Studium Umgang/Markierung in Gesetzestexten?

5 Antworten

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Aber sicher - und markierte Gesetzestexte sind sogar zur Prüfung zugelassen.

fairytales  16.01.2017, 16:38

Und das weißt du, weil du an der gleichen Uni das gleiche Modul belegst? Bei uns ist das im gleichen Studiengang in zwei verschiedenen Modulen unterschiedlich gewesen, welche Markierungen erlaubt waren und welche nicht.

Apolon  16.01.2017, 16:55
@fairytales

Welcher Grund sollte denn vorliegen, wenn ein Student in einer Gesetzessammlung wie z.B. dem Schönfelder einzelne Texte markiert oder unterstreicht, diese bei einer Prüfung auszuschließen?

Der Grund dafür würde mich mal interessieren?

Im Zweifel solltest du dich an die Vorgaben des Lehrstuhls/der Fakultät bzw. die Vorgaben des Landesjustizprüfungsamtes halten. 

Meines Erachtens spricht absolut gar nichts gegen die Hervorhebung auch im Inhaltsverzeichnis, wenn sie nicht systematisch ist.

Das würde ich doch der Prüfungsordnung entnehmen bzw. den Vorgaben des Profs. Das hat sich bei uns von Kurs zu Kurs unterschieden, welche Markierungen für Prüfungen erlaubt waren und welche nicht.

während des Studiums darfst du alles .. für die Klausuren oder das Examen darf aber nichts reingeschrieben sein ...

Apolon  16.01.2017, 10:09

Es geht ja nicht ums reinschreiben, sondern nur ums markieren.

Und markierte Gesetzestexte kann er auch für die Prüfung verwenden.

Ich würde mal sagen, was du mit deinen Büchern machst, ist dir überlassen.

Wenn es dir bei der Strukuturierung hilft, warum nicht?