Kautioneinbehaltung bei vorzeitiger Kündigung?
Hallo ihr, in meinem Mietvertrag gibt es eine Kautionsklausel, die besagt, dass wenn ich bereits vor dem 6. Monat, den ich in dieser Wohnung wohne, kündige, die kaution einbehalten wird. Bei einer Kündigung in Monat 7-12 50% der Kaution einbehalten wird. Ist diese Klausel zulässig? Kennt jmd die rechtlichen Grundlagen?
Vielen Dank vorab.
4 Antworten
Ist diese Klausel Teil des Mietvertrages oder eine Individualvereinbarung?
Ein Gedankenspiel meinerseits: Ist es möglich, dass hier ein beidseitiger Kündigungsverzicht über max. 4 Jahre vereinbart wurde? Hier kann es ja sein, dass dem Mieter dennoch die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung eingeräumt wurde und die Bedingungen hierfür über eine Individualvereinbarung geregelt worden sind (also der Einbehalt einer Kaution).
Die Informationen des Fragestellers sind hier aber sehr spärlich.
Nach deutschem Mietrecht wäre das unwirksam. Kaution ist zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters nach Mietende, nicht aber um einen evtl. Mietausfall abzudecken.
Trotzdem wäre der genaue Wortlaut interessant.
Wurde evtl. ein Kündigungsverzicht vereinbart?
Fragst Du aus Deutschland? Wenn die Klausel dort so isoliert steht, ist sie unwirksam. Allerdings gilt in solchen Fällen, dass ein abschließendes Urteil Kenntnis des gesamten Vertragsinhalts bedarf.
Solcher Vertragstext ist unwirksam.