Umzug mit 800 Kilometer Entfernung?
Hallo ich bräuchte mal Eure Hilfestellung. Habe meine Wohnung fristgemäß 3 Monate zum 30.9.2016 gekündigt. Dies wurde auch bestätigt.
Die neue Wohnung ist bereits ab sofort beziehbar und ist aber 800 km entfernt. Ich zahle praktisch Doppelmiete für die alte Wohnung bis zum 30.9.2016 und für die neue Wohnung natürlich auch.
Ich möchte den Umzug in die neue Wohnung im August machen und zahlte praktisch die alte Wohnung bis zum Ablauf weiter.
Jedoch ist der jetzige Vermieter nicht einverstanden, dass er mir die Wohnung bereits schon im August nach Umzug - obwohl ich weiterhin bezahle - abnimmt inkl. Schlüsselübergabe.
Wie ist es mit der Schlüsselübergabe und Abnahme. Kann man dies nicht vorher machen?
Ich wohne dann in 800 km Entfernung und müsste praktisch wegen Heizkostenablesung, evtl. Besichtigung jedes Mal in die alte Wohnung fahren, da ich noch im Besitz der Schlüssel bin.
Welche Lösung gäbe es hier ? Vielen Dank für einen Tip.
7 Antworten
Jedoch ist der jetzige Vermieter nicht einverstanden, dass er mir die Wohnung bereits schon im August nach Umzug - obwohl ich weiterhin bezahle - abnimmt inkl. Schlüsselübergabe.
Muss er auch nicht.
Du kannst einer Person Deines Vertrauens eine Vollmacht geben für die Übergabe.
Aber falls der Vermieter ein Protokoll erstellt, welches er unterschrieben haben will, soll die Person Dich anrufen und es Dir erst mal vorlesen.
Ist nichts zu beanstanden oder willst Du es nicht unterschreiben lassen, ist das auch kein Problem, da weder Mieter noch Vermieter dazu verpflichtet sind.
LG
johnnymcmuff
Klar kann Abnahme und Schlüsselübegabe bereits im August stattfinden. Erkläre dich eben nur trotzdem einverstanden die komplette August Miete zu zahlen.
Du machst das aber kompliziert. Ich habe schon selbst eine Wohnung 2 Wochen früher abgegeben. War null problemo. Gleiches mache ich mit unseren Mietern, wenn die denn die Wohnung eher übergeben wollen.
KLar muss der Vermieter zustimmen. Ohne dem VM kann keine Übregabe stattfinden.
Der Vermieter hat das Recht bis zum 1. September zu warten mit der Ablösung aber du könntest einen Freunde bitten der für dich die Wohnungsübergabe erledigt, das muss er akzeptieren der Freund sollte bloß von sich aus Selb ständig ein Übergabeprotokoll führen auch wenn es der Vermieter macht ein eigenes
Wie ist es mit der Schlüsselübergabe und Abnahme. Kann man dies nicht vorher machen?
Nein.Du schuldest eine konkrete, tatsächliche Übergabe der Mietsache
mit Beendigungdeines MV, streng genommen am nächstfolgenden Geschäftstag, nicht mit Auszug. Und diese Schuld wäre auch nicht durch (postalische) Schlüsselabgabe erfüllt.
Du musst schon einen persönlichen Übergabetermin vereinbaren, bei dem du dich aber von einem Bevollmächtigten vertreten lassen darfst, ebenso bei zwischenzeitlichen Besichtigungsterminen.
G imager761
Vielleicht kannst Du einen guten Freund oder einen Verwandten bitten, für Dich die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter durchzuziehen.
Das geht vielleicht mit einer Vollmacht - sodass alle Zählerstände ordnungsgemäß festgehalten werden und Dir eine korrekte Abrechnung zugestellt werden kann.
Ohne Zustimmung des Vermieters sicherlich nicht. Der muß weder auf erkennbar geputze Fenster im Rahmen besenreiner Übergabe verzichten noch auch noch so geringe Verbräuche lt. Schlusszählerständen aus eigener Tasche bezahlen und darf in Abwesenheit des Noch-Mieters die Wohnung keinem Interessenten zeigen, selbt wenn er die Schlüssel dafür hätte.