Inkasso durch 1. Mahnung?
Hallo, und zwar habe ich mich vor 2 Jahren bei Lotto24 AG registriert. Ich habe dort 2 Spiele gespielt. Alles gut, ich bekam vor 2 Tagen eine Post von Diagonal Inkasso indem drinnen steht, dass ich eine Zahlung nicht überwiesen hätte am 03.04.2015. Das Inkasso unternehmen verlangt jetzt von mir 95,94€, das Geld ist mir egal. Mir gehts hauptsächlich dadrum ob das rechtlich gerecht ist, dass die sich nach 2 Jahren melden mit solchen Vorwürfen.
Zudem war ich mir unsicher ob das alles wahrlich aufgelistet ist. Meine Kundennummer z.B. Ist nicht identisch wie von Lotto24AG, zudem stimmen die Datume nicht überein, denn ja es stimmt. Ich habe vor 2 Jahren wirklich das eine Spiel nicht überwiesen laut dem Kundenservice auf Lotto24 Ag. Ich habe ein Spiel gespielt für 6,60€ Am 01.01.2016 , ich bekam zudem eine Mahnung dadrauf am 20.01.2016, dass ich das Geld bitte bis zum 30.01.2016 überweisen soll. Ich habe Lotto24 gestern kontaktiert, die sagten mir nichts näheres dazu, ich solle mich doch bitte mit dem Inkasso unternehmen in Verbindung setzen, die haben jedoch nur Mo-Fr offen deswegen wende ich mich erstmals an euch.
Um nochmal klar zu stellen, ich bekam nur eine Mahnungs E-Mail. Die Kundennummer und die Datume stimmen nicht überein. Ebenso 03.04.15 laut Inkasso Diagonal. Ich glaube zudem, dass ich indem Zeitpunkt nicht einmal registriert dort war. Ich komm leider nicht mehr mit meinem Account auf Lotto24 Ag nicht mehr rein, sonst hätte ich das detaillierter sehen können zwecks Registrierung.
Ich bitte um Hilfe! Es kann sich um keine verwechselung handeln denke ich, denn da steht schwarz auf weiß mein Name und meine Adresse.
5 Antworten
Hallo,
wenden Sie sich bitte noch einmal an unseren kostenlosen Kundenservice. Dieser ist angehalten bei Nichtnachvollziehbarkeit der offenen Forderungen diese zu erläutern. Grundsätzlich mahnen wir drei Mal per E-Mail an bevor wir den letztmöglichen Weg über ein Inkasso Unternehmen nehmen.
Dein Team von LOTTO24
Dass die Kundennummern unterschiedlich sind, kann richtig sein. Das Inkassobüro vergibt eigene, neue Kundennummern.
Was mich stutzig macht, ist, dass die Zahlungsaufforderung per Email und nicht per Post gekommen ist.
Ob die Forderung rechtens ist, kann man nicht beurteilen. Das kannst letztendlich nur du selbst prüfen und herausfinden. Verjährt ist sie jedenfalls nicht.
Könnte es sich um eine Fake-Nachricht handeln?
Dann hätte er es klar definieren müssen. Schluss, Punkt, Ende!
Hat er, PUNKT!
Was steht denn ganz oben in meinem Text? Lesen Leute! LESEN!
Forderungen aus 2015 verjähren am 31.12.2018.
Fordere vom Inkassobüro mehr Informationen an, denn dein vermeintlicher Gläubiger scheint ja keine Hilfe zu sein.
Ich ergänze mal.
Textvorschlag "Wertes Inkasso. Ich kann nicht nachvollziehen, was sie hier fordern. Sie wollen mir bitte Nachweise vorlegen über die geforderte Summe, sowie dass ich einen entsprechenden Vertrag eingegangen bin. Zudem wollen Sie mir die Rechnung und Mahnung in Kopie zusenden, sowie einen Zustellnachweis der Rechnung und Mahnung. Ihre Mandantin hat sich ausdrücklich verweigert, mir irgendeine Information zur Forderung zukommen zu lassen. Ich weise Sie auf §11a RDG hin."
Dann abwarten, was folgt. Alles andere verkneifst du dir bitte. Also die Frage, was nun angemahnt wurde und was nicht. Das kann man erst dann anführen, wenn man weiß, dass es wirklich um die Sache geht, die du nicht bezahlt hast. Wenn es um etwas anderes geht, braucht man das auch nicht erwähnen.
Die Inkasso Gebühren sind sicherlich in dieser Höhe nicht Durchsetzungsfähig.
Lastschrift Rücklaufer ?
Nicht bei Diagonal anrufen !
Wenn ein Zahlungsziel mit der Rechnung bereits definiert wird, bedarf es KEINER Zahlungserinnerung/Mahnung, Du befindest Dich sofort in Verzug.
Nur aus reinem Servicegedanken heraus, wird dennoch erinnert/gemahnt, muss aber nicht.
Wenn Du weißt, dass Du irgendwas damals nicht gezahlt hast, prüfe die Inkassorechnung und zahle, wird sonst noch teurer.
PS: Es gilt die dreijährige Verjährung ab Ablauf des Jahres, in der die Schuld entstanden ist.
Also die hätten sogar noch bis 12/2018 warten können!😎
Wieso nur wird immer wieder dieses unsinnige Märchen verbreitet, dass niemand mehr Mahnungen schreiben muss? Ein Datum auf einer Rechnung bewirkt exakt gar nichts.
Wenn ein Zahlungsziel mit der Rechnung bereits definiert wird, bedarf es KEINER Zahlungserinnerung/Mahnung, Du befindest Dich sofort in Verzug.
Nein, das stimmt nicht.
Fälligkeit der Zahlung ist Vertragsgegenstand. Kalendarisch eindeutig kann sich die Fälligkeit also nur aus dem Vertrag bzw. den AGB ergeben. Ein Zahlungsziel auf die Rechnung zu drucken ist erstmal nur Wunsch des Gläubigers.
Wenn Du weißt, dass Du irgendwas damals nicht gezahlt hast, prüfe die Inkassorechnung und zahle, wird sonst noch teurer.
Welche Kosten sollten weiterhin entstehen? Mahnbescheid? Den hätte der Gläubiger auch direkt beantragen können, dazu braucht er kein Inkassobüro. Inkassokosten kann man hier wohl ersatzlos streichen.
Gut, ich überprüf nochmal am Telefon die Gebühren mit dem Inkasso unternehmen. Also bin ich gezwungen den Betrag dann zu bezahlen, vielen Dank jedenfalls!
Die anderen antworten kann man in die Tonne hauen, die sind nicht mal bereit richtig zu lesen.
Schönen Abend noch!
Inkasso kam per Post, schreibt er!
Nur die einzige Mahnung kam per Mail!