Geht die Kaution beim Umzug an das JobCenter zurück?
Hallo ich habe folgende Frage: Ich habe während des Abiturs ALG 2 bezogen und mir wurde für die Mietkaution ein Darlehen gewährt. Zur Zeit studiere ich und erhalte Bafög. Das Darlehen zahle ich seitdem in Raten ab. Nun möchte ich gerne umziehen, da mir meine Wohnung zu teuer wird. Nur frag ich mich, wie das mit der Kaution laufen wird, da ich sie ja damals nicht selbst eingezahlt habe. Geht die dann direkt ans JobCenter zurück wenn ich ausziehe? Oder kann ich sie mir für die Kaution der neuen Wohnung dann auszahlen lassen und weiter in Raten abzahlen?
Wäre echt dankbar für Antworten, wenn die Kaution nämlich ans JobCenter zurück geht wird der Umzug echt schwer für mich:(
5 Antworten
Im Prinzip müsste es so laufen, dass der Rest, den das JobCenter noch zu bekommen hat, an dieses überwiesen wird. Das, was du schon abgezahlt hast, gehört natürlich dir. Normalerweise verlangen sie beim JobCenter den Restbetrag des Darlehens sofort, wenn du aus dem Bezug herausfällst.
Setz dich am besten mit dem JobCenter in Verbindung und lass dir dir die Abrechnung über deine Restschuld erstellen. Damit gehst du dann zu deinem bisherigen Vermieter, damit er dir den übrigen Betrag auszahlt (sofern nicht noch Forderungen seinerseits vorliegen). Evtl. zahlt er dir auch den ganzen Betrag aus, und damit tilgst du dein Restdarlehen beim JobCenter. Das ist aber Verhandlungssache. Evtl. kannst du in der Tat dein Darlehen weiter abzahlen wie bisher, dann muss die Kaution an dich ausgezahlt werden.
Du wirst bei der Kautionsstellung eine Abtretungserklärung unterschrieben haben; bedeutet: der Teil der Kaution, den das JC geleistet hat, geht auch an das Jobcenter zurück, FALLS das JC - wie zwar üblich, vor 2012 gem mehrerer Urteile jedoch eigetlich nicht zulässig - als Darlehen gewährt hat. Soweit das Darlehen durch dich getilgt wurde, ist es antelsmäßig dein Geld.
Wurde als Beihilfe gewährt, ist es ganz deins, sofern keine Abtretungserklärung von dir unterschrieben wurde.
Nein, da Du ja Dein Darlehen abbezahlst, somit würde das Jobcenter ja dann 2 mal Geld bekommen, zahlst Du Deine Kredite bei der Bank auch immer 2 mal zurück ?
Die Kaution ist kein Einkommen. Du hast sie von deinem Geld bezahlt (auch wenns vom Jobcenter war). Für das Jobcenter ist nur Einkommen relevant.
Muß ich jetzt meine Antwort wiederholen? Für das Jobcenter ist nur Einkommen relevant! Die Kaution wurde in Raten abgezahlt.
Was bitte passt dir daran nicht?
Auch wenn du sie noch nicht abbezahlt hast kannst du mit dem JC vereinbaren dass du sie weiter in Raten abzahlen darfst. Ich hab zwei Kautionen gleichzeitig in Raten abbezahlt und dann auf mein Konto bekommen.
Er/Sie/es bezieht kein ALG II mehr.