Nutzungsentschädigung für gemeinsames Haus

13 Antworten

Im Normalfall ist es so, dass derjenige, der Haus behalten möchte, den anderen ausbezahlt. Das müßtet Ihr dann halt noteriell erledigen; denn Du wirst dann im Grundbuch gestrichen und Deine Frau ist alleinige Besitzerin. Du kannst Ihr auch entgegenkommen und Deinem Kind schon jetzt Deine Hälfte des Hauses schenken, dann sind die Kosten nicht zu hoch, falls Du Dir das finanziell erlauben kannst. Aber so fixieren, dass es wirklich Deinem Kind zu Gute kommt, einen Verwalter einsetzen (kannst auch Du machen oder einen Neutralen). Deine Frau und/oder ihr neuer Partner haben darauf kein Anrecht.

Ihr solltet wohl mal eine Regelung treffen, wem was an Eurem Haus gehört.

Wenn sie alle Kosten trägt, wundert es mich, daß das Haus zu 50 % Dir gehört. Das ist doch ein tolles Geschenk! Was möchtest Du denn noch mehr von ihr haben?

Meinereiner7 
Beitragsersteller
 11.08.2009, 07:43

Wir sind beide zu 50% im Grundbuch eingetragen. Wie gesagt, ich wollte mich nur mal schlau machen, weil ich letztens davon gelesen habe. Das sollte sich nicht so anhören, als wolle ich meine "Noch-Frau" ausnehmen wollen oder so.

Natürlich kannst Du eine Nutzungsentschädigung verlangen in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Kaltmiete.
Musst Dir aber dagegen anrechnen lassen was Deine Noch-Ehefrau für Deinen Kreditanteil (also wohl 50%) bezahlt.
Ob dann was rauskommt oder Du zuzahlen musst kannst Du selbst ausrechnen.

da dir das haus noch zur hälfte gehört und du wohl auch noch für die kredite mithaftest, müsstest du - bis ihr das haus alleine gehört - alle kosten (kredit, betriebskosten) zu 50 % bezahlen.

daher: sei dankbar, dass sie alles alleine zahlt - das ist ja wohl eine nutzungsentschädigung, oder?