Kann die Stadt mir den Teil von meinem Grundstück zwangsweise "Abkaufen"?
Zu Situation: An einem Grundstück sind knappe 5m² von der Stadt mit einem Gehweg überbaut worden ohne dass dazu eine Genehmigung des Eigentümers vorgelegen hat. Erst durch eine Vermessung (nach Verkauf und ausgelöst durch den neuen Eigentümer) ist dieser "Fehler" aufgefallen, da die realen Grundstückabmessungen eben nicht mit denen, die beim Liegenschaftsamt verzeichnet sind übereinstimmen. Hier ist der Bereich des öffentlichen Gehweges klar dem Grundstück und nicht dem öffentlichen Straßenbereich zugeordnet.
Kann die Stadt nachträglich die Grundstücksgrenze ändern, in dem sie die knapp 5m² kauft? Geht das ggf. auch gegen den Willen des Käufers - also sozusagen als Zwangsmaßname wegen übergeordneten Allgemeininteresse (öffentlicher Gehweg ist wichtiger als privates Rosenbeet)? Oder kann der Eigentümer darauf bestehen, dass die Stadt den Gehweg auf ihre Kosten entfernt?
Sollte es zwischen dem vorherigen Eigentümer des Grundstücks und der Stadt eine (mündliche) Absprache gegeben haben, die besagt dass der Gehweg über Privatgrund gebaut werden darf, wäre eine solche Absprache rechtlich überhaupt zulässig? Bedarf es bei solchen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen nicht zwangsweise der Einschaltung eines Notars sowie der Schriftform was vertragliche Regelungen angeht?
Was kann der jetzige Eigentümer also unternehmen und welche Möglichkeiten hat er im Auftreten gegenüber der Stadt? Wäre eine Art "Kuhhandel" möglich wie z.b. Ihr behaltet die 5m² Gehweg und erteilt mir die Genehmigung den Baum zu fällen oder den Zaun mit Höhe x zu bauen. - wobei diese Vorhaben unter normalen Bedingungen eher schlechte Chancen auf Zustimmung gehabt hätten!
Freue mich auf Eure Antworten.
6 Antworten
Die Stadt bietet dir an die 5 qm zu kaufen, oder du bittest die Stadt dies zu tun. Notar- und Grundbuchkosten sowie evtl Kosten für Pfandfreigaben zu Lasten Stadt.
Kuhhandel kannst du vergessen, Enteignung ist Quatsch, wären die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben, wäre es bereits erledigt und selbst dann müssen dir die 5 qm entschädigt werden. Die Streu- und Räumpflicht hast du laut Satzung vermutlich sowieso. Willst du nicht verkaufen, bleibt alles wie es ist. Die 5 qm ändern deinen Grundsteuermeßbetrag sowieso nicht, ändert sich also auch nichts.
Willst du also bockig sein, verschone den armen Sachbearbeiter von der Stadt und behalte dein 5 qm kommentarlos ;-).
Willst du dich von den 5qm trennen, prüf deinen Vertrag auf bereits bezahlte Erschließungskosten, dient bei finanzschwachen Kommunen gerne zur Abschreckung.
oh. Danke :-)
Die Stadt wird dir die 5 m² zum Bodenrichtwert abkaufen. An der bisherigen Nutzung ändert sich dadurch nichts und es gibt ein wenig Geld. Alles in Ordnung.
Auf eine "Kuhhandel" lässt sich die Stadt nicht ein. Baumfällen ist z. B. eine ganz andere Baustelle.
Das ist leider falsch. Der Weg wird öffentlich gewidmet sein und damit von der Grundsteuer befreit.
Grundsteuergesetz (GrStG)§ 4 Sonstige Steuerbefreiungen
Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 ergibt, sind von der Grundsteuer befreit
- 1.
-
Grundbesitz,
der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet
ist; - 2.
- Bestattungsplätze;
- 3.
-
- a)
-
die
dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze,
Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den
diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen, zum
Beispiel Brücken, Schleuseneinrichtungen, Signalstationen, Stellwerke,
Blockstellen;
Grundsätzlich mündliche Absprachen haben vor Gericht kaum gewicht, da nicht beweisbar.
Wechselt der zuständige Sachbearbeiter bei dr Stadt, kann dieser kaum den Sachverhalt kennen.
Ja, eine Enteignung könnte anstehen. Bzw. das Angebot der Stadt dieses Teil zu kaufen ( Kauf, auch bei erhöhten qm Preis ist für die Stadt in der Regel erheblich günstiger als Enteignung und dementsprechend anfallenden Zusatzkosten, Gutachter, Gericht, Rechtsanwälte usw.)
ja, kann sie ganz easy
städte haben einfach das recht dazu, dich zu enteignen und zu entschädigen, wenn es notwendig ist
ist es hier für sie und fertig
kannst du mit dem kuhhandel versuchen
In diesem Fall kann die Kommune den Grundstücksteil abkaufen oder falls kein kaufvertrag zustandekommt, enteignen.
Das öffentliche Interresse kann privates Eigentumsrecht tatsächlich dominieren!
Richtig... und wenn Du auf das Eigentum bestehst, dann bedenke, dass Eigentum auch verpflichtet (u.a. zur Zahlung von Grundsteuer).... hier ein Eigentum, von dem Du eh keinen Nutzen hast.