigen mit der Bewertung des Kaufobjektes und damit dem Teilanspruch des Mündels am Kaufpreis beauftragen.
So etwas kann dann noch Zeit und unangenehme Erkenntnisse nach sich ziehen.
Wird der Kaufvertrag nicht rechtsgültig, dann stecken Sie im Dilemma der Kosten für die evtl. Rückabwicklung des Kredites, was sehr teuer werden kann!
Natürlich kann die Genehmigung versagt werden, denn ansonsten bräuchte man dieses Instrument nicht. Bei einer Veräußerung an einen Dritten nicht unter dem Verkehrswert gibt es aber im Regelfall keine Probleme.
Weiß hier jemand zufällig, wie hoch die Gebühr bei einer sogenannten Nichtabnahme-Entschädigung ist? Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet unsere Bank nach der Aktiv-Passiv-Methode. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Berechnung bei beiden Gebühren gleich. Wir würden gerne wissen, was passiert wenn wir den Kreditvertrag annehmen und letztlich das Darlehen aber nicht abnehmen.