Scheidung - was bedeutet Haupttermin? was wird dort geregelt?
Ich lebe seit ca. 1 1/2 Jahren von meinem Mann dauernd getrennt. Der Scheidungsantrag meines Mannes wurde am 04.09.08 zugestellt. Heute erhielt ich eine Terminsbestimmung des Amtsgerichts für einen Haupttermin in Scheidungs- und Folgesachen. Wer kann mir erklären, was das bedeutet? Ist das bereits ein Scheidungstermin? Oder wie geht so ein Haupttermin von statten? Was wird dort geregelt?
11 Antworten
Wenn beide einverstanden sind, werdet Ihr an dem Termin geschieden.
Alle anderen Sachen die zu regeln sind, kann man vom Scheidungsverfahren abtrennen.
So bin ich 6 Wochen nach Scheidungsantrag rechtskräftig geschieden gewesen.
Versorgungsausgleich erfolgte danach.
Sorgerecht ist bis heute kraft Gesetzes bei beiden Elternteilen.
Unterhaltsanspruch der Kinder wurde im Nachgang schon mehrfach neu verhandelt und geregelt.
Besuchs- und Umgangsrecht wurde nachträglich geregelt.
Hausrat wurde bei mir ohne richterliche Hilfe aufgeteilt. Ehelicher Grundbesitz gemeinsam verkauft.
Das ist der Scheidungstermin. Da wird geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen. Meist wird auch der Rentenausgleich dort geregelt, falls Ihr Euch nicht darum streitet. Evtl. auch das Sorgerecht für die Kinder...
Wenn Ihr Euch einig seit, das Ihr geschieden werden wollt, werdet Ihr vermutlich geschieden, so war es bei mir. Es dauert dann noch 4 Wochen bis das rechtskräftig ist, es sei denn, ihr habt beide einen Anwalt und verzichtet auf die Widerspruchsfrist. L.G.
Hallo,
das ging aber schon recht flott mit dem Scheidungstermin. Wie hat er so schnell einen Termin erhalten? Ich habe gehört, dass es zwischen Zustellung und Scheidungstermin sogar Monate vergehen können.
Der schnelle Termin hat offenbar nicht nur mich überrascht, sondern auch ihn. Von beiden Anwälten wurde die Absetzung des Termins beantragt, da im Scheidungstermin möglichst auch über Zugewinn etc. verhandelt werden soll. Der Absetzung wurde von gerichtlicher Seite auch stattgegeben.
Nur wenn Unterhaltsfragen ( Nachweis von Einkünften) Versorgungsausgleich und alle Fragen, die vorhandene Kinder betrifft, geklärt sind wird geschieden.
Hausrat, Zugewinn und Immobilie sind davon nicht betroffen, dafür hat man noch 3 Jahre nach dem das Urteil rchtskräftig ist Zeit