Vertrag storniert - Höhere Gewalt / Entschädigungsansprüche?
Hallo zusammen,
ich wurde von einem Verein (e.V.) als Fotograf gebucht. In meinem Vertrag, welcher unterschrieben wurde, steht, dass der Auftraggeber bei einer Stornierung in einem gewissen Zeitraum vor dem Auftrag eine Entschädigung zu leisten hat.
Nun lässt mich der Auftraggeber wissen, dass der Vermieter der Räumlichkeiten (Universität) Einspruch gegen die Veranstaltung erhoben hat und die Veranstaltung nicht stattfindet.
Kann ich mich auf meinen Vertrag berufen und eine Entschädigung verlangen oder ist diese Stornierung höhere Gewalt für den Auftraggeber und somit auch für mich?
3 Antworten
Das ist keine höhere Gewalt, sondern ganz normales Risiko Deines Auftraggebers.
Ja, natürlich.
Eine Universität ist keine höhere Gewalt.
Moin,
du kannst Entschädigung verlangen. Diese dürfte sich im Übrigen nach § 648 BGB richten.