Kann die Stadt mir den Teil von meinem Grundstück zwangsweise "Abkaufen"?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Stadt bietet dir an die 5 qm  zu kaufen, oder du bittest die Stadt dies zu tun. Notar- und Grundbuchkosten sowie evtl Kosten für Pfandfreigaben zu Lasten Stadt. 

Kuhhandel kannst du vergessen, Enteignung ist Quatsch, wären die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben, wäre es bereits erledigt und selbst dann müssen dir die 5 qm entschädigt werden. Die Streu- und Räumpflicht hast du laut Satzung vermutlich sowieso. Willst du nicht verkaufen, bleibt alles wie es ist. Die 5 qm ändern deinen Grundsteuermeßbetrag sowieso nicht, ändert sich also auch nichts. 

Willst du also bockig sein, verschone den armen Sachbearbeiter von der Stadt und behalte dein 5 qm kommentarlos ;-). 

Willst du dich von den 5qm trennen, prüf deinen Vertrag auf bereits bezahlte Erschließungskosten, dient bei finanzschwachen Kommunen gerne zur Abschreckung. 

kabbes69  26.05.2017, 12:06

oh. Danke :-)

Die Stadt wird dir die 5 m² zum Bodenrichtwert abkaufen. An der bisherigen Nutzung ändert sich dadurch nichts und es gibt ein wenig Geld. Alles in Ordnung.

Auf eine "Kuhhandel" lässt sich die Stadt nicht ein. Baumfällen ist z. B. eine ganz andere Baustelle.

Smartass67  18.05.2017, 09:53

Richtig... und wenn Du auf das Eigentum bestehst, dann bedenke, dass Eigentum auch verpflichtet (u.a. zur Zahlung von Grundsteuer).... hier ein Eigentum, von dem Du eh keinen Nutzen hast. 

lesterb42  18.05.2017, 10:57
@Smartass67

Das ist leider falsch. Der Weg wird öffentlich gewidmet sein und damit von der Grundsteuer befreit.

Grundsteuergesetz (GrStG)
§ 4 Sonstige Steuerbefreiungen

Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 ergibt, sind von der Grundsteuer befreit

1.
Grundbesitz,
der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft, die Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist, oder einer jüdischen Kultusgemeinde gewidmet
ist;
2.
Bestattungsplätze;
3.
a)
die
dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze,

Wasserstraßen, Häfen und Schienenwege sowie die Grundflächen mit den
diesem Verkehr unmittelbar dienenden Bauwerken und Einrichtungen, zum
Beispiel Brücken, Schleuseneinrichtungen, Signalstationen, Stellwerke,
Blockstellen;

Grundsätzlich mündliche Absprachen haben vor Gericht kaum gewicht, da nicht beweisbar.

Wechselt der zuständige Sachbearbeiter bei dr Stadt, kann dieser kaum den Sachverhalt kennen.

Ja, eine Enteignung könnte anstehen. Bzw. das Angebot der Stadt dieses Teil zu kaufen ( Kauf, auch bei erhöhten qm Preis ist für die Stadt in der Regel erheblich günstiger als Enteignung und dementsprechend anfallenden Zusatzkosten, Gutachter, Gericht, Rechtsanwälte usw.)

ja, kann sie ganz easy

städte haben einfach das recht dazu, dich zu enteignen und zu entschädigen, wenn es notwendig ist

ist es hier für sie und fertig

kannst du mit dem kuhhandel versuchen

In diesem Fall kann die Kommune den Grundstücksteil abkaufen oder falls kein kaufvertrag zustandekommt, enteignen.

Das öffentliche Interresse kann privates Eigentumsrecht tatsächlich dominieren!