Scheidungstermin am Wohnort?

5 Antworten

Ja, Du hast recht. Es gibt diese Möglichkeit.

Wohnt einer der Eheleute weit entfernt von dem Gerichtsort und ist ihm eine Anreise nicht zumutbar, kann das Familiengericht seiner Anhörung durch den ersuchten Richter veranlassen. Der auswärtige wohnende Ehegatte wird dann von dem Gericht angehört, indessen Bezirk er wohnt. Eigentlich soll dies eine absolute Ausnahmevorschrift sein, aber zumindest bei einvernehmlichen Scheidungen ist es die Regel, dass die Richter diesem Verfahren zustimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Katja80299 
Beitragsersteller
 24.11.2018, 17:09

Das Problem ist ja das ich schon die Anhörung an meinen jetzigen Wohnort hatte, es wurde mir aber nun ein Schreiben für den Haupttermin geschickt mit dem Satz das mein persönliches Erscheinen angeordnet ist. Mein Noch-Ehemann und ich waren nur ein Jahr verheiratet, Folgeanträge gibt es keine sowie Unterhaltsansprüche. Er ist der Antragssteller und ich habe lediglich zugestimmt ohne eigenen Anwalt.

Lese  bitte  mal  den Ladungstext  genau durch.

Ich weiß, die Texte sind mißbverständlich. Die bei den Gerichten drucken immer das Standard-Ladungsformular aus.

Nur wenn in der Ladung  drinnen steht,, dass dein persönliches Erscheinen angeordnet wurde , müsstest Du zum Scheidungstermin hinfahren.

Nachdem Du bereits vom Wohnsitzgericht angehört wurdest, musst du eigentlich nicht mehr zum Scheidungstermin fahren, sofern -   dort nicht dein persönliches Erscheinen angeordnet wurde.

Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, frag einfach bei der Geschäftsstelle des Familiengerichts nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Katja80299 
Beitragsersteller
 25.11.2018, 22:07

Ja leider steht dort das mein persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Diese ganze Sache nimmt mich sehr mit so das ich nachts auch schon nicht mehr schlafen kann. Die Frage ist halt warum ich erst in meinem jetzigen Wohnort angehört wurde und jetzt doch erscheinen muss. Ich male mir die wildesten Szenarien aus und das hat bereits körperliche Auswirkungen. Ich habe aus finanziellen Gründen keinen Anwalt hinzugezogen da es eh schon schwierig war mit meiner neuen Situation klarzukommen, musste kündigen, geläutert wieder zurück zu den Eltern ziehen bis ich schlussendlich eine Arbeit und Wohnung gefunden hatte. Ganz zu schweigen von meinem narzisstischen Exmann den ich so rein gar nicht noch mal sehen will. Aber so wie ist im Leben, man muss da wohl durch.......

Erdianer  26.11.2018, 13:56
@Katja80299

Frag  einfachmal beim Familiengericht, nach w a r u m  für dich das persönliche Erscheinen angeordnet wurde.  Bei einvernehmlicher Scheidung, wo  ja nur noch der Versorgungsausgleich und die Scheidung gemacht wird,  kann ich mir nicht vorstellen, warum du dort persönlich  erscheinen solltest.

Normalerweise ist Gericht der Stadt zuständig, wo die letzte gemeinsame Wohnung war.

Wohnen beide nicht mehr dort, ist das Gericht der Stadt zuständig, wo der Antragsteller wohnt...

Katja80299 
Beitragsersteller
 24.11.2018, 16:14

Das ist mir auch bewusst, aber unter manchen Umständen kann der Anhörungstermin auch für nur ein Ehepartner am aktuellen Wohnort sein, wenn dieser zu weit entfernt ist. Ich hatte den Anhörungstermin am Gericht meines jetzigen Wohnortes gehabt, die Frage ist wozu muss ich nun noch mal zur Hauptverhandlung 600 km weit fahren. Die ganze Anhörung hätte man dann ja auch gleich auf der Hauptverhandlung machen können, es geht ja auch um nichts mehr. Die Scheidung ist einvernehmlich und Folgekosten entstehen keine mehr.... für mich ergibt das keinen Sinn ausser das man evtl zweimal Gerichtskosten verlangen möchte. Deswegen bin ich mir nicht sicher was ich gerade davon zu halten habe

BEAFEE  24.11.2018, 16:57
@Katja80299

Am besten fragst Du am Montag mal beim Amtsgericht nach...

Dass Du auf jeden Fall eine Ladung bekommst, ist völlig normal.

Ist in der Ladung Dein persönliches Erscheinen angeordnet? Falls nicht, musst Du ohnehin nicht erscheinen. Falls ja, kannst Du einfach mal bei Gericht telefonisch nachfragen. Dort wird schon mal übersehen, dass ein Ehegatte ja bereits anderweitig angehört wurde.

frag doch mal beim Gericht nach