Informationspflichten der Kindsmutter gegenüber Vater nach Trennung/Scheidung
Welchen Informationspflichten unterliegt eine Kindsmutter gegenüber dem Vater eines Kindes im Rahmen des gemeinsamen Sorgerechts nach der Scheidung?
Also: was hat mir die Kindsmutter mitzuteilen, wenn es um die gemeinsame 2,5 Jahre alte Tochter geht?
5 Antworten
Ich würde jetzt mal sagen, sämtliche Amtsgänge, evtl. Erkrankungen und Probleme, die man halt mal so mit einer Lütten hat. Der Vater sollte ja nicht nur zum zahlen da sein, man sollte ihn, wenn es ihn interessiert, schon in den normalen Ablauf mit einbeziehen.
Ich weiß, diese Frage ist schon alt. Da aber offensichtlich keine befriedigende Antwort gegeben wurde versuche ich es mal.
informationspflicht der kindesmutter nach trennung
Mit dieser Suchabfrage finde ich reichlich Informationen online. Bitte beachte bei all diesen Informationen: Persönliche Ansichten, Meinungen mögen interessant sein aber sie bilden nicht geltendes Recht ab. Geltendes Recht wird in Gesetzen festgelegt wie die Knochen eines Körpers. Gerichte schaffen dann durch ihre Urteile den fehlenden "Rest" drauf. Bei den Urteilen ist zu beachten dass es sich in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt. Es sei denn da steht ausdrücklich "Grundsatzurteil". Dann gilt die Entscheidung allgemein. Sinnvoll ist sich in die Thematik gut einzulesen. Mir ist jetzt als erster für mich interessanter Link eine PDF der Uni Ulm vor die Augen gekommen. Die bieten so ein Blättchen von damaliger Bundesministerin Schmidt an. Das Ding ist zwar ein wenig veraltet - das geltende Recht hat die Rechte von Kindern und Vätern gestärkt - aber vielleicht doch noch lesenswert für den einen oder anderen Erziehungsberechtigten, Sorgeberechtigten. Heute steht das Wohl des Kindes immer im Vordergrund bzw. hat kraft Gesetz im Vordergrund zu stehen. - Halten sich natürlich nicht alle Jugendämter und Familiengerichte dran. - Auf dieser Grundlage kommt es halt dann in der Regel auf den Einzelfall an. Normalerweise ist der getrennt lebende Mit-Sorgeberechtigte VOR einer ärztlichen Behandlung zu informieren und seine bzw. ihre Einwilligung ist nötig. In einem Notfall aber hat der anwesende Elternteil natürlich und nachvollziehbar sofort zu handeln. Wenn es um die Auswahl von Kita und später Schule geht so sollte schon gemeinsam entschieden werden denn beide Parteien haben hier hälftig Mitspracherecht so weit dieses möglich ist. Bezüglich Kita kann die Möglichkeit durch örtliche Gegebenheiten und Finanzen eingeschränkt sein, bezüglich Schule kann Landesrecht einschränken.
Ansonsten empfiehlt sich für alle Eltern sich das Landesjugendrecht genau durchzulesen. Weiter schadet es nicht dass Eltern wissen dass die UN-Kinderrechtscharta mitsamt aller Anhänge in diesem deutschen Staat Verfassungsrang haben. Alle Rechte sind online zu finden. Dass da steht dass der Inhalt ohne Gewähr da steht liegt schlicht daran dass digital Geübte eben den Text verändern können. Bei Druck wird Fälschung dann schon schwieriger. Die Einschränkung ist also nachvollziehbar. Dafür sind solche Texte nach meiner Erfahrung auf verschiedenen Seiten zu finden. Dadurch ist ein Vergleich möglich.
Am besten wäre es (so haben wir das nach der Scheidung gehalten) das ihr Euch spätesten alle 2 Wochen trefft (zur Not am neutralen Ort) und alles was das Kind betrifft mal durchsprecht ohne dass das Kind dabei ist.
Man hat meistens Knartsch während und kurz nach der Scheidung. Es ist uns bei allem Ärger aber von Anfang an gelungen die Kinder (damals 10 und 13) daraus zu halten und es hat bestens geklappt.
Bei diesem Verhalten werden dann eben nicht nur die "grossen" Ereignisse besprochen sondern auch der Kleinkram des täglichen Lebens und man hat als Vater das Gefühl in die Entwicklung eingebunden zu sein und nicht nur nach dem gesetzlich erforderlichen Kram gefragt zu werden.
auf jeden Fall natürlich bei Klinikaufenthalten und ärztlichen Entscheidungen! Da ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, kann sie in dem Punkt keine alleinigen Entscheidungen treffen. Ansonsten würde ich mich bei einem Anwalt oder einer Beratungsstelle (z.B. Caritas oder Pro Familia) beraten lassen, über welche Dinge sie Dich noch informieren muss.
alltägliche sachen darf sie allein entscheiden (Arztbesuche etc.), außergewöhnliche sachen wie z.b. ein notwendiger operativer eingriff muß sie mit dir absprechen. aber sei nicht zu kleinlich wenn sie dir mal nicht immer sofort bescheid sagt. wäre dennoch schön wenn sie dich einbezieht, das kommt nur eurem kind zu gute.