Schadensersatz trotz eingestelltes Ermittlungsverfahren, möglich?
Hallo liebe Community,
nun ist es schon etwa 4 Monate her, seit dem ich die Vorladung der Polizei erhalten habe, und beschuldigt worden bin bei einem Raub mit schwererer Körperverletzung beteiligt gewesen zu sein.
Vor etwa einem Monat kam dann der Brief der Staatsanwaltschaft: Verfahren wurde nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Zuvor hatte ich mich an einen Anwalt gewendet, der meine Aussage übermittelt hatte.
Von unserer angeblichen "Gruppe" wurden drei (darunter ich) am Donnerstag als Zeugen zum Gericht geladen, und einer davon ist der Beschuldigte der tatsächlich die Tat begangen hat.
Nun hat mich ein Brief des Rechtsanwalts des Geschädigten erreicht, in der er uns auffordert 1500€ zu bezahlen, als Schmerzendgeld und Schadenersatz.
Meine Frage nun: Kann er das? Ich habe diesen Mann nicht einmal angefasst und noch nicht mal ein Wort zu ihm gesagt, obwohl er behauptet, dass wir ihn alle geschlagen hätten.
Wir sollen bis zum 18.11. bezahlen ansonsten werden gerichtliche Schritte eingeleitet.
Über Antworten oder Meinungen von euch freue ich mich sehr. Vielen Dank im voraus!
Liebe Grüße, Dennis553
5 Antworten
Wenn das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde bedeutet dies, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage bzw. Verurteilung vorlag. Der Richter bzw. Staatsanwalt war daher nicht von Deiner Schuld überzeugt bzw. die Beweislage hat eine Verurteilung nicht hergegeben.
Grundsätzlich hat dies keine Auswirkungen auf ein etwaiges Zivilverfahren, in dem es um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Die Anforderungen im Strafprozess an eine Verurteilung sind zudem strenger als im Zivilverfahren. Die Einstellung hat daher nichts zu sagen.
Ob der Anspruch jetzt berechtigt ist oder nicht kann man ohne weitere Infos unmöglich beurteilen. Wenn Du den Sachverhalt ein wenig schilderst kann man da sicherlich mehr zu sagen. Grundsätzlich solltest Du dich in solchen Fragen allerdings an Deinen Anwalt wenden.
Zuvor hatte ich mich an einen Anwalt gewendet, der meine Aussage übermittelt hatte.
Dann solltest du dich wieder an ihn wenden, der kennt die Gesetze und weis, was erlaubt ist.
Danach
Verfahren wurde nach §170 Abs. 2 StPO
kannst du mal im Internet suchen und durchlesen.
dein Brief ist zu lang und die Informationen zu wenig. was ist passiert. bist du daran beteiligt. umsonst verhört dich die polizwei nicht.
Na Du hast doch schon einen Anwalt!
Das ist eine Sache für den, nicht für die GF Community!!!
Dazu muss man den GESAMTEN Vorgang kennen, um Deine Frage beantworten zu können!!
Du hast doch einen Anwalt. Hälst du es nicht für sinnvoller, den zu fragen, wo er den Fall doch auch schon kennt?