Wurde die Hexe aus "Hänsel und Gretel" ermordet?
Handelt es sich hier juristisch gesehen um Mord, Totschlag oder Notwehr? Wird der Diebstahl von Perlen und Edelsteinen aus dem Hexenhaus gesondert behandelt? Müssen beide nach deutschem Recht ins Gefängnis? Wenn ja, dann wie lange?
7 Antworten
Die Tötung der Hexe wäre wohl nach heutigem Recht, Notwehr.
Denn schließlich drohte sie Hänsel zu ermorden, so dass eine unmittelbare Gefahr bestand, die es abzuwehren galt. Und immer hin war Gretel auch nicht bei der Vorbereitung einer Straftat behilflich, weil sie die Hexe in den Ofen kriechen ließ.
Nur böswillige Menschen kämen auf die Idee, dass Gretel eine Mordabsicht hegte aus niederen Beweggründen (weil sie sich den Schatz aneignen wollte).
Daher ist hier nur von Diebstahl auszugehen.
Ungeachtet dessen dürften Hänsel und Gretel wohl noch unter 14 Jahren gewesen sein, also ohnehin nicht strafmündig. Somit müssten Hänsel und Gretel nur den erbeuteten Schatz an die Erben der Hexe, oder falls keine vorhanden sind, an den Staat herausgeben.
_______________________________________________________________
Nach damaligem Recht - und nur das ist entscheidend - galten Hexen als Geächtete und jeder hatte das Recht solche Menschen straffrei zu töten und sich ihren Besitz anzueignen, sofer der Lehensherr (Baron, Abt, Bischof, Fürst, Herzog oder König) keinen Anspruch geltend macht.
Sicherlich hätte es noch andere Möglichkeiten gegeben, diese Situation aufzulösen.
Gewiss hätte bei rationaler Überlegung ein Therapiegespräch hier hilfreich sein können. Allerdings hatte die alters- und sehschwache Hexe immerhin soviel Kraft den jungen Hänsel in einen Käfig zu sperren.
Gretel hat nach der Ankündigung der Hexe ihren Bruder zu verspeisen und dem Anheizen des Ofens, diesen nicht betreten, weil sie befürchten musste selbst zum Opfer des hexianischen Kanibalismus zu werden. Also versuchte sie aus dem Gefahrenbereich des Ofens schnellstmöglich zu entweichen, indem sie vorgab das Feuer nicht entzünden zu können.
Als dann die Hexe voller ungeduld dies in die Hand nahm, bot sich für Gretel spontan die Möglichkeit sich der Gefahr zu entziehen, die ja noch immer unmittelbar bestand. Das wäre kaum planbar gewesen. Daher kann ein geschickter Anwalt sicherlich problemlos auf Notwehr plädieren.
PS: Was ich nie verstanden habe ist, warum sich die Hexe nicht ihrer Zauberkünste bediente. Aber das ist ein anderes Thema.
...
1) Es wäre festzustellen, welches Rechtssystem zur Zeit der Handlung an diesem Ort galt.
2) Einmal angenommen, das heutige dt. Recht wäre darauf anwendbar, müsste zuerst einmal das Alter von beiden Kindern geprüft werden. Da generell immer von Kindern die Rede ist, würde ich von Minderjährigen ausgehen, die noch als schuldunfähig gelten.
"würde ich von Minderjährigen ausgehen, die noch als schuldunfähig gelten."
Wer sagt sowas ? Ab 14 strafmündig...
Wenn man den kompletten Kontext/Satz von mir betrachtet, ist es richtig. Wenn man ihn zerpflückt, wie du es tust, dann nicht mehr. Die Rede ist natürlich von Minderjährigen, die noch nicht die Strafmündigkeit erreicht haben.
Die Hexe wollte nicht nur Hänsel schlachten und essen, sondern vermutlich auch Gretel im Ofen rösten.
Damit, dass sie sich dumm stellte, hat Gretel im letzten Moment den Spieß
rumgedreht: - "Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein."
Sowas ist Notwehr, weil die Kinder der Hexe hilflos ausgeliefert
waren. Und von dem Schatz wussten sie vorher nichts, den hatten
sie erst nach dem Tod der Hexe entdeckt.
Das Märchen entstand im Frühmittelalter. Damals gab es noch nicht so viele Menschen. Der Wald gehörte niemandem - man durfte damals ja auch frei Bäume fällen und Pilze sammeln. Wer im Wald einen Schatz fand, konnte ihn mitnehmen.
Die Hexe sagte ja immer, " dumme Gabs" zu Gretel.
Und glaubte doch tatsächlich, Gretel fällt darauf herein, wenn sie sagt,
"Steig in den Ofen und sieh nach, ob er heiß genug ist. "
Ganz so eine "dumme Gans" war Gretel danb wohl doch nicht.
Ich kenne die Geschichte zwar nicht mehr so genau, aber nach §211 (2) StgB ist es wohl Mord würde ich sagen. Der Diebstahl wird gesondert behandelt, da er nichts mit dem Mord zu tun hat und kein Raub ist.
Sie müssen beide nicht ins Gefängnis da sie beide (meines wissens) das 14 Lebensjahr, noch nich vollendet haben und damit nicht Deliktsfähig sind.
und mit der deliktsunfähigkeit wäre sowieso alles davor umsonst.
Notwehr? Das würde ich stark bezweifeln. Gretel hat eine alte, sehbeträchtigte Frau, die ihr gerade den Rücken zugekehrt hatte, in einen Ofen geschubst oder zumindest die Ofentür geschlossen (je nachdem, welche Märchenversion man zurate zieht). Als angemessene Reaktion auf die Gefahrensituation würde ich das kaum bewerten, zumal die Tat (wenn auch kurzfristig) geplant war. Um die Tat zweifelsfrei als Notwehr abzusegnen, müsste die Situation wohl noch ausführlicher geklärt werden. Sicherlich hätte es noch andere Möglichkeiten gegeben, diese Situation aufzulösen.