Gemeinnützigkeit bei Vereinsgründung nicht anerkannt! Was nun?
Unser Fußball-Fanclub ist wohl vom Finanzamt als nicht gemeinnützig eingestuft worden...
in der vom Notar an das Gericht gesandten Satzung steht aber folgendes:
§ 2 Zweck des Vereins (1) Der Verein in seiner Rechtsform als Körperschaft des privaten Rechts verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, gemäß deutschem Steuerrecht, "Dritter Abschnitt der AO - Steuerbegünstigte Zwecke (§ 52 - 1)". Der Verein ist selbstlos tätig und hegt keinerlei Interessen finanzieller Art.
Was kommt nun auf uns zu? Wird der Verein als normaler e.V. eingetragen oder müssen wir dies jetzt ändern?
4 Antworten
Das Finanzamt entscheidet über die Anerkennung als gemeinnütziger Verein. Welche Zwecke als gemeinnützig gelten ergibt sich aus § 52 Abgabenordnung. Ehrlich gesagt sehe ich bei einem Fussball-Fanclub keinen Grund für diese Anerkennung. Allerdings steht euch natürlich frei, gegen den ablehnenden Bescheid des Finanzamts einen Rechtsbehelf einzulegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
Mit der Eintragung im Vereinsregister hat die Ablehung übrigens nichts zu tun, ihr dürft nur keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Seit wir im Studium die Unterschiede in der Haftung bei einem Verein und einem eingetragenen Verein hatte, würde ich als Mitglied auf einer Eintragung um jeden Preis bestehen.
Als Fußball-Fanclub sowieso.
Von welcher Vorlagensatzung habt ihr das den abgeschrieben?
Ein Verein kann keine Körperschaft des öffentlichen Rechtes sein, also ist er eine des privaten Rechts. Und die Aussage zur Gemeinnützigkeit ist ungefähr so aussagekräftig, als wenn jemand sagt, der Ozean ist groß.
Solange sonst keine Bedenken bestehen wird das Registergericht den Verein als e.V. eintragen.
Eine Gemeinnützigkeit gibt es dafür aber nicht.
Ein Fußball-Fanclub verfolgt in 98% der Fälle auch keine gemeinnützige Tätigkeit.
normal habt ihr einen bescheid bekommen,nimm den und ruf den zuständigen an,der sagt dir was fehlt oder zusätzlich sein muss damit die bedingungen erfüllt sind.notfalls satzungsänderung wo das drinnsteht
Möglich, aber bei einem Fanclub?
Der Bescheid ist auf dem Postweg... die Frage bezieht sich jetzt auch nicht auf die Gemeinnützigkeit an sich, sondern ob die Eintragung mit dieser Satzung auch erfolgen kann wenn die Gemeinnützigkeit nicht gegeben ist...
Keine Begründung?
Tipp: Satzung vorher zum Rechtspfleger geben, der prüft kostenlos, wo nachgebessert werden muss... Jetzt hab ihr die Notarrechnung am Hals und keine Lösung!
Und auch keine Antwort auf die Frage...
Wenn ich das richtig verstehe, wird in diesem Fall nur die Gemeinnützigkeit nicht anerkannt, die Eintragung des Vereines mit dieser Satzung müsste aber trotzdem klappen?
Damit könnte man ja auch leben!