Schanklizenz
Guten Tag,
Situation: Studentischer Verein (gemeinnützige e.V.) will auf einer Veranstaltung (Party) in einem Gebäude (zwei Räume + Toiletten) den Getränkeausschank übernehmen (vorwiegend alkoholische Getränke).
Das Gebäude selber gehört der Universität (Körperschaft des öffentlichen Rechts), die Teilkörperschaft (Studierendenrat) hat eine permanente Leihe des Gebäudes von der Universität gestellt. Der Studierendenrat ist der Gastgeber und wir (studentischer Verein) sind von diesem beauftragt für das Catering.
Studentischer Verein versucht durch den Abend durch Ausschank Geld ins Pott zu bekommen um die gemeinnützigen Tätigkeiten der Satzung zukünftig zu fördern.
Fragen:
Inwiefern wird für einen Abend (20:00-3:30 Uhr) eine Schanklizenz benötigt? Gibt es überhaupt Schanklizenzen für einen Abend?
Wie lange dauert der Prozess des Erwerbs einer Schanklizenz (aus bestimmten Gründen ist die Veranstaltung schon am 22.04. und am 21.04. hat das Ordnungsamt erst wieder offen ...)?
Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation nicht so gut aus, daher die Fragen.
1 Antwort
Generell muss immer dann, wenn ein Verein oder eine Privatperson Alkohol bei einer der Öffentlichkeit zugänglichen Veranstaltung (Sportfest, Osterfeuer, Abschlussfeier) verkaufen will, eine Lizenz beantragt werden. Bei uns kostet das 50 €/Tag.
Alkoholausschank ohne Lizenz ist verboten. Wenn dir jemand böse will, ruft der die Polizei...
Und jetzt der etwas billigere Tipp zur "Geschlossenen Veranstaltung". Hier bist du Hausherr - wie zuhause in deinem Wohnzimmer - und kannst natürlich deinen Gästen (gegen eine freiwillige Spende) Alkohol gerne zur Verfügung stellen... ;-)
Dann müssten aber alle Gäste "Mitglieder" eures Clubs sein! So regeln das z. B. Schüler bei Schulveranstaltungen... Sekt gegen Spende...