Schaden in Mietwohnung - Whirlpool / Parkett?
Ich habe nach 3 Jahren meinen Mietvertrag in einer Einliegerwohnung (Erstbezug) gekündigt. Mein Vermieter verlangt jetzt jedoch von mir, dass ich den defekten Whirlpool reparieren lasse (Schaden wurde schon vorher beim Vermieter gemeldet, er selbst als Handwerkter konnte ihn jedoch nicht reparieren). Angeblich soll dieser durch Nichtnutzen nicht mehr funktionieren, da die Leistung verkalkt sind. Der Whirlpool wurde in der ganzen Zeit 2mal genutzt. Muss ich die Reparatur wirklich bezahlen?
Des Weiteren soll ich das Laminat im Wohnzimmer ausbessern / reparieren lassens. Die Spaltmasse sind besonders an den Stellen groß wo ein Teppich lag, da es hier zu Wärmestau kam. Muss ich diese Reparatur ebenfalls zahlen? Würde den Schaden auch meiner Haftpflichtversicherung melden
5 Antworten
Du kannst die Forderung deines Vermieters an deine Haftpflichtversicherung weiter leiten.
Diese prüft die Rechtslage, weist unberechtigte Ansprüche (auch vor Gericht) zurück
und reguliert berechtigte Ansprüche.
Du darfst AUF KEINEN FALL einen Schaden als deine Schuld anerkennen. Das wäre eine Obliegenheitsverletzung.
Melde dich mal beim Mieterschutz, da läuft einiges schief oder steht in deinem Mietvertrag, dass du regelmäßig das Whirlpool benutzen musst?
Der Fußboden - verschleiß am Fußboden oder Abnutzung am Fußboden ist STETS Mietersache! Er muss den Boden selbst reparieren.
Verkalkte Leitungen sind auch nicht dein Bier! Mache dich mal beim Mieterverein schlau, mit welchen Paragraphen du deinem netten Mieter den Wind aus den Segeln nehmen kannst.
Schau mal im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Mietrecht.
Wenn das nichts nützt: Anwalt einschalten. Du wirst ja wohl Rechtschutzversichert sein.
Dafür brauchst du eine private Haftpflichtversicherung. Diese fungiert in dem Fall als passive Rechtsschutzversicherung.
Pool und Parkett sind Bestandteil der Wohnung, du zahlst Miete. In welchem Umfang du den Pool nutzt ist deine Angelegenheit. Sache des Vermieters.
Parkett: Wärmestau, lass mich mal kräftig lachen.
Habe einen Teppich bei den Eltern auf Parkett entfernt, der hat zig Jahre dort gelegen. Da ist NIX aufgequollen. Keine Ritze.
Waren die Stellen bei Einzug drinn? Ebenfalls Vermieter. Er müsste dir den Schaden nachweisen. Normale Nutzung.
Ich war der erste Mieter, daher gab es keine "Vorschäden".
Der Wärmestau kommt ja durch die Fußbodenheizung und das Buche Parkett.
Wo ich den Teppich jetzt entfernt habe, war es an der Stelle unter dem Teppich auch deutlich wärmer als an den anderen Stellen
logische Folgerung, Fläche durch Teppich besser gedämmt.
http://www.zuhause.de/teppich-bei-fussbodenheizung-worauf-sie-achten-sollten-/id_51131150/index
Bleibe dabei: Mangelnde Aufklärungspflicht durch den Vermieter. Lediglich die Heizkosten können sich erhöhen.
du musst beides nicht bezahlen !
Bei Parkett handelt es sich ja nicht um "normale" Abnutzung, sondern eher um "selbstverschulden", da ich einen Teppich benutzt habe, der anscheinend nicht für Fußbodenheizung geeignet ist.
Dies ist bei meiner Haftpflichtversicherung schon gemeldet.
Rechtsschutz für Mietsachen habe ich leider nicht (nur Kfz und Beruf)