Tennungs-Unterhalt nach Scheidung von schwerbehinderter Frau?
Hallo,
folgende Frage brennt mir derzeit unter den Nägeln:
Meine Frau und ich möchten uns nach 15 Ehejahren scheiden lassen. Meine Frau ist seit ca. 8 Jahren chronisch krank, hat eine BU-Rente und ist mit einem GdB von 80 durch die Krankheit schwerbehindert.
Ich gehe einer geregelten Arbeit nach (mtl. ca. 3.200,-€), meine Frau erhält Rente (ca. 950,-€ + 400,-€ ggf. beschäftigt). Wir haben einen gemeinsamen Sohn mit 18 Jahren.
Nun würde mich interessieren, ob und wieviel ich nach der Scheidung für meine Frau von meinem Gehalt abgeben müsste?
Ich habe gelesen, dass es nach Scheidung für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können/dürfen, eine lebenslange Unterhaltspflicht durch den ehm. Ehepartner gibt.
Wer kann mir hierzu weitere Informationen geben?
Vielen Dank bereits im Voraus!
5 Antworten
Den nachehelichen Unterhalt zu berechnen ist eine individuelle Angelegenheit. Pauschalbeträge oder Tabellen gibt es keine.
https://www.scheidung.de/nachehelichen-unterhalt-berechnen.html
Für den nachehelichen Unterhalt gibt es keine Tabellen
Die Art und Weise, wie Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt berechnet werden, ist im Wesentlichen die Gleiche. Lediglich in den Voraussetzungen, unter denen Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt gezahlt werden, bestehen erhebliche Unterschiede.
Eine Summe X kann dir Niemand nennen. Aber es wird nach der Scheidung darauf hinaus laufen, dass du deiner Frau weiterhin unterhaltsverpflichtet bleiben wirst aufgrund der Behinderung.
Du solltest dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht suchen und ihm sämtliche Unterlagen zur Berechnung vorlegen...
Was ist mit dem 18jährigen Sohn? Bekommt er noch Unterhalt bzw. hätte er Ansprüche? Wenn es sich um privilegiertes Kind handelt, dann ist er vor deiner Frau dran. Wobei du mit dem Einkommen auch locker Beide "bedienen" kannst.
Während der Trennungszeit stehen ihr 3/7 des Differenzbetrages eurer bereinigten Nettoeinkommen zu. Ggf. wird der Unterhalt für den Sohn vorab abgerechnet.
Dein Selbstbehalt deiner Frau gegenüber liegt bei 1200 Euro.
Du kannst ja mal schon vorab in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien schauen was als Einkommen zählt und was abgezogen werden kann.
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Ansonsten findest du hier eine sehr gute, ausführliche Seite zum Thema:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ratgeber-unterhalt.html
Solange er zur Schule geht, unter 21 ist, unverheiratet und Zuhause wohnt ist er ein privilegiertes Kind. Als Student ist er es nicht mehr und rutscht im Unterhaltsrecht auf Platz 4 nach der Frau. Zudem hat er vorrangig BAföG zu beantragen. Darum sollte er sich rechtzeitig kümmern! Es werden die Einkommensnachweise des vorletzten Jahres dafür benötigt.
Mal eine kleine Rechnung:
Du verdienst 3200 netto (nehme ich mal an...). Das Einkommen wird bereinigt um die PaUSCHALE VON 5%. Nicht vergessen darfst du auch die neue Steuerklasse! Denn mit der Trennung musst du im nächsten Jahr in Steuerklasse 1!
Im steuerrechtlichen Sinn wird der Begriff Trennungsjahr anders ausgelegt. Hier muss der Wechsel in eine andere Steuerklasse direkt im darauffolgendem Kalenderjahr erfolgen. Das bedeutet: Hat sich das Paar im Januar getrennt, kann es noch das gesamte Jahr in der alten Steuerklasse verbleiben.
https://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/trennungsjahr/
Es wäre also schlauer sich erst ab Januar offiziell zu trennen...
Also du hast nun 3200 abzüglich 5% (ggf. auch mehr, wenn du die tatsächlichen Fahrkosten abziehen kannst, weitere Vorsorgeaufwendungen hast etc.).
Bleiben also 3040,- Euro. Dein Sohn bekommt, da deine Frau kaum leistungsfähig ist (wir gehen mal davon aus, dass sie im Durchschnitt über 1300 kommt) nun 607 Euro abzüglich 204 Euro Kindergeld. Also ziehst du von dem Einkommen 403 Euro ab. Das ist der Ausgangspunkt für dich und deine Frau!
3040 - 403 = 2637,- Euro. Deine Frau hat im Durchschnitt 1282,50 Euro. Die Differenz eurer beiden Einkommen beträgt somit 1354,50 Euro. Davon bekommt sie 3/7 = 580,50 Euro.
Das ist natürlich jetzt nur grob anhand der bekannten Zahlen gerechnet. Genau wird dir das dein Anwalt ausrechnen... Wenn dein Sohn die Schule beendet und das Studium beginnt, wird sein Unterhalt nicht vorher abgezogen! Damit ist der Differenzbetrag zwischen dir und deiner Frau höher, sie bekommt mehr Geld und damit ist dein Sohn ggf. bafögberechtigt oder du musst (zumindest einen Teil) an ihn zahlen. Sie muss sich dennoch am Kindesunterhalt nicht beteiligen. Denn:
Die herrschende Meinung vertritt, dass Unterhalt zwar Einkommen sei (Wendl-Dose, Das Familienrecht in der unterhaltsrechtlichen Praxis, 8. Aufl., § 1 Rn. 721). Dennoch wird aus verschiedenen Gründen eine Verpflichtung, aus Unterhalt Unterhalt zu bezahlen, im Ergebnis meistens abgelehnt.
https://www.iww.de/fk/unterhalt/leistungsfaehigkeit-zweifelsfrage-unterhalt-als-einkommen-f68009
Super Aufstellung - genau auf sowas hab ich gehofft! Logischerweise ist die Berechnung recht grob, könnte aber so passen. Vielen Dank, Kessi1!
Noch kurz eine Frage dazu - wird der Unterhalt im laufe der Jahre nach der Scheidung an die Einkommen angepasst oder wird der Unterhalt bei der Scheidung für immer festgelegt?
Der Unterhalt nach der Scheidung darf nicht in stein gemeißelt sein! Denn es kann sich ja was bei dir oder auch bei ihr ändern. Wenn sie z.B. wieder heiratet... Oder du verlierst über einen langen Zeitraum deinen Job bzw. du gehst in Rente. Zur Not muss man per Abänderungsverfahren das Urteil ändern lassen.
Du wirst hier nur Moral Apostel finden. Du solltest zu einem Anwalt der berät dich in deinem Interesse ohne über dich zu urteilen
Klar, aber evlt. bekommt man hier vorab bereits interessante Infos??
Kenn mich da nicht so aus aber vielleicht hilft dir das ja
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/nachehelicher-unterhalt-wegen-krankheit/09/#leiden
Interessanter Link! Danke
Da Du sowieso einen Anwalt brauchst: Besprich das mit diesem. Der weiß ganz genau.
Super Antwort - vielen Dank!
Unser Sohn geht noch zur Schule und wird vorauss. nach dem Abi studieren - heißt dann wohl "privilegiertes Kind". Er wäre dann wahrscheinlich auch unterhaltspflichtig. Der Unterhalt für ihn würde dann wohl dem für meine Ex vorrangig behandelt?