Schadenersatz bei Doppelvermietung?

3 Antworten

Das kommt darauf an, wieviel ihr verlangt. Bleibt Ihr bei einer moderaten Forderung, dann gibt es eher Geld, denn dann ist eine außergerichtliche Einigung wahrscheinlich, bei der man auch noch als Bedingung stellen kann, dass bis zu einem bestimmten Tag das Geld auf dem Konto sein muss.

Gelingt eine solche Einigung nicht und kommt ein Gericht ins Spiel, dann dürft ihr mit 1/2 Jahr locker rechnen. Womöglich noch viel länger.

Was ist moderat?

Als Schadensersatz könnt Ihr nur verlangen, was tatsächlich der Schaden ist:

Beispiele:

  1. Ersatzunterbringung in einem Hotel oder Pension (abzüglich ersparter Miete)
  2. Erhöhte Kosten für den Umzug aufgrund schwierigerer Umstände oder größerer Entfernung
  3. Lagerkosten für den Hausrat, weil vielleicht nicht gleich eine Ersatzwohnung zur Verfügung stand
  4. Storno von Möbellieferung, weil die für die eine Wohnung bestellten nicht mehr in die neue passten
  5. Differenz zwischen der Miete für die eigentlich vorgesehene Wohnung und der, die Ihr jetzt habt. (Muss die Rechtsanwältin wissen, für wie viele Jahre man das ansetzen kann
  6. Evtl. zusätzliche Wegekosten zwischen neuer Wohnung und Arbeitsstellen, wenn die neue Wohnung deutlich längeren Fahrweg verursacht
  7. Anwaltskosten

und Ähnliches.

Ihr könnt keinen Schadensersatz verlangen für Schaden, den Ihr nicht belegen könnt. Macht eine Liste, sucht Euch die Belege und ermittelt einen Betrag, der eigentlich gezahlt als Schadensersatz beansprucht werden könnte und dann gebt Ihr der Rechtsanwältin das Mandat, einen Pauschalbetrag auszuhandeln mit einer absoluten Untergrenze.

Also die Kaution für eine andere Wohnung, hat mit der Höhe des Schadensersatzes nichts zu tun, denn hier handelt es sich um Geld, das man ja irgendwann zurück bekommt. Sind euch schon Umzugskosten entstanden, kann man die sicher auch geltend machen und ich denke auch die Kosten für eine vorübergehende Unterbrinung in einer Ersatzunterkunft für die Dauer der Wohnungssuche. Zunächst muss jetzt die Anwältin eine Schadensersatzforderung ausarbeiten, mit euch besprechen, welcher Schaden denn entstanden ist oder noch entstehen wird. Das muss dann auch vertraglich abgesichert werden. Erst wenn all diese Formalitäten erledigt sind, wird die Zahlung geleistet. Es hängt ganz von euch und dem Verhandlungsgeschick euer Anwältin ab, wie hoch der Betrag sein wird und wie lange das Verfahren dauert. Die Überweisung an sich, ist ja schnell ausgeführt

Da du schon einen Anwalt kontaktiert hast kann der dir das genau erklären aber ich würde schon mindestens die Unkosten für eine Unterbringung in Rechnung stellen bis ich eine vergleichbare Wohnung habe. Da hier eventuell auch höhere mieten ins Spiel kommen würde ich mich da wirklich noch Mal rechtlich beraten lassen und nicht blind irgendwas unterschreiben da die Vermieter wohl wissen das sie bei einem Vergleich billiger bei wegkommen. Meist wird hier sogar versucht unwissende noch abzuspeisen um geld zu sparen

BelleKapp 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 11:47

Deshalb wollte ich auch nochmal hier nachfragen, womit meine Familie ungefähr rechnen könnte, da es ja sein könnte, dass die Vermieter versuchen werden sich so wenig wie möglich zu “beteiligen”. Ob die Höhe der Schadenersatzes von der Höhe der Miete abhängt, oder vllt von Dauer der neuen Suche.

Aure86  19.10.2020, 12:24
@BelleKapp

Wie gesagt das weiß deine Anwältin wohl am besten.

Erst Mal brauchst du ne Unterkunft da deine alte Wohnung gekündigt ist. Im schlimmsten Fall ein Hotel und das einlagern der Möbel.

Dann musst du eine neue Wohnung beziehen die eventuell teurer ist als die andere und dann kommt nochmal ein Umzug.

Was da noch alles geht kann ich dir nicht sagen bzw dann geht's auch drum wie lange brauchst du bis du was neues hast oder was gibt's da für pauschalen.

Lass dich aber bloß nicht abspeisen mit einmalig 500 Euro und dann unterschreiben das du nichts weiter forderst