Zahlt der Vermieter oder der Mieter?
Die Kosten im Bad bei mir belaufen Sich auf 125,7 €!
https://www.gutefrage.net/frage/woran-erkennt-man-eine-defekten-wasserhahn
Im Mietvertrag (§ 7 Instandhaltung der Mieträume) steht, belaufen Sich die Kosten auf über 100 € so muss der Vermieter diese Kosten übernehmen.
Ist es also in Ordnung dem Vermieter meine Rechnung zu schicken? Ich hatte Ihn deswegen extra vorher angerufen und Ihm den Schaden genau geschildert!
Bereit mir echt Unbehagen, auch weil mich der Installateur bei der Reparatur gefragt hat ob ich den alten Wasserhahn jemals bewegt (Instandhaltung) hätte!
12 Antworten
Wenn im Rahmen der Kleinreparaturklausel 100 Euro im Schadenfall als vereinbart gelten, so sind sobald eine Reparaturrechnung den Betrag übersteigt die Gesamtkosten vom Vermieter zu übernehmen. ( Gegenfrage - hat er Euch autorisiert die Reparatur in Auftrag zu geben? )
Ist es also in Ordnung dem Vermieter meine Rechnung zu schicken?
Kannste machen. Zahlen muß der Vermieter die Rechnung aber nicht.
Denn er ist nicht Auftraggeber.
Korrekt wäre es gewesen das Du den VM informiert hättest, der hätte die Reparatur beauftragt und dir eine Rechnung geschickt. Wenn der Betrag die 100 € nicht überschritten hätte.
Bei Reparaturkosten von mehr als 100 € hättest Du dann keinen Cent zahlen müssen.
Was hast Du getan?
Siehe bitte Frage! Mit VM voher alles besprochen.
Du hättest den Vermieter vor der Reparatur informieren müssen, dann hätte er ja z. B. auch einen eigenen Hausmeister schicken oder selbst einen Installateur beauftragen können. Wenn kein absoluter Notfall vorlag (und eine vorherige Info an den Vermieter somit nicht möglich war), hast du jetzt nur die Möglichkeit, ihn höflich zu fragen, ob er die Kosten übernimmt. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht.
Habe ich alles getan (Frage wurde verbessert)
Wenn Du den Monteur beauftragt hast, musst Du das komplett bezahlen.
Andernfalls muss der Vermieter die Rechnung komplett bezahlen.
Hattest du dem VM den Schaden im Vorherein gemeldet und dem VM die Gelegenheit gegeben, den Schaden selber beheben zu lassen, bzw hat dir der VM erlaubt den Schaden zu beheben oder wurde der Schaden nach Fristsetzung vom VM nicht behoben?
Ja, dann kannst du das Geld vom VM fordern. Du bezahlst die Rechnung an die Handwerker und holst dir das Geld vom VM wieder.
Der VM weis von nichts? Da kann ja jeder kommen, nein du kannst vomVM nichts fordern.,
Nein und neiN! Siehe oben!
Habe ich getan! Ich zahle auch nichts!