Vertrag auf deutsch, Unterzeichner spricht kein Deutsch. Gültig?
Hallo und vielen Dank allein schon fürs Lesen.
Ich habe eine Freundin, die als Austausch-Studentin in DE ist. Sie hat bei einem großen Fitness Studio einen Vertrag abgeschlossen. Sie hat denen klar gemacht, dass sie kein Deutsch spricht und dass es sein kann, dass sie kurzfristig umzieht. Ihr wurde versichert, dass alles kein Problem wäre, sie solle einfach vorbei kommen, bevor sie umzieht.
Das hat sie gemacht und eine Praktikumsbestätigung Ihres neuen Arbeitgebers mitgebracht, welcher 600 km entfernt ist. (Somit dürfte klar sein, dass sie ihren Wohnort wechseln muss). Vor Ort wurde ihr gesagt, dass das ausreicht um zu kündigen.
Und dann kam der Hammer: Entschuldigt bitte aber DIE IDIOTEN haben an ihre alte Adresse geschrieben, dass sie den Nachweis nicht anerkennen. Sie hat ganz klar gesagt, wann, warum und wohin sie zieht. Somit lag der Brief im Kasten der alten Wohnung und erreichte sie erst 1,5 Monate später.
Danach hat sie exakt die gleichen Unterlagen nochmal eingereicht, wie vor Ort und nach nochmal 2 mal hin und her haben die Fitness-Geier die Kündigung bestätigt, allerdings zum Ende diesen Monats. Die Kündigung eingereicht hat sie aber schon im März (für Ende März). Das heißt sie hat jetzt 4 Monate weiter bezahlt. (zum Glück per Lastschrift, also kann sie es noch einziehen)
Dürfen die eine Kündigung erst 4 Monate lang nicht anerkennen und diese Zeit dann anrechnen? Und: Kann ich den Vertrag widerrufen, da sie ihn ja nicht verstanden hat? (Ich gönne denen ja ihren Beitrag, aber wenn sie sich weiter quer stellen)
Vielen Dank! (ach ja so Antworten wie "Vertrag ist Vertrag" oder "Unterschrift ist Unterschrift" brauch ich nicht. Ich hatte selbst 2 Jahre Wirtschaftsrecht und weiß, dass ein Vertrag in vielen Fällen widerufen werden kann, selbst wenn von seiten des Unternehmens keine Fehler gemacht wurden, ich weiß nur nicht, ob das in diesem Fall auch so ist.)
4 Antworten
Wenn sie den Vertrag nicht verstehen konnte, hätte sie ihn nicht unterschreiben dürfen. Wenn sie das doch tut ist es ihr Problem, da wieder raus zu kommen. Es kann nicht jeder Fitness-Club eine Dolmetschwerabteuilung unterhalten. Es wäre ihre Sache gewesen, sich den Vertrag in ihre Landessprache übersetzen zu lassen.
Nicht immer überwiegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen. Wenn ich einem Kunden in falsche Angaben mache, ist das eine falsch Beratung, egal wie oft der Vertrag den er unterschrieben hat, darauf hinweist, was tatsächlich der Fall ist.
Ihr wurde gesagt, dass sie bei einem Umzug nur irgendeinen Nachweis bingen muss und vor Ort kann sie dann zum Monatsende kündigen...
Am Besten wäre es halt gewesen, sie hätte sich das mit dem Umzug und Sonderkündigungsrecht schriftlich geben lassen.
Aber so ist das halt Abwägungssache, sie kann halt nochmals darlegen, dass Du bereits dann und dann gekündigt hat und umgezogen ist und dass es deren Fehler war, an die falsche Adresse zu schreiben und dass eben vom Studio aus zugesagt wurde, dass das klar geht. Gibt es dafür zeugen? Das wäre nicht schlecht, denn dadurch könnte man beweisen, dass das Studio das okay gegeben hat.
Aber es ist nun mal so, dass das Geld ja wohl schon bezahlt wurde, wie ich das verstanden haben und eine Lastschrift läßt sich nicht widerrufen, höchstens eine erteilte Einzugsermächtigung, wo sich die Firma das Geld holt vom Konto. Das muss aber bei der Bank schnellstens beantragt werden und höchstens 6 Wochen (nach erfolgter Buchung) lang möglich, das zurück zu buchen. Da würde ich mich schnellstens bei der Bank erkundigen und wenn noch was möglich ist, das ganze auch einleiten.
Ansonsten müsste sie es vom Studio zurück verlangen, die überzahlten Beträge und wenn die es nicht freiwillig rausrücken, dann müsste man halt das Studio per Gericht verklagen und das kostet erst mal viel Geld (sofern keine Rechtsschutzversicherung dafür aufkommt) und ob man das zurück kriegt, bzw. die Klage gewinnt, das weiss man auch nicht so genau,.
Von daher würde ich schon nochmal energisch nachhaken, dass es deren Fehler war und auch mit anwalt drohen. Vielleicht reagieren sie ja oder zeigen sich wenigstens zu einem Kompromis bereit.
schwieriger sachverhalt. generell ist ein vertrag zustande gekommen, da beide seiten, fitnessstudio und deine freundin, dahingehend eindeutige willenserklärungen abgegeben haben, indem sie den vertrag unterschrieben haben. deine freundin spricht zwar kein deutsch, hat sich aber mit dem fitnessstudio im vorfeld über die kündigungsmöglichkeiten bei einem umzug auseinander gesetzt- sodass man hier analog davon ausgehen könnte, das auch alle anderen modalitäten geklärt waren.
was das erst nicht anerkennen der bescheinigung und späteres anerkennen betrifft: was genau steht denn zu sonderkündigungen im vertrag? wenn dort eine solche bestätigung als ausreichend angegeben wird, dann ist die erste kündigung wirksam. wenn dies nicht der fall ist, und die kündigung beim zweiten mal aus kulanz durchgewunken wurde, wird es wohl schwierig die 4 monate beitragszahlung auf dem rechtsweg zurückzubekommen.
puh, irrtümer ;)
beim inhaltsirrtum geht es ja primär darum, dass man zwar eine willenserklärung abgeben wollte, sich aber über die bedeutung irrte. m.e. ist eine solche argumentation hier schwierig - da ja im studio über die kündigungsmöglichkeit eindeutig gesprochen wurde, sie sich also diesbezüglich eigentlich nicht über die bedeutung irrte.
was mündliche nebenabreden zu vorhandenen agbs betrifft: die meisten agbs sind so gestaltet, dass sie die möglichkeit von mündlichen nebenabreden generell ausschliessen- da wird es schwierig sich auf eine solche zu berufen- zumal man einen nachweis einer solchen nebenabrede erbringen können sollte. schriftliche geschäftsbedingungen, abweichend von den allgmeinen geschäftsbedingungen, sind natürlich rechtlich bindend- da ist die sachlage eindeutig.
wenn nach den agbs ein wechsel glaubhaft nachgewiesen wurde, muss das fitnessstudio dieses auch anerkennen - da sie einen schriftlichen nachweis hat, dass das fitnesstudio diese auch erhalten hat (durch die antwort des studios, dass sie dieses nicht anerkennen), würde ich diese argumentation anführen - der in meinen augen sicherere weg, im vergleich zur anfechtung, mündlichen nebenabreden etc...
das fitnesstudio hat ja wohl in dem gespräch angegeben, dass es bei einem wohnortwechsel kein problem sei aus dem vertrag entlassen zu werden- das hierfür wahrscheinlich ein nachweis gefordert wird ist im geschäftsleben in solchen fällen gängige praxis...
Vielen Dank für deine Mühe!
Ich hab jetzt schon ein paar mal gelesen, dass ein gewerbetreibender gar keinen Vertrag abschließen darf, wenn die betroffene Person klar macht, dass sie die Vertragsbedingungen nicht verstehen kann. Manche reden dabei sogar über arglistige Täuschung oder Betrug.
Die Begründung ist §138 BGB, ausnutzung einer sonstwas.
Oder Anfechtung wegen wie schon erwähnt §119..."dass bei Kenntnis der Sachlage"... Wenn ihr die Sachlage bekannt gewesen wäre, hätte sie den Vertrag nicht geschlossen. Sie hat sich ja sogar explizit danach erkundigt.
Was denkst du?
Du:::.....DIE IDIOTEN haben an ihre alte Adresse geschrieben, dass sie den Nachweis nicht anerkennen............aber wieso gibt es keinen Nachsendeanschrift/-auftrag(Post), ist doch das selbstverständlichste....???
Für einen deutschen mag das selbstverständlich sein. Aber selbst wenn sie wüsste, dass man sowas machen sollte, kann man doch erwarten, dass die an die neue adresse schreiben, wenn sie denen die gibt.
aber das war ja auch nicht der knackpunkt...
Leider gehen die Büromitarbeiter nach den in den Papieren angegebenen Adressen, und die daraus sich ergebenen Mißverständnisse wahrscheinlich zu Lasten Deiner Freundin, denn die haben ja geschrieben und Deine Freundin "Hätte" unmittelbar dagegen vorgehen können, diese Chance ist somit leider vertan.
Ich pers. würde in dem Fall ein persönliches Gespräch mit dem Betreiber suchen und mich bemühen, eine für beide Seiten tragbare Einigung herbei zu führen. m.l.G.h
meine erste Frage wäre: Ist es tatsächlich eine Willenserklärung? Vielleicht ist es auch ein Irrtum? Immerhin hat sie unterschrieben, im Glauben, etwas anderes zu unterschreiben. Ich meine das hieß Inhaltsirrtum?!)
(zur Sonderkündigung steht nur drin, dass man seinen Wechsel glaubhaft nachweisen muss, aber das war ja nicht Teil der Absprache, eigentlich)