Wie die idelle Haushälfte auf den Bruder übertragen?
Mein Bruder und ich haben 1998 zusammen ein Haus zu je der idellen Hälfte gekauft und im Grundbuch eintragen lassen. Ich habe von meinen Eltern in der Zwischenzeit ein Haus (vorzeitig) geerbt. Der Bruder soll nun meine idelle Hälfte aus dem gemeinsamen Haus als Art Ausgleich zur Erbschaft erhalten. Wir sind uns einig, es muss kein finanzieller Ausgleich stattfinden. Wie kann ich, ohne übermäßig Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen, am Einfachsten die Hälfte an meinen Bruder übertragen? Die Hälfte hätte einen tatsächlichen Wert von ca. 50.000 €. Der Freibetrag von 20.000 € bei einer Schenkung unter Geschwistern ist mir bekannt, wie und wer setzt denn den Wert endgültig fest?
4 Antworten
ich würde in 2-3 Etsappen schenken, oder einfach in den sauren Apfel beissen und alles Notariell auseinander dividieren,. Ich sehe immer die Gefahr bei solchen Dingen, dass eines Tages etwas unvorhergesehenes passiert und dann stehst du mit diesem Haus und den Kosten da, da du immer nioch irgendwie drin hängst. also klarer schnitt.und mal nachfragen was wirklich an Kosten auf euch zukommen würden.....
Wieso du schreibst ideeller Wert ist mir ein Rätsel. Es ist ein ganz reeller Wert. Deinem Bruder gehört die Hälfte, aus. Ihr müßt zum Notar, diese Übergabe ist beurkundungspflichtig. Grunderwerbsteuer fällt keine an, weil er dein Bruder ist. Wenn du ihm das Ganze schenkst fällt Schenkungssteuer an. Was du ja schon richtig erkannt hast. Jetzt ist die Frage, wird das Haus selber bewohnt oder ist es vermietet. Würde deshalb vorher zu einem Steuerberater gehen und mich beraten lassen, wie Ihr das gestalten solltet. Darauf wird euch auch ein guter Notar hinweisen bevor es zur Beurkungung kommt.
Grunderwerbssteuer wird in jedem Falle fällig. Da Ihr eh einen Notar braucht, fragt den.. Der muss Euch beraten....
Geschwister sind nicht in gerader Linie verwandt...
warum "verkaufst" du nicht die nicht hälfte an deinen bruder??du überweist ihm den betrag x unter 20.000 und ihr werdet euch einig..???
Grunderwersteuer wird nicht fällig siehe § 3 Nr. 6 GrEStG. Der Erwerb der durch eine Person in gerader Linie verwandt ist, ist befreit.